Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
a. (Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Guterqualität dadurch bedingt, dass wir auch über die entsprechenden complem
19th Century Carl Menger EnglishVerfügen wir über Güter erster Ordnung, so liegt es in unserer Macht, dieselben unmittelbar zur Befriedigung unserer Bedürfnisse zu verwenden. Verfügen wir über die entsprechenden Güter zweiter Ordnung, so liegt es in unserer Macht, dieselben in Güter erster Ordnung umzugestalten, und in so vermittelter Weise der Befriedigung unserer Bedürfnisse zuzuführen. Verfügen wir aber auch nur über Güter dritter Ordnung, so haben wir es in unserer Macht, dieselben in die entsprechenden Güter zweiter Ordnung, diese aber wieder in die entsprechenden Güter erster Ordnung umzugestalten, und so die Güter dritter Ordnung, allerdings in einer mehrfach vermittelten Weise, zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heranzuziehen. In gleicher Weise verhält es sich nun mit allen Gütern höherer Ordnung, und wir können an ihrer Güterqualität nicht zweifeln, wofern wir es nur in unserer Macht haben, dieselben der Befriedigung unserer Bedürfnisse thatsächlich zuzuführen.
In diesem letzten Umstande liegt aber, mit Rücksicht auf die Güter höherer Ordnung, eine Beschränkung von nicht geringer Wichtigkeit. Es steht namlich durchaus nicht in unserer Macht, ein einzelnes Gut höherer Ordnung zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heranzuziehen, wofern wir nicht zugleich über die übrigen (die complementären) Güter höherer Ordnung verfügen.
Setzen wir zum Beispiele den Fall, es verfüge ein wirthschaftendes Individuum zwar nicht unmittelbar über Brot, wohl aber über sämmtliche zur Erzeugung desselben nöthigen Güter zweiter Ordnung, so ist kein Zweifel, dass dasselbe nichtsdestoweniger es in seiner Macht hatte, sein Bedürfniss nach Brotnahrung zu befriedigen. Setzen wir nun aber den Fall, dasselbe Subject würde wohl über Mehl, über Salz, über die nöthigen Gährstoffe, die bei der Broterzeugung erforderlichen Arbeitsleistungen und selbst über sämmtliche hier erforderliche Vorrichtungen und Werkzeuge, aber über keinerlei Feuerung und über kein Wasser verfügen, so ist klar, dass dasselbe in diesem Falle nicht mehr die Macht hätte, die obigen Güter zweiter Ordnung zur Befriedigung seines Bedürfnisses nach Brotnahrung heranzuziehen, denn ohne Feuerung und ohne Wasser kann kein Brot bereitet werden, selbst wenn man über alle übrigen hiezu erforderlichen Güter verfügt. Es würden demnach in diesem Falle die Güter zweiter Ordnung, in Rücksicht auf das Bedürfniss nach Brotnahrung, sofort ihre Güterqualität einbüssen, da eine der vier Voraussetzungen derselben (in diesem Fall die vierte Voraussetzung) mangeln würde.
Damit wäre durchaus nicht ausgeschlossen, dass die Dinge, deren Güterqualität hier in Frage ist, selbst unter den obigen Verhältnissen ihre Güterqualität mit Rücksicht auf andere Bedürfnisse jenes Individuums, in dessen Verfügung sie sich befinden, aufrecht erhalten könnten, in sofern dasselbe die Macht besässe, diese Güter zur Befriedigung anderer Bedürfnisse als jenes nach Brotnahrung heranzuziehen, oder aber trotz des Mangels des einen oder des anderen complementären Gutes doch die übrigen auch für sich geeignet wären, ein menschliches Bedürfniss in mittelbarer oder unmittelbarer Weise zu befriedigen. Würden aber die vorhandenen Güter zweiter Ordnung wegen des Mangels an einem oder mehreren complementären Gütern weder für sich allein, noch aber in Verbindung mit anderen verfügbaren Gütern zur Befriedigung irgend eines menschlichen Bedürfnisses herangezogen werden können, so würden jene Güter allerdings durch den Mangel der complementären Güter allein schon ihre Güterqualität vollständig einbüssen, denn die wirthschaftenden Menschen besässen dann nicht weiter die Gewalt, sie zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse heranzuziehen und es entfiele somit eine der wesentlichen Voraussetzungen der Güterqualität.
Als Resultat unserer bisherigen Untersuchung ergiebt sich demnach vorerst der Satz, dass die Güter zweiter Ordnung in ihrer Güterqualität dadurch bedingt sind, dass zugleich die complementaren Güter derselben Ordnung zum mindesten mit Rücksicht auf die Hervorbringung irgend eines Gutes erster Ordnung der menschlichen Verfügung unterworfen sind.
Mehr Schwierigkeit bietet die Beurtheilung der Frage, in wiefern auch die Güter höherer als der zweiten Ordnung in ihrer Güterqualität dadurch bedingt seien, dass die complementären Güter der Verfügung der Menschen unterworfen sind. Diese Schwierigkeit liegt nun aber durchaus nicht in dem Verhältniss der Güter höherer zu den entsprechenden Gütern der nächst niederen Ordnung, also z. B. der Güter dritter Ordnung zu den entsprechenden Güter der zweiten, der Güter der fünften Ordnung zu jenen der vierten, denn die blosse Betrachtung des Causal-Verhältnisses zwischen diesen Gütern ergibt eine vollständige Analogie desselben mit dem so eben dargelegten Verhältnisse der Güter zweiter Ordnung zu den entsprechenden Gütern der nächst niederen, das ist der ersten Ordnung, so zwar, dass sich der obige Grundsatz in ganz natürlicher Weise zu dem Satz erweitert, dass die Güter höherer Ordnung in ihrer Güterqualität zunächst dadurch bedingt sind, dass der Verfügung der Menschen auch die complementären Güter derselben Ordnung zum mindesten mit Rücksicht auf die Hervorbringung irgend eines Gutes der nächst niederen Ordnung unterstehen.
Die Schwierigkeit, von der wir bei den Gütern höherer, als zweiter Ordnung sprachen, liegt vielmehr darin, dass selbst die Verfügung über sämmtliche zur Hervorbringung eines Gutes der nächst niederen Ordnung, erforderliche Güter diesen nicht nothwendigerweise die Güterqualität sichert, wofern nicht die Menschen zugleich auch noch über die sämmtlichen complementären Güter dieser letzten Ordnung und aller niederen Ordnungen zu verfügen vermögen. Setzen wir den Fall, dass Jemand über sämmtliche Güter dritter Ordnung verfügen könnte, die erforderlich sind, um ein Gut zweiter Ordnung herzustellen, nicht aber zugleich über die übrigen complementären Güter zweiter Ordnung, so würde ihm selbst die Verfügung über sämmtliche, zur Hervorbringung eines einzelnen Gutes zweiter Ordnung erforderlichen Güter dritter Ordnung nicht die Macht gewähren, dieselben thatsächlich der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zuzuführen, denn er hätte wohl die Macht, die Güter dritter Ordnung (deren Güterqualität hier in Frage ist) zu Gütern zweiter Ordnung, nicht aber auch die Macht, jene Güter zweiter Ordnung in die entsprechenden Güter erster Ordnung umzugestalten. Er hätte demnach auch nicht die Macht, die in Rede stehenden Güter dritter Ordnung der Befriedigung seiner Bedürfnisse zuzuführen und es würden beim Eintritte eines solchen Verhältnisses jene Güter sofort ihre Güterqualität einbüssen.
Es leuchtet somit ein, dass der oben ausgesprochene Grundsatz: “Die Güter höherer Ordnung sind in ihrer Güterqualität zunächst dadurch bedingt, dass der Verfügung der Menschen auch die complementären Güter derselben Ordnung zum mindesten zum Zwecke der Hervorbringung irgend eines Gutes der nächst niederen Ordnung unterstehen,” nicht die ganze Summe der Voraussetzungen umfasst, welche in Bezug auf die Güterqualität der Dinge daraus entspringen, dass nur die Verfügung über die complementären Güter höherer Ordnung uns die Macht gewährt, dieselben zur Befriedigung unserer Bedürfnisse heranzuziehen. Wenn wir über Güter dritter Ordnung verfügen, so ist ihre Güterqualität allerdings zunächst dadurch bedingt, dass wir dieselben zu Gütern zweiter Ordnung gestalten können, eine weitere Bedingung ihrer Güterqualität liegt aber dann noch darin, dass wir es in unserer Macht haben, die Güter zweiter Ordnung zu Gütern erster Ordnung zu gestalten, was die Verfügung über gewisse complementäre Güter zweiter Ordnung zur weiteren Voraussetzung hat.
In ganz analoger Weise stellt sich das Verhältniss bei den Gütern vierter, fünfter und höherer Ordnung dar. Auch hier ist die Güterqualität der in so entfernter Beziehung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse stehenden Dinge zunächst dadurch bedingt, dass wir über die complementären Güter derselben Ordnung verfügen; die Güterqualität derselben ist aber dann auch noch dadurch bedingt, dass wir auch über die complementären Güter der nächst niederen Ordnung, ferner über die complementären Güter der hierauf folgenden Ordnung verfügen u. s. w., so zwar, dass wir es thatsächlich in unserer Macht haben, jene Güter höherer Ordnung zur Hervorbringung eines Gutes erster Ordnung und in letzter Reihe zur Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses heranzuziehen. Nennt man die Gesammtheit der Güter, welche erforderlich sind, um ein Gut höherer Ordnung zur Hervorbringung eines Gutes erster Ordnung heranzuziehen, dessen complementare Güter im weiteren Sinne des Wortes, so ergibt sich demnach der allgemeine Grundsatz, dass die Güterqualität der Güter höherer Ordnung dadurch bedingt ist, dass wir über deren complementäre Güter im obigen Sinne des Wortes zu verfügen vermögen.
Nichts vermag uns den grossen ursächlichen Zusammenhang der Güter lebendiger vor die Augen zu stellen, als dieses Gesetz der gegenseitigen Bedingtheit der Güter.
Als im Jahre 1862 der nordamerikanische Bürgerkrieg Europa die wichtigste Bezugsquelle von Baumwolle verschloss, ging auch die Güterqualität tausend anderer Güter, deren complementäres Gut jene Baumwolle war, verloren. Ich meine die Arbeitsleistungen der englischen und continentalen in der Baumwollfabrication thätig gewesenen Arbeiter, die nunmehr zum grossen Theile feiern und die öffentliche Mildthätigkeit in Anspruch nehmen mussten. Die Arbeitsleistungen, (über welche diese tüchtigen Arbeiter verfügen konnten,) waren die gleichen geblieben und doch verloren dieselben in grossen Quantitäten ihre Güterqualität, denn das complementäre Gut, die Baumwolle, blieb aus, und die specifischen Arbeitsleistungen konnten für sich im Grossen und Ganzen zur Befriedigung keines menschlichen Bedürfnisses herangezogen werden. Es wurden diese Arbeitsleistungen aber sofort wieder Güter, als das complementäre Gut derselben, das ist die nothige Baumwolle, zum Theile durch gesteigerte Zufuhr aus andern Bezugsorten, zum Theile nach Beendigung des amerikanischen Bürgerkrieges auch aus der alten Bezugsquelle wieder disponibel wurde.
Umgekehrt verlieren nicht selten Güter ihre Güterqualität dadurch, dass die nöthigen Arbeitsleistungen, die zu ihnen in dem Verhältniss von complementären Gütern stehen, der Verfügung der Menschen nicht unterworfen sind. In Ländern mit dünner Bevölkerung und zumal in solchen, in welchen vorwiegend eine einzelne Gattung von Culturpflanzen, z. B. Weizen, gebaut wird, pflegt nach besonders reichen Ernten ein sehr grosser Mangel an Arbeitsleistungen zu entstehen, indem die ländlichen Arbeiter, an und für sich in geringer Anzahl vorhanden, in Zeiten des Ueberflusses zumeist noch zur Arbeit eine geringe Nöthigung finden und die Erntearbeiten wegen des einseitigen Weizenbaues auf einen sehr kurzen Zeitraum zusammengedrängt sind. Unter solchen Verhältnissen (z. B. in den fruchtbaren Ebenen Ungarns), wo der Bedarf an Arbeitsleistungen innerhalb eines kurzen Zeitraumes ein sehr grosser ist, die verfügbaren Arbeitsleistungen aber nicht ausreichen, pflegen grosse Quantitäten Getreide auf den Feldern zu verderben; der Grund hievon liegt aber darin, dass die complementären Güter der auf den Feldern stehenden Früchte, (die zu ihrer Einbringung nöthigen Arbeitsleistungen,) mangeln, und so jene Feldfrüchte selbst ihre Güterqualität einbüssen.
Wenn die wirthschaftlichen Verhältnisse eines Volkes hoch entwickelt sind, so sind der Regel nach die verschiedenen complementären Güter höherer Ordnung in den Händen verschiedener Personen. Die Producenten jedes einzelnen Artikels führen der Regel nach in mechanischer Weise ihr Geschäft fort, während die Producenten der complementären Güter ebensowenig sich es in den Sinn kommen lassen, dass die Güterqualität der Dinge, die sie produciren oder verarbeiten, durch das Vorhandensein anderer Güter bedingt sei, die sich gar nicht in ihrem Besitze befinden, und es kann der Irrthum, dass die Güter höherer Ordnung auch für sich und ohne alle Rücksicht auf das Vorhandensein complementärer Güter die Güterqualität besitzen, in der That am leichtesten in Ländern entstehen, wo durch einen regen Verkehr und eine hochentwickelte Volkswirthschaft fast jedes Product unter der stillschweigenden, ja der Regel nach dem Producenten gar nicht bewussten Voraussetzung entsteht, dass andere mit ihm durch Verkehr verbundene Personen für die complementären Güter rechtzeitig vorsorgen werden. Erst wenn diese stillschweigende Voraussetzung bei einem Wechsel der Verhältnisse nicht zutrifft, und die Gesetze, unter welchen die Güter stehen, ihre Einwirkung bis auf die Oberfläche der Erscheinungen erstrecken, pflegt dann der gewohnte mechanische Geschäftsbetrieb unterbrochen zu werden, und die öffentliche Aufmerksamkeit sich solchen Erscheinungen und ihren tiefer liegenden Ursachen zuzuwenden.