Comma for either/or — dharma, courage. Spelling forgiving — corage finds courage.

    Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

    a) Die wirthschaftlichen Güter.

    Carl Menger

    9 min

    Wir haben in den beiden vorangehenden Abschnitten gesehen, wie die einzelnen Individuen sowohl, als auch die durch den Verkehr verbundenen Bewohner ganzer Länder und Ländergruppen bemüht sind, sich einerseits über ihren Bedarf in kommenden Zeiträumen und andererseits über die ihnen zur Deckung desselben verfügbaren Güterquantitäten ein Urtheil zu bilden, um solcherart die unentbehrliche Grundlage für ihre auf die Befriedigung der Bedürfnisse gerichtete Thätigkeit zu gewinnen. Die Aufgabe, an welche wir nunmehr schreiten, ist, darzuthun, wie die Menschen, auf Grundlage der obigen Erkenntnisse, die ihnen verfügbaren Güterquantitäten (Genussmittel und Productionsmittel) der mölichst vollständigen Befriedigung ihrer Bedürfnisse zuführen.

    Das Resultat der obigen Untersuchung über Bedarf und verfügbare Quantität der Güter kann ein dreifaches sein:

    Nun können wir das erste dieser Verhältnisse, wobei nothwendigerweise ein Theil der Bedürfnisse nach den betreffenden Gütern unbefriedigt bleiben muss, bei der weitaus grössern Mehrzahl der Güter fortdauernd beobachten. Ich will hier nicht auf die Luxusgegenstände hinweisen, weil bei diesen das obige Verhältniss von selbst klar zu Tage tritt. Aber auch die gröbsten Kleidungsstücke, die gewöhnlichsten Wohnräume und Einrichtungsstücke, die gemeinsten Nahrungsmittel u. s. f. sind Güter dieser Art. Selbst Erden, Steine und die unscheinbarstch Ahfälle sind uns, der Regel nach, nicht in so grosser Quantität verfügbar, dass wir nicht noch weitere Quantitäten derselben verwenden könnten.

    Wo immer nun dies Verhältniss, im Hinblick auf einen gegebenen Zeitraum, zu Tage tritt, d. i., von den Menschen erkannt wird, dass der Bedarf an einem Gute grösser ist, als die ihnen verfügbare Quantität, überall dort ergibt sich für dieselben die weitere Erkenntniss, dass kein irgend wie practisch bedeutender Theil der verfügbaren Quantität seine nützlichen Eigenschaften einbüssen, oder der Verfügung der Menschen entzogen werden kann, ohne dass irgend welche concrete menschliche Bedürfnisse unbefriedigt bleiben müssten, für welche bis dahin vorgesorgt war, oder dieselben doch nur minder vollständig befriedigt werden könnten, als dies sonst der Fall gewesen wäre.

    Die nächste Folge, welche diese Erkenntniss auf die der möglichst vollständigen Befriedigung ihrer Bedürfnisse zugewendete Thätigkeit der Menschen äussert, ist, dass dieselben bemüht sind:

    dieselbe in ihren nützlichen Eigenschaften zu conserviren.

    Eine weitere Folge der Erkenntniss des obigen Verhältnisses zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität ist, dass die Menschen sich einerseits bewusst werden, dass unter allen Umständen ein Theil ihrer Bedürfnisse nach den in Rede stehenden Gütern unbefriedigt bleiben wird und andererseits, dass jede unzweckmässige Verwendung von Theilquantitäten dieser Güter zur nothwendigen Folge haben muss, dass selbst ein Theil jener Bedürfnisse, für welche bei zweckmässiger Verwendung der gesammten verfügbaren Gütermenge noch vorgesorgt sein würde, unbefriedigt bleiben müsste.

    Die Menschen sind bei der auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse gerichteten vorsorglichen Thätigkeit, rücksichtlich der im obigen Quantitätenverhältnisse stehenden Güter, demnach bemüht:

    Die auf die eben genannten Zwecke gerichtete Thätigkeit der Menschen in ihrer Gesammtheit nennen wir nun aber ihre Wirthschaft und die in dem obigen Quantitätenverhältnisse stehenden Güter als die ausschliesslichen Objecte derselben: die wirthschaftlichen Güter, im Gegensatze zu jenen, bei welchen die Menschen keine practische Nöthigung zur wirthschaftlichen Thätigkeit finden, und zwar aus Ursachen, die, wie wir weiter unten sehen werden, ebensowohl auf ein der exactesten Bestimmung zugängliches Quantitätenverhältniss zurückgeführt werden können wie wir dies bei den wirthschaftlichen Gütern soeben gezeigt haben.

    Bevor wir jedoch an die Darlegung dieses Verhältnisses und der Lebenserscheinungen schreiten, welche in demselben, ihre letzte Begründung finden, wollen wir noch einer Erscheinung des socialen Lebens gedenken, die von unermesslicher Bedeutung für die Wohlfahrt der Menschen geworden ist, und in ihren letzten Ursachen demselben Quantitätenverhältnisse entspringt, das wir oben kennen gelernt haben.

    Wir haben bisher die Lebenserscheinungen, welche daraus resultiren, dass bei einer Gruppe von Gütern der Bedarf der Menschen grösser ist, als die ihnen verfügbare Quantität derselben, ganz im Allgemeinen, ohne besondere Rücksichtnahme auf die sociale Gliederung der Menschen dargestellt, so zwar, dass das bisher Gesagte, ebensowohl für das isolirte Individuum, als für eine Gesellschaft in ihrer Gesammtheit, wie immer sie auch organisirt sein mag, seine Geltung hat. Das Zusammenleben von Menschen, welche ihre individuellen Interessen auch als Glieder der Gesellschaft verfolgen, fördert indess bei allen jenen Gütern, welche in dem mehrerwähnten Quantitätenverhältnisse stehen, eine besondere Erscheinung zu Tage, deren Darstellung hier ihre Stelle finden mag.

    Tritt nämlich das obige Quantitätenverhältniss mit Rücksicht auf eine Gesellschaft ein, das ist, steht dem grösseren Bedarfe einer Gesellschaft an einem Gute eine geringere verfügbare Quantität desselben gegenüber, so ist, nach dem was wir oben sagten, unmöglich, dass die bezüglichen Bedürfnisse aller Individuen, aus welchen die Gesellschaft zusammengesetzt ist, ihre vollständige Befriedigung finden, vielmehr ist nichts sicherer, als dass die Bedürfnisse eines Theiles der Mitglieder dieser Gesellschaft nicht, oder doch nur in unvollständiger Weise zur Befriedigung gelangen werden. Da findet denn der menschliche Egoismus einen Antrieb, sich geltend zu machen, und es wird jedes Individuum bemüht sein, dort, wo die verfügbare Quantität nicht für Alle ausreicht, seinen eigenen Bedarf mit Ausschluss der Andern möglichst vollständig zu decken.

    Bei diesem Bestreben werden die einzelnen Individuen sehr verschiedene Erfolge erzielen. Wie immer aber auch die Vertheilung der in dem obigen Quantitätenverhältnisse stehenden Güter erfolgen mag, stets wird der Bedarf eines Theiles der Mitglieder der Gesellschaft nicht, oder doch nur unvollständig gedeckt sein, und es werden diese letztern demnach mit Rücksicht auf jede Theilquantität der verfügbaren Gütermenge ein Interesse haben, welches dem der jeweiligen Besitzer entgegengesetzt ist. Damit ist aber auch die Nothwendigkeit ausgesprochen, dass die einzelnen Individuen in dem Besitze der in dem obigen Quantitätenverhältnisse stehenden Güter durch die Gesellschaft gegen allfällige Gewaltthätigkeiten anderer Individuen geschützt werden, und so gelangen wir denn zu dem ökonomischen Ursprunge unserer gegenwärtigen Rechtsordnung und zunächst des sogenannten Besitzschutzes, der Grundlage des Eigenthums.

    Es haben demnach die menschliche Wirthschaft und das Eigenthum einen gemeinsamen wirthschaftlichen Ursprung, denn beide haben ihren letzten Grund darin, dass es Güter gibt, deren verfügbare Quantität geringer ist, als der Bedarf der Menschen, und ist das Eigenthum somit, gleich wie die Wirthschaft der Menschen, keine willkürliche Erfindung, sondern vielmehr die einzig mögliche practische Lösung jenes Problems, das uns die Natur der Dinge, das obige Missverhältniss zwischen Bedarf und verfügbarer Gütermenge, bei allen wirthschaftlichen Gütern aufdrängt.

    Es ist demnach auch unmöglich, die Institution des Eigenthums zu beseitigen, ohne die Ursachen aufzuheben, die mit Nothwendigkeit dazu führten, das ist, ohne zugleich die verfügbare Quantität sämmtlicher ökonomischen Güter so weit zu vermehren, dass der Bedarf aller Mitglieder der Gesellschaft vollständig gedeckt sei, oder aber die Bedürfnisse der Menschen so weit zu veringern, dass die ihnen verfügbaren Güter zur vollständigen Befriedigung ihrer Bedürfnisse ausreichen würden. Ohne dass solcherart das Gleichgewicht zwischen Bedarf und verfügbarer Menge hergestellt werden würde, könnte eine neue sociale Ordnung wohl bewirken, dass andere Personen die verfügbaren Quantitäten ökonomischer Güter zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse verwenden würden, als dies gegenwärtig der Fall ist, niemals könnte aber hierdurch verhindert werden, dass es Personen gäbe, deren Bedarf an den ökonomischen Gütern nicht, oder nur unvollständig gedeckt wäre, und denen gegenüber die Besitzer ökonomischer Güter gegen allfällige Gewaltthätigkeiten geschützt werden müssten. Das Eigenthum in dem obigen Sinne ist demnach unzertrennbar von der menschlichen Wirthschaft in ihrer socialen Gestalt und alle socialen Reformpläne können vernünftigerweise nur auf eine zweckmässige Vertheilung der ökonomischen Güter, nicht aber auf die Aufhebung der Institution des Eigenthums selbst. gerichtet sein.