Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
d) Die Grundsätze des Monopolhandels, (Monopolisten-Politik.)
19th Century Carl Menger EnglishWir haben in den beiden vorhergehenden Abschnitten dargelegt, welchen Einfluss die grössere, oder geringere zur Veräusserung gebrachte Quantität des Monopolgutes, beziehungsweise die von Seite des Monopolisten höher, oder niedriger gestellten Preise, in dem ersten Falle auf die Preisbildung, im letzteren auf die in den Verkehr tretenden Quantitäten, in beiden Fällen aber zugleich auch auf die Vertheilung der Monopolgüter unter die einzelnen Concurrenten um dieselben ausüben.
Hiebei haben wir gesehen, dass der Monopolist nicht rücksichtlich sämmtlicher hier zu Tage tretenden ökonomischen Erscheinungen die allein bestimmende und massgebende Persönlichkeit ist. Nicht nur, dass das allgemeine Gesetz alles ökonomischen Gütertausches, wornach bei jedem Tausche beiden Theilen ein wirthschaftlicher Vortheil erwachsen muss, auch beim Monopolhandel seine ungeschmälerte Geltung behält, ist der Monopolist auch innerhalb dieses so begrenzten Spielraumes seiner Beeinflussung der ökonomischen Erscheinungen durchaus nicht völlig unbeschränkt. Der Monopolist kann, wie wir sahen, wofern er bestimmte Quantitäten des Monopolgutes zur Veräusserung bringen will, nicht zugleich die Preise willkürlich fixiren; der Monopolist kann ferner, wofern er die Preise fixirt, nicht zugleich die Quantitäten bestimmen, welche bei diesen Preisen zur Veräusserung gelangen werden. Er kann demnach z. B. nicht grosse Quantitäten des Monopolgutes absetzen und zugleich bewirken, dass sich die Preis so hoch bilden, als dies der Fall wäre, wenn er geringere Quantitäten zur Veräusserung gebracht hätte, und er kann nicht die Preise in bestimmter Höhe fixiren und zugleich den Erfolg herbeiführen, dass er einen so grossen Absatz erziele, als dies bei niedrigeren Preisen der Fall sein würde. Was ihm aber eine exceptionelle Stellung im wirthschaftlichen Leben gibt, das ist der Umstand, dass er in jedem gegebene Falle die Wahl hat, entweder die in den Verkehr gelangenden Quantitäten des Monopolgutes, oder aber die Preise dieses letzteren, allein und ohne Einflussnahme anderer wirthschaftenden Subjecte, je nach dem dies die Rücksichtsnahme auf seinen ökonomischen Vortheil erfordert, zu bestimmen, und es demnach in seiner Hand hat, entweder dadurch, dass er geringere, oder grössere Quantitäten des Monopolgutes in den Verkehr bringt, die Preise, oder dadurch, dass er die Preise höher, oder niedriger stellt, die in den Verkehr gelangenden Quantitäten des Monopolgutes, je nach seinem ökonomischen Interesse, zu regeln.
Die Preise des Monopolisten werden demnach innerhalb der durch den ökonomischen Charakter der Tauschoperationen gezogenen Grenzen emporschnellen, wenn er sich davon, dass er geringe Quantitäten des Monopolgutes bei hoben Preisen zur Veräugserung bringt, einen grösseren ökonomischen Nutzen verspricht, und er wird mit seinen Preisen herabgehen, falls es ihm vortheilhafter erscheint, grössere Quantitäten des Monopolgutes zu geringeren Preisen in den Verkehr zu bringen. Er wird im Anfange die Preise möglichst hoch stellen und solcherart nur geringe Quantitäten des Monopolgutes in den Verkehr bringen, und später die Preise nur allmählig bei wachsendem Absatze ermässigen, um solcherart alle Schichten der Gesellschaft nach und nach auszubeuten, falls er sich auf diese Weise den höchsten ökonomischen Nutzen zuwenden kann. Er wird umgekehrt sofort grosse Quantitäten des Monopolgutes bei niedrigen Preisen in den Verkehr bringen, wenn sein ökonomischer Vortheil ihm dies gebietet. Ja, er wird unter Umständen Veranlassung finden, einen Theil der ihm verfügbaren Quantität des Monopolgutes, anstatt denselben in den Verkehr zu bringen, der Vernichtung preiszugeben, oder, was mit Rücksicht auf den Erfolg dasselbe ist, einen Theil der bezüglichen Productionsmittel, über welche er verfügen kann, statt sie zur Production des Monopolgutes zu verwenden, ruhen zu lassen, oder zu zerstören, falls er dadurch, dass er die ganze ihm unmittelbar, oder mittelbar verfügbare Quantität des Monopolgutes in den Verkehr brächte, zu Schichten der Bevölkerung hinabsteigen müsste, die so wenig tauschkräftig, oder tauschlustig sind, dass er bei den hiedurch bedingten niederen Preisen, trotz der in den Verkehr gebrachten grösseren Quantitäten des Monopolgutes, doch einen geringeren Erlös erzielen würde, als dadurch, dass er einen Theil der ihm verfügbaren Quantität des Monopolgutes vernichtet und nur den Rest zu höheren Preisen an die tauschkräftigeren Schichten der Bevölkerung veräussert.
Die Politik aller Monopolisten, wenn anders dieselben wirthschaftende Individuen sind, die ihren Vortheil wahrnehmen, geht naturgemäss weder dahin, möglichst niedrige Preise zu fixiren, noch auch möglichst grosse Quantitäten des Monopolgutes umzusetzen. Sie geht weder darauf hin, das Monopolgut möglichst vielen wirthschaftenden Individuen, beziehungsweise Grup pen von solchen zugänglich zu machen, noch auch die einzelnen Individuen möglichst vollständig mit dem Monopolgute zu versorgen. An all’ dem hat der Monopolist kein wirthschaftliches Interesse. Seine Wirthschaftspolitik geht rücksichtlich der ihm verfügbaren Quantitäten des Monopolgutes auf den möglichst grossen Erlös. Er bringt demnach nicht die ganze ihm verfügbare Quantität des Monopolgutes, sondern nur eine solche zur Auction, von deren Veräusserung er sich, bei der zu erwartenden Preisbildung, den grössten Erlöss verspricht. Er fixirt die Preise nicht eben nur so hoch, um die ganze ihm verfügbare Quantität des Monopolgutes umzusetzen, sondern in einer solchen Weise, welche ihm den grössten Erlös verspricht, und seine Wirthschaftspolitik wird offenbar dann die richtigste sein, wenn er nur solche Quantitäten des Monopolgutes zur Veräusserung bringt, beziehungsweise die Höbe der Preise in solcher Weise fixirt, dass der obige Erfolg in dem einen, wie in dem anderen Falle eintritt.
Unrichtig wäre vom monopolitischen Standpunkte jedenfalls seine Politik, wenn, trotzdem er für geringere in den Verkehr gelangende Quantitäten des Monopolgutes einen höheren Erlös erzielen könnte, er doch eine grössere Quantität zur Veräusserung brächte, noch unökonomischer, falls er, anstatt sich in der Production des Monopolgutes auf jene Quantitäten zu beschränken, deren Veräusserung ihm den höchsten Gewinn verspricht, mit Aufwendung ökonomischer Güter, also mit seinerseits zu bringenden Opfern, diese Quantität vermehren und dadurch bewirken möchte, dass sein Erlös nichtsdestoweniger ein geringerer würde. Unrichtig wäre es, falls er die Preise so niedrig stellen würde, dass er zwar grössere Quantitäten umsetzen, aber dafür einen geringeren Erlös erzielen würde, als wofern er höhere Preise fixirt hätte, unrichtig vor allem wäre es, wenn er die Preise des Monopolgutes so tief stellen würde, dass er nicht sämmtliche Concurrenten um das Monopolgut, für welche bei diesen Preisen die Grundlagen zu ökonomischen Täuschen vorliegen, mit der ihm verfügbaren Quantität des Monopolgutes versorgen könnte und einige derselben leer ausgehen würden, denn es wäre dies ein deutlicher Beweis dafür, dass er die Preise zu tief gestellt habe.
Bekräftigt wird das hier Gesagte durch Erfahrung und Geschichte. Die Politik aller Monopolisten hat sich innerhalb der obigen, ihrer ökonomischen Thätigkeit klar vorgezeichneten Grenzen bewegt. Wenn die holländisch-ostindische Compagnie im siebzehnten Jahrhundert einen Theil der Gewürzpflanzen auf den Molukken ausrotten liess, und auch sonst häufig grosse Mengen von Gewürzen in Ostindien und von Tabak in Nordamerika verbrannt wurden, wenn die Zünfte durch allerhand Mittel die Zahl der Gewerbtreibenden möglichst zu beschranken suchten (lange Lehrzeit, Verbot, mehr als eine bestimmte Anzahl von Lehrjungen zu halten etc.), so waren dies insgesammt, vom monopolistischen Standpunkte aus betrachtet, richtige Massregeln, um die in den Verkehr gelangenden Quantitäten der bezüglichen Monopol-Waaren in einer für die Interessen der Monopolisten, oder der Corporationen von solchen, günstigen Weise zu regeln. Als durch die freiere Gestaltung des Verkehrs, durch den Fabriksbetrieb und andere hier Einfluss nehmende Umstände, den Zünften die selbständige Regulirung der in den Verkehr gelangenden Güterquantitäten unmöglich gemacht worden war, wurde desshalb auch die ganze Zunftorganisation, soweit sie einen monopolistischen Charakter hatte, wirkungslos. Die monopolistischen Taxen u. dgl. die Preisbildung direct beeinflussenden Momente mussten der Gewalt der grösseren in den Verkehr tretenden Güterquantitäten sofort weichen. Ursprünglich zunächst darauf berechnet, einzelne das Interesse der ganzen Zunft, beziehungsweise das Interesse der Gesammtheit der Monopolisten verkennende Individuen, (Preisverderber!) in die der monopolistischen Gruppe nützlichen Schranken zurückzuweisen, wurden dieselben, sobald die Regulirung der zu Markte gebrachten Quantitäten den Zünften aus der Hand genommen war, in sich unhaltbar. Die ihren Interessen entsprechende Regulirung der in den Verkehr gelangenden Quantitäten von Gewerbserzeugnissen war deshalb stets die eifrigste Sorge aller Zunftgenossen, diejenigen, welche sie in dieser Regulirung störten, galten ihnen stets als ihre gefährlichsten Gegner, gegen wolche sie unaufhörlich den Schutz der Regierungen anriefen, und der Durchbruch dieser ihrer regulirenden Thätigkeit durch die von der Grossindustrie in den Verkehr geworfenen Quantitäten von Gewerbserzeugnissen bedeutete den Untergang des Zunftwesens.
Fassen wir das in diesem Abschnitte Gesagte zusammen, so ergibt sich, dass bei jeder Seitens des Monopolisten zur Veräusserung gebrachten Quantität des Monopolgutes sich die Preisbildung, und bei jeder von dem Monopolisten fixirten Preishöhe der Masseinheit des Monopolgutes die in den Verkehr gelangende Quantität desselben, in beiden Fällen aber auch die Gütervertheilung nach bestimmten Gesetzen regelt und die hiebei zu Tage tretenden ökonomischen Erscheinungen demnach durchaus keinen zufälligen, sondern einen streng gesetzmässigen Charakter haben.
Aber auch der Umstand, dass der Monopolist es in seiner Hand hat, je nach seiner Wahl entweder die Preise, oder die zur Veräusserung gelangenden Quantitäten des Monopolgutes zu reguliren, schliesst, wie wir sahen, doch durchaus keine Unbestimmtheit bezüglich der hieraus resultirenden ökonomischen Erscheinungen in sich.
Der Monopolist hat es allerdings in seiner Hand, höhere, oder niedrigere Preise zu fixiren, grössere, oder geringere Quantitäten des Monopolgutes zur Veräusserung zu bringen, aber nur eine bestimmte Preisfixirung, nur eine bestimmte zu Markte gebrachte Quantität des Monopolgutes entspricht seinen ökonomischen Interessen am vollständigsten. Der Monopolist geht deshalb, wenn anders er ein wirthschaftendes Subject ist, auch in Bezug auf die Preisforderung, beziehungsweise rücksichtlich der zur Veräusserung gelangenden Quantitäten des Monopolgutes, durchaus nicht willkürlich, sondern nach bestimmten Grundsätzen vor. Jede gegebene ökonomische Sachlage fördert eine innerhalb bestimmter Grenzen sich bewegende Preisbildung und Gütervertheilung zu Tage, jede andere Preisbildung und Gütervertheilung ist ökonomisch ausgeschlossen und es bieten uns somit die Erscheinungen des Monopolhandels in jeder Beziehung das Bild strenger Gesetzmässigkeit. Irrthum und mangelhafte Erkenntniss können wohl auch hier Abweichungen zu Tage fördern, es sind dies indess dann pathologische Erscheinungen der Volkswirthschaft, welche ebensowenig gegen die Gesetze der Volkswirthschaftslehre beweisen, als die Erscheinungen am kranken Körper gegen die Gesetze der Physiologie.