Comma for either/or — dharma, courage. Spelling forgiving — corage finds courage.

    Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

    §. 4.: Die Münze.

    Carl Menger

    2 hr 43 min

    Aus der vorangehenden Darstellung des Wesens und des Ursprunges des Geldes ist ersichtlich, dass unter den gewöhnlichen Verkehrsverhältnissen civilisirter Völker die edlen Metalle naturgemäss zum ökonomischen Gelde wurden. Der Gebrauch derselben zu Geldzwecken ist indess mit einigen Uebelständen verbunden, deren Beseitigung das Bestreben der wirthschaftenden Menschen sein musste. Die hauptsächlichen Uebelstände, die sich bei Verwendung der edlen Metalle zu Geldzwecken ergeben, liegen in der schwierigen Feststellung ihrer Echtheit, ihres Feinheitsgrades und in der Nothwendigkeit, die zähen Stoffe bei allen vorkommenden Transactionen in entsprechende Stücke zu zerlegen, Schwierigkeiten, die nicht leicht ohne Zeitverlust und ökonomische Opfer zu beheben sind.

    Die Prüfung der Echtheit der edlen Metalle, beziehungsweise ihres Feinheitsgrades, erfordert die Anwendung von Chemicalien und specifische Arbeitsleistungen, indem dieselbe nur von Sachverständigen vorgenommen werden kann, und die Theilung der zähen Metalle in die jeweilig erforderlichen Stücke ist eine Operation, welche bei der Genauigkeit, mit welcher dieselbe vorgenommen werden muss, nicht nur Mühe, Zeitaufwand und genaue Instrumente erfordert, sondern auch mit einem nicht unerheblichen Verluste am edlen Metalle selbst verbunden ist, (durch Versplitterung und wiederholte Einschmelzung).

    Eine sehr anschauliche Schilderung der Schwierigkeiten, welche sich aus der Verwendung der edlen Metalle zu Geldzwecken ergeben, bietet uns der bekannte Bereiser Hinterindiens Bastian in seinem Werke über Birma, ein Land, in welchem das Silber noch in ungemünztem Zustande circulirt.

    “Wenn man in Birma auf den Markt geht,” erzählt Bastian, “hat man sich mit einem Stück Silber, mit einem Hammer, einem Meissel, einer Waage und den entsprechenden Gewichten zu versehen.” “Was kosten die Kochtöpfe?” “Zeigen Sie mir Ihr Geld,” entgegnet der Kaufmann und bestimmt nach dem Ansehen desselben den Preis zu dem, oder jenem Gewicht. Man lässt sich dann vom Kaufmann einen kleinen Amboss geben und hämmert an dem Stücke Silber herum, bis man glaubt, das richtige Gewicht gefunden zu haben. Das wiegt man mit der eigenen Waage, da denen der Kaufleute nicht zu trauen ist, und fügt zu, oder nimmt fort, bis das Gewicht richtig ist. Natürlich geht durch die abfallenden Splitter viel verloren und es ist immer vorzuziehen, nicht genau die gewünschte Quantität das man gerade abgeschlagen hat. Bei grössern Einkäufen, die nur mit dem feinsten Silber gemacht werden, ist der Process noch umständlicher indem man erst einen Assayer rufen muss, um das Silber in der Feinheit genau zu bestimmen und dafür bezahlt zu werden.“

    Die obige Schilderung bietet uns ein klares Bild der Schwierigkeiten, mit welchen der Verkehr aller Völker verbunden war, bevor sie Metalle münzen leruten und die Beseitigung dieser Schwierigkeiten musste um so wünschenswerther erscheinen, je mehr dieselben durch ihre häufige Wiederkehr jedem einzelnen wirthschaftenden Individuum empfindlich wurden.

    Die erste der beiden Schwierigkeiten, die Feststellung der Feinhaltigkeit des Metalles, scheint diejenige gewesen zu sein, deren Beseitigung den wirthschaftenden Menschen zunächst von Wiehtigkeit erschien. Ein Stempel, von der öffentlichen Gewalt, oder von einer vertrauenswürdigen Person auf einen Metallbarren gedrückt, garantirte nicht dessen Gewicht, wohl aber dessen Feinheitsgrad und enthob den Besitzer bei Weiterbegebung des Metalles an Personen, welche die Verlässlichkeit des Stempels zu würdigen wussten, der lästigen und kostspieligen Probe. So geprägtes Metall musste zwar vor wie nach gewogen werden, dessen Feinheit erforderte indess keine weitere Untersuchung.

    Gleichzeitig, in manchen Fällen vielleicht auch etwas später, scheinen die wirthschaftenden Menschen auf den Gedanken verfallen zu sein, auch das Gewicht der Metallstücke in ähnlicher Weise zu bezeichnen und die Metalle von vornherein in Stücke zu zerlegen, welche ihrem Feingehalte, aber zugleich auch ihrem Gewichte nach, in vertrauenswürdiger Weise bezeichnet waren. Dies geschah naturgemäss am besten dadurch, dass das edle Metall in kleine, dem Bedürfnisse des Verkehres entsprechende Stücke getheilt, die Bezeichnung des edlen Metalles aber in solcher Weise vorgenommen wurde, dass kein nennenswerther Theil der ihrem Gewichte und Feingehalte nach bestimmten Metallstücke defraudirt werden konnte, ohne dass dies sofort bemerkbar wurde. Diesen Zweck erreichte man durch Ausmünzung des Metalls und so erstanden unsere Münzen, welche demnach ihrem Wesen nach nichts anderes sind, als Metallstücke, deren Feingehalt und Gewicht in vertrauenswürdiger Weise und mit einer für die practischen Zwecke des wirthschaftlichen Lebens ausreichenden Genauigkeit festgestellt und gegen Betrug in möglichst wirksamer Weise geschützt sind, ein Umstand, welcher uns bei allen Transactionen die erforderlichen Gewichtsmengen edlen Metalles, ohne lästige Probe, Theilung und Wägung desselben, durch blosses Zuzählen in verlässlicher Weise festzustellen, ermöglicht. Die volkswirthschaftliche Bedeutung der Münze liegt also darin, dass sie (abgesehen von der mechanischen Operation der Theilung des edlen Metalles in die erforderlichen Quantitäten) uns bei der Uebernahme derselben die Prüfung der Echtheit, Feinhaltigkeit und des Gewichtes des edlen Metalles, bei der Weiterbegebung aber den Beweis dieser Umstände erspart, uns solcherart vor vielen lästigen, zeitraubenden und mit ökonomischen Opfern verbundenen Vorkehrungen bewahrt und in Folge dieses Umstandes die von Natur aus grosse Absatzfähigkeit der edlen Metalle noch um ein namhaftes gesteigert wird.

    Dass die beste Gewährleistung für das Vollgewicht und die verbürgte Feinheit der Münzen durch die Staatsgewalt selbst geboten werden kann, weil dieselbe Jedermann bekannt und von Jedermann anerkannt ist und zugleich die Macht hat, Münzverbrechen hintanzuhalten und zu bestrafen, liegt in der Natur der Sache. Die Regierungen haben sich es denn auch zumeist zur Pflicht gemacht, die für den Verkehr nöthigen Münzen auszuprägen, dabei aber ihre Gewalt nicht selten so sehr missbraucht, dass bei den wirthschaftenden Subjecten schliesslich der Umstand fast in Vergessenheit gerieth, dass eine Münze nichts anderes sei, als ein seinem Feingehalte und Gewichte nach bestimmtes Stück edles Metall, für dessen Feinheit und Vollwichtigkeit die Würde und Rechtlichkeit des Ausprägers Gewähr leistet, und man sogar darüber in Zweifel gerieth, ob überhaupt das Geld eine Waare sei, ja dasselbe schliesslich für etwas rein Imaginäres und bloss auf menschlicher Convenienz Berubendes erklärte. Der Umstand, dass die Regierungen das Geld so behandelten, als wäre es thatsächlich lediglich ein Product der menschlichen Convenienz im Allgemeinen und ihrer legislativen Willkür insbesondere, hat solcherart nicht wenig dazu beigetragen, den Irrthümern über das Wesen des Geldes Vorschub zu leisten.

    Die Unvollkommenheiten unserer Münzen bestehen hauptsächlich darin, dass sie ihrem Gewichte nach nicht vollkommen genau fabricirt werden können und selbst die erreichbare Genauigkeit aus practischen Gründen (wegen des Kostenpunctes) bei der in den Münzstätten üblichen Fabrication nicht angestrebt wird. Die Gebrechen, mit welchen behaftet die Münzen bereits die Münzstätte verlassen, vermehren sich noch während ihres Umlaufes durch Abnützung, so zwar, dass leicht eine empfindliche Ungleichheit im Gewichte der einzelnen Münzen von gleichem Course entsteht.

    Selbstverständlich treten diese Uebelstände um so stärker hervor, je kleiner die Quantitäten sind, in welche das edle Metall getheilt wird. Die Ausmünzung desselben in so leichte Stücke, wie sie der Kleinverkehr erfordert, müsste sogar zu den grössten technischen Schwierigkeiten führen, und, wofern dieselbe auch nur halbwegs sorgfältig vorgenommen werden sollte, ökonomische Opfer in Anspruch nehmen, welche in keinem Verhältnisse zum Course der Münzen stehen würden. Zu welchen Schwierigkeiten dagegen der Mangel an kleiner Münze führt, ist für jeden des Verkehres Kundigen leicht ersichtlich.

    “Eine kleinere Münze als 2 Annas,” erzählt Bastian, “giebt es in Siam nicht, und wer etwas unter diesem Preise zu kaufen wünschte, hatte zu warten, bis das Hinzutreten eines neuen Bedürfnisses die Ausgabe eines solchen rechtfertigte, oder musste sich mit andern Kauflustigen zusammenthun, und sich mit ihnen halbpart berechnen. Mitunter konnte man sich durch Tassen Reis helfen und in Socatra sollen kleine Stücke Ghi oder Butter zum auswechseln dienen.” In Mexiko erhielt Bastian in den Städten Seifenstücke, auf dem Lande Eier als Scheidemünze. Auf dem Hochlande Perus pflegen die Eingebornen einen Korb parat zu halten, der, in Fächerchen getheilt, in dem einen Nähnadeln, in dem andern Zwirnknäuel, im andern Wachskerzen, oder sonstige Dinge des täglichen Verbrauches enthält und bieten hievon in Auswahl nach dem Betrage der rückständigen Scheidemünze. Im obern Birma gebraucht man für die kleinsten Einkäufe, wie Früchte, Cigarren etc., Bleiklumpen, von denen jeder Kaufmann einen grossen Kasten voll neben sich hat, und die auf einer massiveren Wage als das Silber gewogen werden. In Dörfern, wo keine Aussicht ist, Silber zu wechseln, muss für kleine Einkäufe der Diener mit einem schweren Sack Blei folgen.

    In den meisten Culturstaaten weicht man den technischen und ökonomischen Schwierigkeiten, welche mit der Ausmünzung der edlen Metalle in allzuleichte Stücke verbunden sind, indess dadurch aus, dass man Münzen aus irgend einem gemeinen Metalle, zumeist aus Kupfer oder Bronce prägt.

    Da schon aus Bequemlichkeitsrücksichten Niemand ohne Noth einen grössern Theil seines Tauschvorrathes in jenen Münzen anlegt, so haben sie lediglich eine secundäre Stellung im Verkehre und können zur grössern Bequemlichkeit der Tauschenden sogar ohne Schaden nur halbwichtig, oder noch darunter ausgeprägt werden, vorausgesetzt nur, dass sie jederzeit gegen Münze aus edlem Metalle beim Münzherrn eingewechselt werden können, oder doch nur in so geringer Menge ausgegeben werden, dass der Verkehr sie festhält. Jedenfalls ist der erste Weg der correctere und zugleich eine sichere Schutzwehr gegen Missbräuche der Regierungen bei der ihnen vortheilhaften Emission dieser Münzen. Man nennt solche Geldstücke Scheidemünzen und ihr Werth liegt nur zum Theile in ihnen selbst, im übrigen aber darin, dass man für eine bestimmte Anzahl derselben eine grössere Münze beim Münzherrn austauschen, beziehungsweise mit diesen Münzen seinen Verpflichtungen gegen den Münzherrn überhaupt, gegen andere Personen aber bis zur Höhe des Betrages der kleinsten vollwichtigen Münze gerecht werden kann. Das Publicum duldet in diesem Falle, um der grössern Bequemlichkeit willen, die mit leichten Bronce- oder Kupfermünzen verbunden ist, gerne die kleine wirthschaftliche Anomalie, da der Nutzen der leichtern Transportabilität und Bequemlichkeit bei Münzen, die nie der Angelpunkt bedeutender ökonomischer Interessen sind, viel wichtiger ist, als die Vollwichtigkeit. In ähnlicher Weise werden in vielen Ländern selbst aus Silber leichtere Münzen ausgeprägt, und zwar ohne Nachtheil, so lange sie nur auf Beträge lauten, für die sich aus technischen oder ökonomischen Gründen keine dem Zwecke entsprechende vollwichtige Münze herstellen lässt.

    Berichtigungen.

    S. 6, Z. 6 v. o. sind die Worte: “(Sachgüter und Arbeitsleistungen)” nach dem Worte: “solche” (Z. 7) zu stellen.

    S. 29, Z. 14 v. o. ist statt “dem” “den” zu lesen.

    S. 54, Z. 3 v. o. ist nach “suoht” der Satz: “gestützt auf A. Smith, W. of. N. B. II, Ch. III” ausgefallen.

    S. 81, Z. 14 v. u. ist: (vgl. O. Michaelis, “Das Capitel v. Werthe,” Vierteljahrsschrift F. V. W. 1863, I, S. 16 ff.) einzuschalten.

    S. 86, Z. 10 v. u. ist nur statt nu zu lesen.

    S. 116, Z. 4 v. o. ist statt “er” “der” und statt “diez” “die” und Z. 7 statt Fichtenhlo—: Fichtenholz; Z. 9 v. u. statt “eleichen”: gleichen, Z. 6 v. u. statt “ginen”: “einen,” statt “be” “bei,” Z. 5 v. u. am Ende statt “der—i”: “der” zu bessern.

    S. 128, Z. 19 v. u. ist statt “Intensität”: “Intensivität”, Z. 6 v. u. statt “liegenden”: “liegender” zu lesen.

    S. 130, Z. 9 ist statt “Herrmann”: “Hermann,” ebenso S. 131, Z. 3 und 9 zu lesen.

    Novum Organ, 11. 27.

    Aristoteles nennt (Polit, I. 3) die Mittel zum Leben und Wohlergehen der Menschen: “Güter.” Der vorwiegend ethische Standpunkt, von welchem das Alterthum die Lebensverhältnisse betrachtet, macht sich im Uebrigeu in den Anschauungen der meisten Alten über das Wesen der Nützlichkeit, bez der Güter geltend, gleichwie der religiöse Standpunkt in jenen der mittelalterlichen Schriftsteller. “Nihil utile, nisi quod ad vitae illius eternae prosit gratiam,” sagt Ambrosins, und noch Thomassin, seinen wirthschaftlichen Anschauungen nach dem Mittelalter angehörig, schreibt in seinem: Traité de negoce 1697 (S.22). “L’utilité même se mesure par les considérations de la vie eternelle.” Von den Neuern definirt Forbonnais die Güter (biens): “Les propriétés, qui ne rendent pas une production annuelle, telles que les meubles precieux, les fruits destinées à la consommation” (Principes économiques, 1767, Chap. I., S. 174. ff., ed. Daire). indem er dieselben den “richesses” (Gütern, welche einen Ertrag abwerfen) gegenüberstelit, wie dies in einem andern Sinne auch von Dupont (Physiokratie, p. CXVIII) geschieht. Der Gebrauch des Wortes “Gut” in dem der heutigen Wissenschaft eigenthümlichen Sinne schon bei Le Trosne, (de l’intérêt social, 1777 Ch. I. §. 1,) welcher den Bedürfnissen die Mittel zur Befriedigung derselben gegenüberstellt, und diese letztern Güter (biens) nennt. Vgl. auch Necker: Legislation et commerce des grains, 1775, Part. I., Ch. 4. Say nennt (Cours d’écon. polit., 1828, I., S. 132) Güter (biens): “les moyens que nous avons de satisfaire nos besoins.” Die Entwickelung, welche die Lehre vom Gute in Deutschland genommen, ist aus dem Nachfolgenden ersichtlich: Es definiren den Begriff des Gutes: Soden (Nationalökonomie, 1805, I., §. 43): = Genussmittel; H. L. v. Jacob (Grundsätze der Nationalök., 1806, §. 23): “Alles, was zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dient;” Hufeland: (Neue Grundlegung der Staatswiss., 1807, I., §. 1): “Jedes Mittel zu einem Zwecke eines Menschen;” Storch: (Cours d’économ. polit., 1815, I., p. 56 ff.) sagt: “L’arrêt que notre jugement porte sur l’utilité des choses...en fait des biens.” Auf seiner Grundlage definirt dann Fulda (Kammeralwissenschaften, 1816, S. 2, ed. 1820): “Gut” = jede Sache, welche der Mensch zur Befriedigung seiner Bedürfnisse als Mittel anerkennt“ (vgl. aber auch schon Hufeland a. a. O., I., §. 5), Roscher (System I., §. 1): “Alles dasjenige, was zur Befriedigung eines wahren menschlichen Bedürfnisses anerkannt brauchbar ist.“

    Aus dem Obigen ist ersichtlich, dass die Güterqualität nichts den Gütern, Auhaftendes, das ist keine Eigenschaft derselben ist, sondern sich uns lediglich als eine Beziehung darstellt, in welcher sich gewisse Dinge zu den Menschen befinden, eine Beziehung, mit deren Verschwinden dieselben selbstverständlich auch aufhören. Güter zu sein.

    Schon Aristoteles (de anima, III. 10) unterscheidet wahre und eingebildete Güter, je nachdem das Bedürfniss von vernünftiger Ueberlegung geleitet, oder unvernünftig ist.

    Schäffle, Theorie der ausschliessenden Verhältnisse, 1867, S. 2—Vgl. Steuart: Principles of polit, economy. Basil 1796, II., S. 128 ff., wo die Güter bereits in Sachon, in persönliche Dienstleistungen und in Rechte getheilt und zu diesen letztern (ibid. S. 141) auch verkäufliche Privilegien gerechnet werden; Say zählt zu den Gütern (biens.): Advocatenstuben, Kundenkreise eines Kaufmannes, Zeitungsunternehmungen, aber auch den Ruf eines militärischen Führers etc. (Cours complet III. S. 219, 1828); Hermann (Staatswirthschaftliche Untersuchungen, 1832, S. 2, 3, 7, 289) fasst unter den Begriff der äusseren Güter eine grosse Anzahl von Lebensverhältnissen (Verhältnisse der Geselligkeit, der Liebe, der Familie, des Erwerbes etc.) zusammen und stellt dieselben den Sachgütern und persönlichen Dienstleistungen als eine besondere Kategorie von Gütern entgegen; Roscher System I., §. 3, rechnet auch den Staat zu den “Verhältnissen,” während Schäffle den Begriff der Verhältnisse auf “übertragbare, durch private Beherrschung des Absatzes und Verdrängung der Concurrenz ausschliesslich gemachte Renten” beschränkt (a. a. O. S. 12), wobei der Begriff der “Rente” in dem diesem Schriftsteller eigenthümlichen Sinne (Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirthschaft, 1867, S. 192 ff.) zu verstehen ist. Vgl. auch noch Soden (Nationalökonomie I., §. 26 ff.) und Hufeland (Neue Grundleg. I., S. 30. d. ed. 1815).

    Wealth. of. Nat. B. I. Ch. 1. Basil 1801, T. 1, S. 6.

    ibid. S. 11, ff.

    Vergl. Stein, Lehrbuch, S. 36, ff.

    Selbst manche Thiere legen Vorräthe an und sorgen so von vorn herein dafür, dass es ihnen im Winter nicht an Nahrung und einem warmen Lager gebreche.

    Das Wort “Bedarf” hat in unserer Sprache eine doppelte Bedeutung. Einerseits bezeichnet man damit die zur vollständigen Befriedigung der Bedürfnisse einer Person erforderlichen, andererseits jene Güterquantitäten, welche eine Person voraussichtlich consumiren wird. In diesem letztern Sinne hat z. B. ein Mann, der 20.000 Thaler Renten hat und dieselben zu verbrauchen gewöhnt ist, einen sehr grossen, ein ländlicher Arbeiter, dessen Einkommen 100 Thaler beträgt, einen sehr geringen und ein dem Elende preisgegebener Bettler gar keinen Bedarf, während in ersterer Beziehung der Bedarf der Menschen, je nach ihrer Bildungsstufe und ihren Gewohnheiten, zwar gleichfalls eine sehr grosse Verschiedenheit aufweist, indess selbst eine Person, die von allen Mitteln entblösst ist, noch immer einen Bedarf hat, der in den zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse erforderlichen Güterquantitäten sein Mass findet, Kaufleute und Industrielle gebrauchen den Ausdruck “Bedarf” der Regel nach in dem engeren Sinne des Wortes und verstehen darunter nicht selten die “voraussichtliche Nachfrage” nach einem Gute. In diesen Sinne sagt man auch, dass “zu einem gewissen Preise” Bedarf an einer Waare besteht, zu einem andern Preise jedoch nicht, u. dgl. m.

    Vgl. Condillac: Le commerce et le gouvernement. (I. Chap. 1. p. 248. ed. Daire.)

    Zu diesen Organen gehören zunächst die Correspondenten, welche von grossen Geschäftshäusern in allen Hauptplätzen jener Artikel, mit welchen sie sich befassen, unterhalten werden, und zu deren hauptsächlichen Pflichten es gehört, ihre Auftraggeber über den jeweiligen Stand der Stocks im Laufenden zu erhalten. Ausserdem besteht für jeden wichtigeren Artikel eine förmliche Literatur periodisch erscheinender kaufmännischer Berichte, welche dem gleichen Zwecke dienen. Wer die Berichte von Bell in London, von Meyer in Berlin über Getreide, von Licht in Magdeburg über Zucker, von Ellison und Haywood in Liverpool über Baumwolle u. dgl. m. aufmerksam verfolgt, wird in denselben nebeu manchen anderen für die Geschäftswelt wichtigen Daten, über welche wir uns später zu äussern Gelegenheit haben werden, auch sorgfältige, auf Erhebungen aller Art, und wo diese mangeln, auf scharfsinnige Berechnungen gestützte Angaben über den jeweiligen Stand der Stocks finden, Angaben, welche, wie wir sehen werden, einen sehr bestimmenden Einfluss auf die volkswirthschaftlichen Erscheinungen, zumal auf die Preisbildung ausüben. So enthalten z. B. die oben erwähnten Baumwoll-Circulare von Ellison und Haywood fortlaufende Berichte über den jeweiligen Baumwoll-Stock in Liverpool und in England überhaupt, mit Rücksicht auf die verschiedenen Gattungen der Baumwolle und ähnliche Ausweise für den Continent, ferner für Amerika, Indien, Egypten und die übrigen Productionsgebiete. Diese Circulare belehren uns über die jeweilig auf dem Meere befindlichen Quantitäten von Baumwolle (schwimmende Waare), über die Häfen, nach welchen dieselben dirigirt sind, und bezüglich der in England vorfindlichen Quantitäten, auch darüber, ob sich dieselben bereits in den Magazinen der Spinner und sonstiger Consumenten, oder aber noch in der ersten Hand befinden, über die Quantitäten, welche für den Export angemeldet wurden u. s. f.

    So finden sich z. B. in dem oben erwähnten Licht’ schen Berichte nicht nur Mittheilungen über den jeweiligen Stand der Zuckerstocks in allen mit Deutschland in Verbindung stehenden Verkehrsgebieten, sondern auch alle auf die Rohstoffe und die Productionsrichtung Einfluss nehmenden Thatsachen auf das sorgfältigste gesammelt; so zumal Berichte über den jeweiligen Umfang der mit Zuckerrohr bepflanzten, beziehungsweise der Rübencultar gewidmeten Bodenflächen, den jeweiligen Stand der Zuckerpflanzungen und Rübenfelder, Berichte über den voraussichtlichen Einfluss der Witterung auf die Erntezeit, auf den quantitativen und qualitativen Ausfall der Ernte, Berichte über diese letztere selbst, über die Anzahl der in Betrieb stehenden und feiernden Zuckerfabriken und Raffinerien, über die Leistungsfähigkeit der ersteren. über die Quantitäten fremder und einheimischer Producte, welche voraussichtlich auf den deutschen Markt gelangen werden und über die Zeitpuncte. in welchen dies voraussichtlich erfolgen wird, über Fortschritte in der Technik der Zrckerfabrication, über Verkehrsstörungen etc. Aehnliche Mittheilungen finden sich rucksichtlich anderer Artikel auch in den übrigen kaufmannischen Circulären, deren wir oben erwähnten.

    Die Untersuchung über das Wesen der ökonomischen Güter be ginut mit den Versuchen, den Vermögensbegriff im Sinne der Individualwirthschaft festzustellen, A. Smith hat die Frage nur flüchtig berührt, doch sind die Anregungen, welche von ihm ausgegangen sind, von den weittragendsten Folgen auch für die obige Lehre geworden. “Wenn die Theilung der Arbeit einmal platzgegriffen hat,” sagt er (W. o. N. Chap. V. Basil, 1801. S. 43 ff.), “so ist Jedermann reich oder arm, je nach der Quantität von Arbeit, über welche er verfügen, oder die er kaufen kann.” Der Umstand, dass ein Gut uns die Verfügung über Arbeit verschafft oder, was im Geiste S’s dasselbe ist dass es Tauschwerth hat, ist demnach in consequenter Ausbildung der S’schen Theorie das Kriterium seines Charakters als “Vermögensobject” im obigen Sinne des Wortes. Dieser Anregung folgt denn auch Say. Er sondert (Traité d’économie politique, 1803 S. 2.) die Güter, welche Tauschwerth haben, von jenen, welche keinen solchen aufweisen, und achliesst die letztern aus dem Bereiche der Vermögensobjecte aus, (“ce qui n’a point de valeur, ne saurait étre une richesse. Ces choses ne sont pas du domaine de l’économie politique.“) Auch Ricardo unterscheidet zwischen “Werthen” und Gütern, die sich uns nicht als solche darstellen (Principles, XX. S. 165 der ed. 1846) und weicht nur in sofern von seinen Vorgängern ab, als er das Wort “riches” in einem wesentlich andern Sinne gebraucht, als Say das Wort “richesse.” Malthu’s sucht das Kriterium des Vermögenscharakters der Güter Anfangs (Principles 1820. S. 28) ausschliesslich in der Körperlichkeit der Güter und beschränkt auch in seinen späteren Schriften den Begriff der Vermögensobjecte auf die materiellen Güter. Der letztern Ansicht sind in Deutschland: Storch, (Cours, I., S. 108, ff. 1815); Fulda, (Cameralwissensch. 1816, S. 2 der ed. 1820); Oberndorfer. (Nationalökonom. 1822, § 23); Rau, (Volkswirthschaftslehre, §. 1, 1826); Lotz, (Staatswirthschaftslehre, I., S. 19, der ed. 1837); Bernhardi, (Kritik der Gründe etc., 1849, S. 134 ff., insb. 143 ff.) Gegen die Ausscheidung der immateriellen Güter: Say, (Cours I., S. 161 1828); Mac Culloch, (Principles of P. E., ed 1864, S. 4); Hermann, (Staatswirthschaftliche Untersuchungen, S. 8., 1832); Roscher, (System I., §. 3). Dass durch die Beschränkung des Vermögensbegriffes auf die materiellen Güter der Begriff der Vermögensobjecte keineswegs richtig begränzt wird, hat übrigens schon Malthus erkaunt, (Principles, 2. Aufl. 1836, S. 34), von dessen wechselnden Versuchen, den obigen Begriff festzustellen, wir weiter unten sprechen. Von den neuesten Vertretern der Volkswirthschaftslehre in England wird der Begriff des Vermögensobjectes fast ausnahmslos wieder an den Tauschwerth geknüpft. So von: Mac Culloch, (Principles, S. 4 der ed. 1864); J. St. Mill, (Principles 6. Aufl. Prelim. Rem.); Senior, (Polit. Econom., S. 6, 1863.) Unter den neuern Franzosen folgen insbesondere A. Clement und A. Walras dieser Ansicht. Während solcherart die französischen und englischen Volkswirthe lediglich zwischen Gütern unterscheiden, welche Vermögensobjecte sind und jenen, die sich uns nicht als solche darstellen, geht Hermann (Staatswirthschaftliche Untersuch. S. 3, 1832) viel tiefer, indem er die wirthschaftlichen Güter (Objecte der Wirthschaft) den freien Gütern entgegenstellt, eine Unterscheidung, welche seither von der deutschen Wissenschaft mit wenigen Ausnahmen festgehalten wurde. Doch definirt Hermann selbst den Begriff der wirthschaftlichen Güter zu enge. “Wirthschaftliches Gut ist,” sagt H., “was nur gegen bestimmte Aufopferung, durch Arbeit oder Vergeltung hergestellt werden kann” (a a. O. S. 3) und macht dadurch den ökonomischen Charakter der Güter von der Arbeit, (ibid. S. 4 auch vom menschlichen Verkehre) abhängig. Aber sind die Baumfrüchte, welche ein isolirtes Subject mühelos erlangen kann, für dasselbe kein wirthschaftliches Gut, falls dieselben ihm in einer geringeren Quantität verfüg bar sind, als sein Bedarf beträgt, während doch das zwar eben so mühelos, aber ihm in einer den Bedarf übersteigenden Quantität verfügbare Quellwasser ein nicht ökonomisches Gut ist? Roscher, welcher in seinem Grundriss (1843, S. 3) die wirthschaftlichen Güter als solche definirt hatte, “die in den Verkehr kömmen” und in den ältern Auflagen seines Systems als “Güter, welche des Verkehrs fähig sind, oder wenigstens denselben fördern können.” (System I. 1857, S. 3) definirt in den neuern Auflagen seines Hauptwerkes die wirthschaftlichen Güter = “Zwecke und Mittel der Wirthschaft,” eine Definition, welche, da sie lediglich eine Umschreibung des zu definirenden Begriffes ist, anzeigt, dass der ausgezeichnete Gelehrte die Frage nach dem Kriterium der ökonomischen und nicht ökonomischen Güter als eine offene behandelt Vgl. auch Schäffie: Tübing, Univ. Schrift. 1862, Abth. 5, S. 22, und: Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirthschaft, 1867, S. 2.

    Der ökonomische Charakter der Güter ist in keinerlei Weise an die Vorbedingung der menschlichen Wirthschaft in ihrer socialen Erscheinung geknüpft. Ist der Bedarf eines isolirt wirthschaftenden Subjectes an einem Gute grösser, als die ihm verfügbare Quantität, so werden wir dasselbe jede Theilquantität dieses Gutes in seiner Verfügung erhalten, conserviren, auf das Zweckmässigste zur Befriedigung seiner Bedürfnisse verwenden und eine Wahl treffen sehen zwischen jenen Bedürfnissen, welche es mit der ihm verfügbaren Quantität befriedigen, und denjenigen, welche es unbefriedigt lassen wird, während dasselbe Subject bei allen jenen Gütern, welche ihm in einer seinen Bedarf übersteigenden Quantität verfügbar sind, keinen Anlass zu der eben gezeichneten Thätigkeit haben wird. Es werden demnach auch für das obige isolirte Subject ökonomische und nicht ökonomische Güter vorhanden sein. Weder der Umstand, dass ein Gut: “Verkehrsobject” noch auch der, dass es “Eigenthumsobject” ist, kann demnach die Ursache seines ökonomischen Charakters sein. Ebensowenig kann aber auch der Umstand, dass die Güter zum Theile Arbeitsproducte sind, zum andern Theile uns von der Natur ohne Arbeit dargeboten werden, als Kriterium des ökonomischen, beziehungsweise des nicht ökonomischen Charakters der Güter hingestellt werden, so grosser Scharfsinn auch darauf verwandt wurde, um die dem obigen Gesichtspuncte widersprechenden Lebenserscheinungen im Sinne desselben zu interpretiren. Die Erfahrung lehrt uns nämlich, dass zahlreiche Güter, auf welche keine Arbeit verwandt wurde (z. B. angeschwemmtes Land, Wasserkräfte etc.) den ökonomischen Charakter überall dort aufweisen, wo sie in einer unsern Bedarf nicht erreichenden Quantität uns verfügbar sind, wie denn andererseits der Umstand, dass ein Ding ein Arbeitsproduct ist, an und für sich nicht einmal die Güterqualität, geschweige denn den ökonomischen Charakter desselben zur nothwendigen Folge hat. Auch die auf ein Gut aufgewendate Arbeit kann demnach nicht das Kriterium des ökonomischen Charakters der Güter sein, es ist vielmehr klar, dass dasselbe ganz ausschliesslich in dem Verhältnisse zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität derselben zu suchen ist.

    Man könnte nach einer in unserer Wissenschaft bereits gebräuchlichen analogen Ausdrucksweise die letztern, zum Unterschiede von den eigentlichen ökonomischen Gütern, die quasi ökonomischen, die erstern die quasi nicht ökonomischen Güter nennen.

    “Verfügbar,” im wirthschaftlichen Sinne des Wortes, ist Jemanden ein Gut, wenn er dasselbe zur Befriedigung seiner Bedürfnisse heranzuziehen in der Lage ist. Dem können physische, oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Das Vermögen eines Mündels z. B. ist dem Vormunde nicht verfügbar im obigen Sinne des Wortes.

    Hermann, Staatswirthschaftliche Untersuch, 1832, S. 6.—Welche Schwierigkeit für die nicht deutschen Nationalökonomen bei der Definirung des Begriffes “Vermögen” daraus entsteht, dass sie den Begriff der “ökonomischen Güter” nicht kennen, dafür sind die Schriften eines Malthus das deutlichste Zeugniss. In der ersten Auflage seiner “Principles of pol. econ.,” welche 1820 erschien, definirt er (S. 28) wealth = “those material objects, which are necessary, useful or agreeable to mankind.” Diese Definition umfasst unter dem Vermögensbegriff alle (materiellen) Güter, auch die nicht ökonomischen, und ist deshalb entschieden zu weit. In seinen “Definitions,” welche er sieben Jahre später erscheinen liess, fügt er denn auch (Chap. II Art. “Wealth”, S. 7 der edit. 1853) der obigen, im Wesentlichen unveränderten Definition den Nachsatz hinzu: “which have required some portion of human industry to appropriate or produce.” Als Grund dieses Beisatzes giebt er in der zweiten Ausgabe seiner Principles (1836, S. 34) an: “this latter part was added to exclude air, light, rain etc.” Aber auch diese Definition erkennt er später als unhaltbar an, denn “there is some objection,” sagt er a. a. O.: “to the introduction of the term industry or labour into the Definition (of wealth), because an object might be considered as wealth, which has had no labour employed upon it” und gelangt schliesslich (Principles o. P. E. 1836, S. 33) zu folgender Definition des Begriffes “Vermögen”: I should define wealth to be the material objects, necessary, useful or agreeable to man. which are voluntary appropriated by individuals or nations,” also zur Bestimmung der Vermögensobjecte als materielle Güter, die von den Menschen freiwillig in ihr Eigenthum genommen wurden,” und verfällt demnach in einen neuen Irrthum, indem er den Umstand, dass ein Gut sich im Eigenthume wirthschaftender Menschen befindet, zum Principe der Vermögensqualität (des ökonomischen Charakters) desselben macht. Fast eben so wechselnde Versuche, den Begriff des Vermögensobjectes festzustellen, finden wir in den Schriften Say’s. In seinem “Traité d’econ. pol.” (1803) stellt er den Werth (Tauschwerth) als Princip der Vermögensqualität der Güter auf: “ce qui n’a point de valeur, ne saurait être une richesse (S. 2).” Diese Ansicht wird von Torrens (On production of wealth S. 7, 1821) bekämpft und Say gelangt denn auch in seinem Cours d’E. P. (1828, I. S. 133 ff.) bezüglich jener Güter, welche Vermögensobjecte sind, zu der nachfolgenden Ansicht: “Nous sommes forcés d’acheter, pour ainsi dire, ces biens par des traveaux, des économies des privations; en un mot par de veritables sacrifices,” also zu einer An schauung, welche jener, welcher Malthus in seinen “Definitions” folgte, verwandt ist. Dagegen sagt Say (a. a. O. S. 133 weiter unten): On ne peut pas separer de ces biens l’idée de la proprieté. Ils n’existeraient pas, si la possession exclusive n’en était assuré à celui qui les a acquis....(S. 34) D’un autre côté la propriété suppose une société quelconque, des conventions, des lois. On peut en consequence nommer les richesses ainsi acquises “des richesses sociales.“

    Der bloss relative Massstab, welchen das Vermögen für die Benrtheilung des Grades der Vollständigkeit bietet, mit welcher ein Individuum seiuc Bedürfnisse befriedigen kann, hat dazu geführt, dass einige Schriftsteller das Vermögen im Sinne der Individualwirthschaft wohl als die Gesammtheit der ökonomischen, das Vermögen im Sinne der Volkswirthschaft dagegen als die Gesammtheit aller Güter definirten, und zwar zunächst deshalb, weil sie bei dem erstern die relative Wohlfahrt der einzelnen Individuen, bei dem letztern die absolute Wohlfahrt der Gesellschaft im Auge hatten. So zumal Landerdale, Inquiry into the nature etc. S. 39 ff. insb. S. 56 ff. 1804. Auch die von Roscher (System I, §. 8) neuerdings aufgeworfene Frage, ob nicht das Volksvermögen nach seinem Gebrauchswerthe, das Privatvermögen aber nach seinem Tauschwerthe zu schätzen sei, ist auf den obigen Gegensatz zurückzuführen.

    Vgl. schon Landerdale a. a. O. S. 43.

    Proudhon, Contradictions, Chap. II. §. 1.

    Vgl. Dietzel: Die Volkswirthschaft und ihr Verhältniss zu Gesellsellschaft und Staat, 1864, S. 106 ff.

    Das Bestreben, die allen Erscheinungsformen des Güterwerthes gemeinsamen Elemente festzustellen, d. i. den allgemeinen Begriff des “Werthes” zu gewinnen, findet sich bei allen neuern Deutschen, welche die Lehre vom Werthe in selbstständiger Weise bearbeitet haben. Ebenso das Bestreben, den Gebrauchswerth der Güter von der blossen Nützlichkeit zu unterscheiden. Friedländer (Theorie d. Werthes, Dorpater Univ. Progr. 1852, S. 48) definirt den Werth als “das im menschlichen Urtheil erkannte Verhältniss, wornach ein Ding Mittel für die Erfüllung eines erstrebenswerthen Zweckes sein kann” (vergl. auch Storch, Cours d’économ. polit. T. I., S. 36). Da nun das obige Verhältniss, (wofern der erstrebenzwerthe Zweck die Befriedigung eines menschlichen Bedürfnisses ist, oder doch mit einer solchen im Zusammenhang steht,) eben die Nützlichkeit eines Dinges begründet, so ist die obige Definition gleichbedentend mit jener, wornach der Güterwerth als die anerkannte Zweck-Tauglichkeit, beziehungsweise als die anerkannte Nützlichkeit eines Dinges aufgefasst wird. Es ist diese letztere aber eine allgemeine Voraussetzung der Güterqualität und demnach die Definition Friedländer’s, abgesehen davon, dass sie das Wesen des Werthes nicht berührt, auch zu weit. In der That kommt derselbe (S. 50) zum Schlusse, dass die nicht ökonomischen Güter eben so wohl Objecte der Werthschätzung der Menschen sind, als die ökonomischen. Knies (Lehre vom Werth, Tübing, Zeitschr, 1855, S. 423) erkennt in dem Werthe, gleich wie viele seiner Vorgänger, den Grad der Brauchbarkeit eines Gutes für menschliche Zwecke, (vgl. noch die ältern Auflagen von Roscher’s System I., §. 4,) eine Ansicht, welcher ich jedoch um dessentwillen nicht folgen kann, weil der Werth wohl eine Grösse ist, welche gemessen werden kann, das Mass desselben aber eben so wenig zu seinem Wesen gehört, als zu jenem des Raumes, oder der Zeit. In der That fühlt Knies auch die Schwierigkeiten, zu welchen diese Auffassung vom Werthe in ihren weitern Consequenzen führt, denn er erkennt auch die Begriffsbestimmung des Werthes als Branch-barkeit, Nützlichkeit, Güterqualität selbst an und bemerkt “die Werththeorie sei an einzelnen Stellen thatsächlich im Ganzen auf die Combination beider Bedeutungen des Wortes “Werth” aufgebant,” gelangt demnach zu keinem einheitlichen Principe.—Schäffie geht (Tübing, Universitätssehrft. 1862, Abth. 5, S. 10.) von der Ansicht aus, “eine potentielle oder actuelle vom Menschen mit bewusstem Wollen gestaltete Beziehung zwischen Person und unpersönlichen Aussendingen sei stets erforderlich, wenn von Wirthschaften und von wirthschaftlichen Gütern solle die Rede sein können. Diese Beziehung lasse sich nun sowohl von Seite des wirthschaftlichen Objectes, als von Seite des wirthschaftlichen Subjectes auffassen. Objective sei sie die Brauchbarkeit, subjectiv der Werth des Gutes, Brauchbarkeit (Nützlichkeit) sei die Tauglichkeit der Sache, einem menschlichen Zwecke zu dienen. Werth aber sei die Bedeutung, welche das Gut vermöge seiner Brauchbarkeit für das ökonomische Zweckbewusstsein der wirthschaftlichen Persönlichkeit habe.” Auch diese Begriffsbestimmung des Werthes ist indess, wie Schäffie dadurch, dass er in seinen spätern Schriften, (Das gesellschaftliche System, 1867, S. 6,) den Werth als “die Bedeutung eines Gutes, um der dafür zu bringenden Opfer” definirt, selbst andeutet, entschieden zu weit, denn auch die nicht ökonomischen Güter haben Brauchbarkeit und stehen in dem obigen Verhältnisse zum Zweckbewusstsein der Menschen, ohne doch Werth aufzuweisen. Durch Schäffie’s ältere Begriffsbestimmung wird demnach der Werth nicht auf die ökonomischen Güter beschränkt, obzwar der schar fsinnige Forscher, (Tübinger Universitatsschr. 1862, a. a. O. S. 11,) sich sehr genan des Umstandes bewusst ist, dass bei den nicht ökonomischen Gütern die Wertherscheinung nicht zu Tage treten könne. Die neuere Definition Schäffie’s ist dagegen entschieden zu enge, denn nichts ist sicherer, als dass es zahlreiche ökonomische Güter gibt, welche ohne die geringsten dafür zu bringenden Opfer in die Verfügung der Menschen gelangen (z. B. Angesch wemmtes Land etc.), andere, welche durch ökonomische Opfer nicht erlangt werden können (z. B. Naturanlagen). Ein wichtiges Moment der tiefern Einsicht in das Wesen des Werthes wird aber hier bereits in das vollste Licht gestellt: Nicht die objective Tauglichkeit an sich (Tübing, Universitätsschr. S. 11), auch nicht der Grad der Brauchbarkeit (ibid, S. 31), sondern die Bedeutung des Gutes für das wirthschaftende Subject macht nach Schäffie das Wesen des Güterwerthes aus.—Einen interessanten Beitrag zur richtigen Auffasung des Werthes fördert auch Rösler (Theorie des Werthes, Hildeb. Jahrbücher 1868, IX., S. 272 ff. 406 ff.) zu Tage. Derselbe kommt zum Schlusse, “dass die herkömmliche Unterscheidung zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth unrichtig sei, und mit dem Moment des nützlichen Gebrauches der Dinge der Begriff des Werthes absolut nicht verbunden werden könne; dass vielmehr der Begriff des Werthes nur ein einheitlicher sei, die Vermögensqualität der Dinge bezeichne und durch Realisirung der Vermögensrechtsordnung zur concreten Erscheinunggelange.” Der eigenthümliche Standpunkt Rösler’s ist aus dem Obigen ersichtlich und zugleich der Fortschritt, welcher in seiner Auffassung liegt, indem er den Kreis der Werthobjecte richtig begränzt und die Nützlickeit vom Werthe der Güter streng scheidet. Nicht einverstanden kann ich mich dagegen damit erklären, dass Rösler die Vermögensqualität eines Gutes, welche eben so wohl die Folge des oben dargelegten Quantitätenverhältnisses, als der Werth ist, zum Principe des letztern macht; auch scheint mir bedenklich, dass Rösler den Begriff der Vermögensqualität der Jurisprudenz entlehnt. (S.295, 302 ff. vgl. auch Ch. Schlözer Anfangsg. I. §. 15). Der Werth der Güter ist, gleichwie der ökonomische Charakter derselben, unabhängig von der menschlichen Wirthschaft in ihrer socialen Erscheinung, unabhängig auch von der Rechtsordnung, ja von dem Bestande der Gesellschaft. Er ist auch in der isolirten Wirthschaft zu beobachten und kann demnach nicht in der Rechtsordnung wurzeln. Von ältern Versuchen, den allgemeinen Begriff des Werthes festzustellen, seien hier jene Montanari’s, † 1687, (della Moneta III, S. 43, p. a. der ed. Custodi), Turgot’s (Valeurs et monnaies, S. 79 ff., ed. Daire), Condillac’s (Le commerce et le gouvernement 1776, S. 151 ff., ed. Daire), Garnier’s (S. 5 der Vorrede zu seiner Uebersetzung A. Smith’s), Storch’s (Cours d’économ: polit. 1815, I, S. 56 ff.) erwähnt. Zumal ist es Condillac, dessen Begriffsbestimmung des Werthes keine geringe Aehnlichkeit mit einzelnen neuern Entwickelungen dieser Lehre in Deutschland hat.

    Mit den Versuchen, den Unterschied zwischen den ökonomischen und den nicht ökonomischen Gütern darauf zurückzuführen, dass die erstern Arbeitsproducte seien, die letztern aber “freiwillige Gaben der Natur,” die erstern sich uns als Objecte des Tauschverkehres darstellen, die letztern aber nicht, haben wir uns in dem vorigen Capitel eines weitern beschäftigt, und sind hiebei zum Resultate gelangt, dass der ökonomische Charakter der Güter von den beiden obigen Momenten unabhängig ist. Ein Gleiches gilt von dem Werthe. Derselbe ist, gleich wie der ökonomische Charakter der Güter, die Folge des mehrerwähnten Verhältnisses zwischen Bedarf und verfügbarer Quantität der Güter, und die gleichen Gründe, welche dagegen sprechen, dass die ökonomischen Güter als “Arbeitsproducte”, beziehungsweise als “Verkehrsgüter” definirt werden, schliessen die diesbezüglichen Kriterien auch überall dort aus, wo es sich um die Unterscheidung der Güter handelt, welche für uns Werth haben, und jener, die keinen solchen aufweisen.

    Der Verwechslung von “Gebrauchswerth” und “Nützlichkeit,” beziehungsweise des erstern mit dem “Grade der Nützlichkeit” oder mit der “erkannten Nützlichkeit,” entspringt auch die Lehre vom abstracten Werthe der Güter (Siehe Rau, “Volkswirthschaftslehre,” §. 58 ff., 1863). Eine Gattung kann nützliche Eigenschaften haben, welche die concreten Güter zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse tauglich machen. der Grad der Nützlichkeit kann bei den verschiedenen Gattungen mit Rücksicht auf bestimmte Gebranclszwecke ein ungleicher sein (Buchenholz und Weidenholz für Heizzwecke u. dgl. m.); weder die Nützlichkeit der Gattung, noch aber auch der verschiedene Grad derselben bei den verschiedenen Gattungen oder Species kann indess “Werth” genannt werden. Nicht die Gattungen, sondern stets nur die concreten Güter sind den wirthschaftenden Individuen verfügbar, nur diese letztern demnach Güter und nur solche: Objecte unserer Wirthschaft und unserer Werthschätzung.

    Wie eine tiefer gehende Untersuchung der seelischen Vorgänge uns die Erkenntniss der Aussendinge lediglich als die zu unserem Bewusstsein gelangte Einwirkung der Dinge auf uns selbst, das ist in letzter Reihe als die Erkenntniss eines Zustandes unserer eigenen Person erscheinen lässt, so ist auch alle Bedeutung, welche wir den Dingen der Aussenwelt beimessen, in letzter Reihe nur ein Ausfluss jener Bedeutung, welche die Aufrechthaltung unserer Natur in ihrem Wesen und ihrer Entwickelung, das ist unser Leben und unsere Wohlfahrt für uns haben. Der Werth ist demnach nichts den Gütern Anhaftendes, keine Eigenschaft derselben, sondern vielmehr lediglich jene Bedeutung, welche wir zunächst der Befriedigung unserer Bedürfnisse, beziehungsweise unserem Leben und unserer Wohlfahrt beilegen und in weiterer Folge auf die ökonomischen Güter, als die ausschliessenden Ursachen derselben, übertragen.

    Proudhon (Système des contradictions économiques, Ch. II, §. 1) wird durch den obigen Irrthum verleitet, einen unlösbaren Widerspruch zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe zu constatiren.

    Ist ein Gut zur Befriedigung mehrerer, der Art nach verschiedenen Bedürfnisse tauglich, deren einzelne Acte wieder eine, je nach dem Grade der Vollständigkeit der bereits erfolgten Befriedigung der bezüglichen Bedürfnisse sich abschwächende Bedeutung haben, so verwenden die wirthschaftenden Menschen auch in diesem Falle die ihnen verfügbaren Quantitäten desselben zunächst zur Sicherstellung jener Acte der in Rede stehenden Bedürfnissbefriedigungen, welche für sie ohne Rücksicht auf die Art des Bedürfnisses die höchste Bedeutung haben, den Rest zur Sicherstellung, jener concreten Bedürfnissbefriedigungen, welche in Rücksicht auf ihre Bedeutung den erstern zunächst stehen und so fort zur Sicherstellung der minder wichtigen Bedürfnisse, ein Vorgehen, welches den Erfolg hat, dass die wichtigsten jener concreten Bedürfnisse, die nicht mehr zur Befriedigung gelangen, bei allen Arten der obigen Bedürfnisse jeweilig von gleicher Bedeutung sind, also alle Bedürfnisse bis zu einem gleichen Grade der Wichtigkeit der concreten Acte derselben zur Befriedigung gelangen.

    Setzen wir den Fall, ein wirthschaftendes Individuum bedürfte zur vollen Befriedigung seiner sämmtlichen, rücksichtlich ihrer Wichtigkeit sich von 10 bis zu 1 abstufenden Bedürfnisse nach einem Gute, 10 concrete Güter, oder Quantitäten von solchen (also 10 Q.), während ihm nur 7 solche Güter, oder Quantitäten (also 7 Q) verfügbar wären, so ist nach dem, was wir über das Wesen der menschlichen Wirthschaft gesagt haben, zunächst sicher, dass das obige Individuum mit der ihm verfügbaren Gesammtquantität (mit 7 Q.) nur jene Bedürfnisse befriedigen wird, deren Wichtigkeit sich von 10–4 abstuft, während die übrigen, rücksichtlich ihrer Wichtigkeit sich von 3–1 abstufenden Bedürfnisse unbefriedigt bleiben werden. Welchen Werth würde nun in diesem Falle ein concretes Gut, beziehungsweise eine der obigen 7 Quantitäten (also 1 Q.), für das in Rede stehende wirthschaftende Individuum haben? Diese Frage ist nach dem, was wir über das Wesen des Güterwerthes wissen, gleichbedentend mit der Frage nach der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche nicht erfolgen würden, wofern das betreffende Individuum statt über 7 nur über 6 Güter oder Güterquantitäten (über 6 Q.) zu verfügen vermöchte? Nun ist es klar, dass die in Rede stehende Person, wenn ihr durch irgend ein Ereigniss eines der sieben ihr verfügbaren Güter, beziehungsweise Theilquantitäten entzogen würde, mit den übrigen sechs die Befriedigung der wichtigeren Bedürfnisse mit Hintansetzung der minder wichtigen vornehmen würde und demnach die Entziehung eines Gutes, oder einer der obigen Theilquantitäten, lediglich den Erfolg hätte, dass jene Bedürfnissbefriedigung entfallen möchte, deren Bedeutung unter den durch die verfügbare Gesammtquantität (also durch 7 Q.) noch gesicherten Bedürfnissbefriedungen die niedrigste ist, also diejenige, deren Bedeutung wir oben mit 4 bezeichnet haben, während die Bedürfnissbefriedigungen, beziehungsweise jene Acte derselben, deren Bedeutung von 10–5 herabreicht, vor wie nach erfolgen würden. Von der Verfügung über ein concretes Gut oder eine solche Theilquantität wäre demnach in dem obigen Falle nur eine Bedürfnissbefriedigung abhängig, deren Bedeutung wir mit 4 bezeichneten und diese Bedeutung wäre, insolange die hier in Rede stehende Person über 7 concrete Güter, beziehungsweise über die sieben oben erwähnten Theilquantitäten verfügte, der Werth jedes einzelnen Gutes, beziehungsweise jeder einzelnen Theilquantität. Nur eine Bedürfnissbefriedigung von diesem Masse der Bedeutung wäre nämlich in dem gegebenen Falle von jenem Gute, beziehungsweise von jener Theilquantität der verfügbaren Gütermenge abhängig. Befänden sich aber unter sonst gleichen Verhältnissen nur fünf Güter, beziehungsweise fünf der obigen Theilquantitäten, in der Verfügung des in Rede stehenden wirthschaftenden Subjectes, so ist ebenso klar, dass, insolange diese ökonomische Sachlage vorhanden wäre, jedes concrete Gut, beziehungsweise jede der obigen Theilquantitäten, eine Bedeutung für dasselbe hätte, die in der Zahl 6, bei 3 Gütern oder Theilquantitäten eine solche, die in der Zahl 8, bei einem einzigen Gute endlich eine solche, die in der Zahl 10 ihren ziffermässigen Ausdruck fände.

    Der Versuch, einen Massstab des Gebrauchswerthes der Güter aufzufinden und diesen letztern als Grundlage des Tauschwerthes derselben hinzustellen, wurde bereits von Aristoteles gemacht. “Es muss Etwas geben,” sagt derselbe (Ethic. Nic. V. 8), “was das Mass von Allem sein kann.... Dieses Mass ist nun in Wahrheit nichts anderes, als das Bedürfniss, welches Alles zusammenhält: denn bedürfte man nichts, oder Alles auf die gleiche Weise, so würde es keinen Gütertausch geben.” In demselben Sinne schreibt Galiani (Della moneta L. I, Cap. II, S. 27 der ed. 1780): “Essendo varie le dispositioni degli animi umani e varii i bisogni, vario è il valor delle cose.” Turgot, der sich mit der obigen Frage in seiner uns als Fragment überkommenen Abhandlung “Valeurs et Monnaies” in eingehender Weise beschäftigt, sagt (a. a. O. S. 81. Daire): Sobald die Cultur einen gewissen Grad erreicht hat, fängt der Mensch an, die Bedürfnisse mit einander zu vergleichen, um die Vorsorge für die Herbeischaffung der Güter dem Grade der Nothwendigkeit und Nützlichkeit der verschiedenen Güter (besoins, in diesem Sinne bei den Physiokraten sehr häufig) auzupassen. Bei der Bewerthung der Güter berücksichtige der Mensch indess auch die grössere oder geringere Schwierigkeit der Herbeischaffung derselben, und so kommt Turgot (ibid S. 83) zum Schlusse: “La valeur estimative d’un objet, pour l’homme isolé, est precisement la portion du total de ses facultés, qui répond au désir qu’il a de cet objet, ou celle qu’il veut employer à satisfaire ce desir.“Zu andern Resultaten gelangt Condillac. Er sagt (Le commerce et le gouvernement 1777, S. 250 ff., Daire.): On dit qu’une chose est utile, lorsqu’elle sert à quelquesuns de nos besoins. D’après cette utilité, nous l’estimons plus ou moins. Or, cette éstime est ce que nous appelons valeur.” Während demnach bei Turgot die auf die Herbeischaffung eines Gutes gewendete Kraftaufopferung eines Menschen das Mass für den Gebrauchswerth eines Gutes ist, ist es nach Condillac der Grad seiner Nützlichkeit: zwei Grundanschauungen, welche seither vielfach in den Schriften englischer und französischer Nationalökonomen wiederkehren. eine tiefer gehende Behandlung hat die Frage nach dem Masse des Gebrauchswerthes indess erst bei den Deutschen gefunden. In einer vielfach angeführten Stelle, in welcher B. Hildebrand Proudhon’s Widersprüche gegen die herrschende Werththeorie zurückweist (Nationalökonomie der Gegenwart und Zukunft, 1848, S. 318 ff) sagt derselbe: “Da der Nutzwerth immer eine Relation der Sache zum Menschen ist, so hat jede Gütergattung das Mass ihres Nutzwerthes an der Stimme und Rangordnung der menschlichen Bedürfnisse, welche sie befriedigt, und wo keine Menschen und keine Bedürfnisse existiren, dort giebt es auch keinen Nutzwerth. Die Summe des Nutzwerthes, welche jede Gütergattung besitzt, bleibt daher, sobald sich nicht die Bedürfnisse der menschlichen Gesellschaft ändern, unveränderlich, und vertheilt sich auf die einzelnen Stücke der Gattung, je nach der Quantität derselben. Je mehr sich die Summe der Stücke vergrössert, desto geringer wird der Antheil, welcher jedem Stücke vom Nutzwerthe der Gattung zufällt und umgekehrt.” Die obige Darlegung, welche eine unvergleichliche Auregung zur Forschung bot, leidet nichtsdestoweniger an zwei Gebrechen, welche, wie wir sehen werden, spätere Bearbeiter der Lehre zum Theile auch empfunden haben und zu beseitigen bemüht waren. Unter dem Werthe einer “Gütergattung” kann in dem obigen Zusammenhange füglich nichts Anderes verstanden werden, als der Werth, welchen die Gesammtheit der verfügbaren Güter einer Gattung für die menschliche Gesellschaft hat, Dieser Werth ist indess nicht realer Natur, das ist: nirgends in Wahrheit zu beobachten, indem der Werth stets nur im Individuum und zwar rücksichtlich concreter Güterquantitäten zur Erscheinung gelangt (v. oben S. 81). Würde man aber auch davon abschen und den obigen “Gattungswerth” als die Gesammtheit des Werthes auffassen, welchen die concreten Güter einer Gattung für die einzelnen, Mitglieder der Gesellschaft, in deren Verfügung sie sich befinden, haben, so würde der obige Satz H’s doch nicht bestehen können, denn es ist klar, dass schon eine verschiedene Vertheilung der in Rede stehenden Güter, geschweige denn die Veränderung der verfügbaren Quantität derselben den “Gattungswerth” in diesem Sinne verändern, ja, unter Umständen gänzlich aufheben müsste. Ein “Gattungswerth” im eigentlichen Sinne des Wortes ist demnach, wofern man die “Nützlichkeit,” die “erkannte Nützlichkeit,” beziehungsweise den “Grad der Nützlichkeit nicht mit dem “Werthe” verwechselt, nicht realer Natur, nicht existent, der Gattungswerth im Sinne der Gesammtheit des Werthes der concreten Güter einer gewissen Gattung für die einzelnen Mit glieder der menschlichen Gesellschaft aber—auch wenn die Bedürfnisse dieser letzteren sich nicht ändern—keine unveränderliche Grösse und die Grundlage, auf welcher H. sein Calcul aufbaut, demnach anfechtbar. Dann tritt noch der Umstand, dass H. die verschiedene Bedeutung, welche die Befriedigung der einzelnen concretens Bedürfnisse für die Menschen hat, nicht in Berücksichtigung zieht, wenn er den “Werth der Gattung” auf die einzelnen Stücke der Gattung je nach der Quantität vertheilt. (Vgl. schon Knie’s Tüb. Ztsch. 1855, S. 463 ff.) Das wahre Element der obigen Lehre, H’s, liegt in der sc’ arfsinnigen und für alle Zeiten giltigen Beobachtung, dass der Gebrauchswerth der Güter sich mehrt, wenn die verfügbare Quantität derselben vermindert wird, und so umgekehrt, H. geht aber entschieden zu weit, indem er überall eine genaue Verhältnissmässigkeit annimmt.—Einen Versuch zur Lösung des obigen Problems in anderer Richtung macht Friedländer (Die Theorie des Werthes; Dorpater Univ. Schr. 1852, Seite 60 ff.). Derselbe kommt zu dem Resultate, dass “die durchschnittliche concrete Bedürfnisseinheit. (das Mittel der innerhalb der verschiedenen Classen der Gesellschaft gefundenen besonderen Bedürfnisseinheiten) der allgemeine Ausdruck für den objectiven volkswirthschaftlichen Gebrauchswerth sei und der Bruch, welcher die Quoten ausdrückt, welche die einzelnen Brauchlichkeiten zur Bedürfnisseinheit beitragen und das Werthverhältniss derselben zur mittleren concreten Bedürfnisseinheit anzeigt, das Mass für den objectiven Werth der einzelnen Brauchlichkeiten abgebe.” Ich glaube, dass gegen die obige Lösung des Problems vor Allem einzuwenden ist, dass der subjective Charakter des Güterwerthes vollständig verkannt wird, wenn ein “mittlerer Mensch” mit einem “Durchschnittsbedarf” construirt wird, da ja der Gebrauchswerth, welchen ein und dasselbe Gut für zwei verschiedene Personen nach Massgabe ihres Bedarfes und der ihnen verfügbaren Quantität hat, ein höchst verschiedener zu sein pflegt. “Die Feststellung des Gebrauchswerthes in Bezug auf den mittleren Menschen” löst demnach in Wahrheit nicht das obige Problem, da es sich bei demselben um das Mass des Gebrauchswerthes der Güter, wie derselbe von uns in den concreten Fällen beobachtet werden kann, also mit Rücksicht auf concrete Menschen handelt. Fr. gelangt denn auch lediglich zur Bestimmung des Masses für “den objectiven Werth” der einzelnen Güter (S. 68), während ein solcher in Wahrheit doch gar nicht vorhanden ist. Einen tief gehenden Versuch. das obige Problem zu lösen, hat auch Knies in der bereits erwähnten Abhandlung (Die nat.-ökon. Lehre vom Werthe, Tübing. Ztsch. 1855) gemacht. “Die Bedingungen für die Abschätzung des Gebrauchswerthes der Güter,” sagt K. (S. 429) ganz richtig, “können in nichts Anderem, als in den wesentlichen Elementen für den Begriff des Gebrauchswerthes gefunden werden.” Der Umstand, dass K. diesen letztern, wie wir oben sahen, nicht eng genug begrenzt, verleitet ihn indess auch zu manchen anfechtbaren Schlüssen rücksichtlich der Bestimmung des Werthmasses. “Die Grösse des Gebrauchswerthes der Güter,” fährt K. fort, “hängt ab: a) von der Intensivität des menschlichen Bedürfnisses, welches sie befriedigen, b) von der Intensivität, in welcher sie ein menschliches Bedürfniss befriedigen...Hiernach stellt sich eine Classification und Stufenleiter der menschlichen Bedürfnisse ein, mit welcher eine Classification und Stufenleiter der Gütergattungen correspondirt.” Nun ist das Bedürfniss nach Wasser eines der intensivsten unter den menschlichen Bedürfnissen, denn von seiner Befriedigung hängt unser Leben ab, und Niemand vermag zu läugnen, dass frisches Quellwasser dies Bedürfniss in der intensivsten Weise befriedigt. Es müsste demnach dies Gut—wofern K’s Princip des Werthmasses das richtige wäre—auf der Stufenleiter der Gütergattungen eine der höchsten Stufen einnehmen, Während doch concrete Quantitäten hievon der Regel nach keinen Werth haben, Gütergattungen aber, wie wir bereits oben zeigten, überhaupt keinen Werth haben können. Wenn K. im Verlaufe seiner Abhandlung nach einer ausführlichen Untersuchung über das Mass des “abstracten Güterwerthes” auch den privatwirthschaftlich-concreten Gebrauchswerth (S. 461) zur Sprache bringt, so geschieht es doch nur, um mit Rau den häfigen Gegensatz zwischen dem “Gattungswerthe” (in Wahrheit “Nützlichkeit“) und dem concreten Werthe der Güter, also den sehr richtigen Satz darzuthun, dass das Mass der Nützlichkeit der Dinge etwas von dem Masse ihres Werthes wesentlich verschiedenes ist. Zu einem Principe der Grössenbestimmung des Gebrauchswerthes in seiner concreten Form gelangt K. nicht, obzwar er demselben an einer Stelle seiner gedankeureichen Abhandlung (S. 441) sehr nahe kommt.—Von einem anderen Standpunkte aus ist Schäffle (Tübing. Univers. Schriften, 1862, 5. Abth., S. 12 ff.) an die Lösung der Frage gegangen. “Die Thätigkeit des Wirthschaftens,” schreibt der scharfsinnige Forscher, “wird um so energischer in Anregung kommen, je dringender das persönliche Bedürfniss für ein Gut, und je schwieriger das diesem Bedürfniss entsprechende Gut zu beschaffen ist. Je mehr diese beiden Factoren: Intensivität des Begehrens und Intensivität der Schwierigkeit des Erlangens, auf einander wirken, desto stärker tritt die Bedeutung des Gutes in das die wirthschaftliche Thätigkeit leitende Bewusstsein. Auf dieses Grundverhältniss führen alle Sätze über Mass und Bewegung des Werthes zurüek.” Ich stimme nun Sch. vollkommen bei, wenn er sagt, dass je dringender das persönliche Bedürfniss nach einem Gute ist, um so energischer auch unsere wirthschaftliche Thätigkeit in Bewegung gesetzt wird, überall dort, wo es sich darum handelt, uns das bezügliche Gut zu verschaffen; andererseits ist aber nicht minder sicher, dass nicht wenige Güter, nach welchen wir die dringendsten Bedürfnisse empfinden (z. B Wasser), der Regel nach gar keinen, andere, welche nur zur Befriedigung von Bedürfnissen von viel geringerer Bedeutung tauglich sind (Jagdschlösser künstliche Wildententeiche u. dgl. m.) einen nicht unbeträchtlichen Werth für die Menschen haben. Die Dringlichkeit der Bedürfnisse, zu deren Befriedigung ein Gut tauglich ist, kann demnach an und für sich nicht das massgebende Moment des Werthes eines Gutes sein, selbst wenn man von dem Umstande absehen will, dass die meisten Güter doch zur Befriedigung verschiedener Bedürfnisse, deren Intensivität gleichfalls eine verschiedene ist, dienlich sind, und somit bei dem obigen Principe die sichere Bestimmung der massgebenden Grösse, also dasjenige zweifelhaft bleibt, was eben in Frage ist. Eben so wenig ist aber auch die Intensivität der Schwierigkeit des Erlangens eines Gutes an und für sich das Mass seines Werthes. Güter von sehr geringem Werthe sind nicht selten nur mit den grössten Schwierigkeiten zu erlangen, und ist es nicht richtig, dass die wirthschaftliche Thätigkeit der Menschen um so energischer in Anregung kommt, je grösser die obigen Schwierigkeiten sind. Im Gegentheil richten die Menschen ihre wirthschaftliche Thätigkeit stets auf die Erlangung jener Güter, welche bei gleicher Dringlichkeit des Bedürfnisses mit den geringsten Schwierigkeiten erlangt werden können. Weder der eine noch der andere Theil des obigen Doppelprincips bietet demnach an und für sich ein massgebendes Princip für die Werthbestimmung. Allerdings sagt Sch.: “Je mehr diese beiden Factoren: Intensivität des Begehrens und Intensivität der Schwierigkeit des Erlangens, auf einander wirken, desto stärker tritt die Bedeutung des Gutes in das die wirthschaftliche Thätigkeit leitende Bewusstsein.” Es ist aber klar, dass, wenn wir uns auch, wie Sch. dies (a. a. O. S. 7) ausdrücklich betont, die wirthschaftliche Thätigkeit “mit Bewusstsein auf die allseitige Erfüllung der sittlich vernünftigen Lebenszwecke gerichtet,” oder mit andern Worten die Güter in den Händen vernünftig wirthschaftender Subjecte denken—ein Umstand, in dem, wie Sch. ganzrichtig erkannt hat, allerdings ein wesentliches Moment zur Lösung der obigen Widersprüche liegt—doch die Frage ungelöst bleibt, wie eigentlich “die beiden obigen Factoren auf einander wirken” und wieso in Folge dieser gegenseitigen Einwirkung ein jedes Gut ein bestimmtes Mass der Bedeutung für die wirthschaftenden Menschen erlangt.—Unter den neuern Nationalökonomen, welche die Lehre vom Werthmasse als Theil eines Systems behandelt haben, ist insbesondere Stein wegen der originellen Auffassung dieser Lehre zu nennen. St., welcher den Werth (System der Staatswissenschaft I., S. 169 ff., 1852) als “das Verhältniss des Masses eines bestimmten Gutes zum Leben der Güter überhaupt” definirt, gelangt (S. 171 ff.) zu der folgenden Formel für die Bestimmung des Werthmasses: “Das wirkliche Werthmass eines Gutes wird gefunden, indem die Masse der übrigen Güter mit der Masse des fraglichen Gutes dividirt wird. Um dies aber zu können, muss zuerst für die gesammte Gütermasseio eins dieser Elemente wegfällt, das Object ein Gut zu sein aufhört. Die se Elemente eines jeden wirklichen Gutes sind nun in diesem Gute wieder in bestimmtem Masse enthalten, und das Mass dieser Elemente bestimmt das Mass des einzelnen, wirklichen Gutes für sich. Daraus folgt, dass das Massverhältniss aller einzelnen Güter untereinander, oder ihr allgemeines Werthmass gegeben ist in dem Verhältniss der Guterelemente und ihrer Masse innerhalb des einen Gutes zu demjenigen innerhalb des audern. Und die Bestimmung und Berechnung dieses Verhältnisses ist mithin die Bestimmung des wirklichen Werthmasses.” (Vergl. auch a. a. O S. 181 ff. die Formel der Werthgleichung.)

    Unser Bedarf an Gütern höherer Ordnung ist bedingt durch den voraussichtlichen ökonomischen Charakter (S. 67), beziehungsweise durch den voraussichtlichen Werth der Güter, zu deren Hervorbringung sie dienen. Wir können somit in der Sicherstellung unseres Bedarfes, beziehungsweise in der Befriedigung unserer Bedürfnisse auch nicht von der Verfügung über Güter abhängig sein, welche lediglich zur Hervorbringung solcher Güter niederer Ordung dienlich sind, die voraussichtlich keinen Werth haben werden (weil wir an ihnen eben keinen Bedarf haben), und es ergiebt sich somit der Grundsatz, dass der Werth der Güter höherer Ordnung durch den voraussichtlichen Werth der Güter niederer Ordnung bedingt ist, zu deren Hervorbringung sie dienen. Güter höherer Ordnung können demnach nur insoferne Werth erlangen, den erlangten aber auch nur insolange behaupten, als sie zur Hervorbringung von Gütern dienen, welche voraussichtlich Werth für uns haben werden.

    Zunächst und unmittelbar hat nur die Befriedigung unserer Bedürfnisse für uns eine Bedeutung, und findet diese letztere in jedem concreten Falle ihr Mass in der Wichtigkeit der bezüglichen Bedürfnissbefriedigung für unser Leben und unsere Wohlfahrt. Diese Bedeutung, und zwar in ihrer quantitativen Bestimmtheit, übertragen wir zunächst auf jene concreten Güter, von welchen wir, in der Befriedigung der betreffenden Bedürfnisse unmittelbar abhängig zu sein, uns bewusst sind, das ist auf die ökonomischen Güter erster Ordnung, nach den im vorigen Abschnitte dargelegten Grundsätzen. Wo immer aber unser Bedarf durch Güter erster Ordnung nicht, oder nicht vollständig gedeckt ist, das ist in allen Fällen, wo die Güter erster Ordnung eben Werth für uns erlangen, greifen wir in dem Bestreben unsere Bedürfnisse möglichst vollständig zu befriedigen nach den entsprechenden Gütern der nächst höheren Ordnung und übertragen den Werth der Güter erster Ordnung, fortschreitend auf die Güter zweiter, dritter und höherer Ordnung überall dort, wo auch diese letztern den ökonomischen Charakter aufweisen. Auch der Werth der Güter höherer Ordnung ist demnach in letzter Reihe nichts anderes, als eine besondere Erscheinungsform jener Bedeutung, welche wir unserem eigenen Leben und unserer Wohlfahrt beimessen, und das massgebende Moment desselben, gleichwie bei den Gütern erster Ordnung, in letzter Reihe lediglich die Bedeutung, welche jene Bedürfnisbefriedigungen für uns haben, rücksichtlich welcher wir von der Vorfügung über die Güter höherer Ordnung, deren Werth in Frage ist, abhängig zu sein uns bewusst sind. Der Causalnexus der Güter bewirkt indess, dass der Werth der Güter höherer Ordnung sein Mass nicht unmittelbar in der voraussichtlichen Bedeutung der endlichen Bedürfnissbefriedigung, sondern zunächst in dem voraussichtlichen Werthe der entsprechenden Güter niederer Ordnung findet.

    Der häufigste Fehler, welcher nicht nur bei der Eintheilung, sondern auch bei der Begriffsbestimmung des Capitals begangen wird, ist, dass der technische, statt des wirthschaftlichen Standpunktes betont wird. (Vid. dagegen schon Lotz: Staatswirthschaft I., 19, und Herrmann: Staatsw. Untersuchungen, 1832, S. 62.) Die Eintheilung der Güter in Productiv- und Genussmittel, (Güter höherer und erster Ordnung,) ist eine wissenschaftlich berechtigte, fällt aber mit der Eintheilung des Vermögens in Capital und Nichtcapital durchaus nicht zusammen. Ebenso unhaltbar scheint mir die Meinung derjenigen zu sein, welche jeden Vermögensbestandtheil, welcher deuernd Einkommen gewährt, “Capital” nennen. Die consequente Ausbildung dieser Lehre führt (wofern der Begriff des Vermögens auch auf die Arbeitskraft und jener des Einkommens auch auf die Nutzungen von Gebrauchsgütern Seitens ihrer Besitzer ausgedehnt wird; vid. Herrmann: Staatsw. Unters, 1832, S. 300 ff., und Schmoller: Die Lehre vom Einkommen, Tübing, Zeitsch., 1863, S. 63 ff., S. 76 ff.) dazu, dass, sowohl die Arbeitskraft, (vid schon Canard, Principies d’econ. pol S. 9; Say, Cours, 1828, I. p. 285), als auch Grundstücke (vid. Ehrenberg: Staatsw. nach Naturgesetzen, 1819, S. 13; Oberndorfer: Nationalökonomie, 1822, S, 207; Edinb. Review. Vol. IV., p. 364 ff.; Herrmann: Staatsw. Unters, 1832, S. 48 ff., Hasner System I., 294) endlich auch alle Gebrauchsgüter von einiger Dauer (Hermann: Staatsw. Untersuch., 1832, S. 63) Capitalien genannt werden müssten. In Wahrheit versteht man unter Capitalien aber nur jene Quantitäten ökonomischer Güter, welche uns in der Gegenwart für kommende Zeiträume, also innerhalb gegebener Zeiträume verfügbar sind und uns jene Nutzung gestatten, deren Wesen und ökonomischen Charakter wir oben (S. 127 ff.) eines weitern dargelegt haben. Damit dieser Erfolg eintreten könne, ist indess das Zusammentreffen der folgenden Voraussetzungen nöthig. Es muss 1. der Zeitraum, innerhalb welches das wirthschaftende Subject über die bezüglichen Quantitäten ökonomischer Güter verfügt, ausreichend sein, um demselben eine Production (im wirthschaftlichen Sinne des Wortes, S. 133) zu ermöglichen. 2. Es müssen die Quantitäten dem Umfange und der Beschaffenheit nach der Art sein, dass das bezügliche wirthschaftende Subject durch dieselben entweder mittelbar oder unmittelbar über die zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung erforderlichen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung verfügt. Quantitäten von ökonomischen Gütern, welche den wirthschaftenden Subjecten nur für so kurze Zeiträume, oder in Rücksicht auf Quantität, Beschaffenheit oder andere Thatumstände derart verfügbar sind, dass die Productivität derselben ausgeschlossen ist, sind demnach keine Capitalien. Der wichtigste Unterschied zwischen einzelnen Vermögensobjecten, welche Einkommen gewähren (Grundstücke, Gebäude etc.) und Capitalien besteht darin, dass die erstern concrete, dauerhafte Güter sind, deren Nutzungen selbst wieder Güterqualität und ökonomischen Charakter aufweisen, die letztern aber, sei es nun mittelbar oder unmittelbar, Gesammtheitens von ökonomischen Gütern höherer Ordnung (complementäre Quantitäten von solchen) darstellen, deren Nutzung zwar gleichfalls den ökonomischen Charakter hat und desshalb Einkommen gewährt, deren Productivität indess wesentlich anderer Natur ist, als jene der obigen Vermögensobjecte. Auf das sprachwidrige Zusammenfassen der beiden obigen Gruppen von Einkommensquellen unter dem Begriff des Capitals lassen sich fast sämmtliche Schwierigkeiten zurückführen, welche aus der Lehre vom Capital für die Theorie entstanden sind.—Der Umstand, dass unter entwickelten Verkehrsverhältnissen Capitalien sehr häufig in der bequemen Form von Geldsummen und auch sonst der Regel nach in Gelde geschätzt den Capitalbedürftigen zur Benützung dargeboten werden, hat zur Folge gehabt, dass im gemeinen Leben unter Capitalien der Regel nach Geldsummen verstanden werden. Dass der Begriff des Capitals hiebei viel zu eng aufgefasst und eine besondere Species des letztern zum Typus desselben überhaupt erhoben wird, ist einleuchtend. In den entgegengesetzten Fehler verfallen dagegen jene, welche die Geldcapitalien nicht als wahre Capitalien, sondern blos als Repräsentanten von solchen ansehen. Die Ansicht der erstern ist jener der Mercantilisten analog, welche nur im Gelde “Vermögen” sahen, die letztere jener mancher zu weit gehenden Gegner des Mercantilismus, welche in Geldsummen überhaupt keine wahren Vermögensobjecte erkennen. (Siehe von Neuern namentlich: Chevalier, Cours d’econ. polit, III, p. 380, und Carey: Socialwissenschaft, XXXII., §. 3.). In Wahrheit ist das Geldcapital nur eine bequeme, dem Zwecke des Capitals unter entwickelten Verkehrsverhältnissen besonders entsprechende Form desselben (Vgl. H. Brocher in Hildebr. Jahrbüch, VII, S. 33 ff.). Sehr schön betont dies Knies (Die politische Oekonomie, 1853, S. 87) vom historischen Standpunkte aus: “Wir finden bei allen einzelnen Nationen insofern eine Analogie der Entwickelung, als überall das Capital seine wirthschaftliche Kraft erst nach der Einführung und der verbreiteteren Anwendung des Metallgeldes stärker entwickeln, seine ausgedehntere Macht erst auf den höheren Culturstufen entfalten konnte.” Das Geld erleichtert demnach allerdings die Uebertragung von Capitalien aus einer Hand in die andere, insbesondere auch den Verkehr mit Capitalnutzungen und den Umsatz des Capitals in jede beliebige Form (die beliebige Benützung derselben), dem Begriffs des Capitals ist jedoch jener des Geldes vollständig fremd. (Vgl. Dühring: Zur Kritik des Capitalbegriffes “Hildebrand’s Jahrbücher, V, S. 318 ff., und Kleinwächter: “Beitrag zur Lehre vom Capitale,” ibid. IX., 369 ff.)

    Wenn von einigen Nationalökonomen die Zinszahlung als eine Entschädigung für die Enthaltsamkeit des Capitalbesitzers hingestellt wird, so ist dagegen zu bemerken, dass die Enthaltsamkeit einer Person an und für sich nicht die Güterqualität und demnach auch nicht Werth für uns erlangen kann. Auch entstcht das Capital durchaus nicht in allen Fällen durch Enthaltsamkeit, sondern in vielen Fällen (z. B. überall dort, wo bisher nicht-ökonomische Güter höherer Ordnung durch den wachsenden Bedarf der Gesellschaft den ökonomischen Charakter erlangen) durch blosse Occupation. Die Zinszahlung ist demnach nicht als Entschädigung des Capitalbesitzers für seine Enthaltsamkeit zu betrachten, sondern nichts anderes, als der Eintausch eines ökonomischen Gutes (der Capitalbenützung) gegen ein anderes, (z. B. gegen Geld). Allerdings verfällt Carey (Socialwissenschaft, XXXIX, §.6) in den entgegengesetzten Irrthum, wenn er der Sparsamkeit eine der Capitalerzeugung geradezu feindliche Tendenz zuschreibt.

    Als Güter höherer Ordnung sind nicht nur die technischen Productionsmittel zu betrachten, sondern überhaupt alle Güter, welche erst durch die Verbindung mit andern Gütern höherer Ordnung der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse zugeführt werden. Die Waaren, welche der Grosshändler nur mit Aufwendung von Capitalnutzungen, Frachten und verschiedenen specifischen Arbeitsleistungen in die Hände der Detailhändler gelangen lassen kann, sind als Güter höherer Ordnung zu betrachten, und eben so die Waaren, welche sich in den Händen des Krämers befinden. Selbst der Speculant fügt den Objecten seiner Speculation zum mindesten seine Unternehmerthätigkeit und Capitalnutzungen hinzu, nicht selten auch Conservirungsarbeiten, Magazinsbenutzungen u. dgl. m.

    Vgl. Hasner: System d. pol. Oekonomie. 1860, I., S. 29.

    Wer über die zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung erforderlichen Güter höherer Ordnung verfügt, verfügt dadurch nicht sofort und unmittelbar über die erstern, sondern erst nach Ablauf eines durch die Natur des Productionsprocesses bedingten, bald längern, bald kürzern Zeitraumes. Will er nun für seine Güter höherer Ordnung sofort die entsprechenden Güter niederer Ordnung, oder was unter entwickelten Verkehrsverhältnissen dasselbe ist, die entsprechende Geldsumme, austauschen, so befindet er sich allerdings in einer ähnlichen Lage, wie derjenige, welcher über eine Summe in einem kommenden Zeitpunkte (z.B. nach 6 Monaten) verfügt und dieselbe sich sofort verfügbar machen will. Ist die Absicht des Besitzers von Gütern höherer Ordnung wohl darauf gerichtet, dieselben an eine dritte Person zu übertragen, begnügt er sich aber damit, dass ihm das Entgelt erst nach Beendigung des Productionsprocesses geleistet werde, so entfällt naturgemäss dies “Escomptiren” und wir können denn auch in der That beobachten, dass der Preis von Gütern, welche auf Credit gegeben werden, (ganz abgesehen von der Gefahrprämie,) um so höher ist, je ferner der vereinbarte Zahlungstermin liegt. In dem Obigen liegt aber auch zugleich die Erklärung der grossen Förderung der productiven Thätigkeit eines Volkes durch den Credit. In der weitaus grössern Mehrzahl von Fällen bestehen Creditgeschäfte in der Hingabe von Gütern höherer Ordnung an diejenigen, welche dieselben zu den entsprechenden Gütern niederer Ordnung verarbeiten. Durch den Credit wird die Production, oder doch der umfangreichere Betrieb, sehr oft erst ermöglicht, und daher die verderbliche Stockung und Beschränkung der productiven Thätigkeit eines Volkes, wenn der Credit desselben plötzlich versiegt.

    Je länger der Zeitraum ist, welchen eine Production in Anspruch nimmt, um so höher ist allerdings unter sonst gleichen Umständen die Productivität derselben, um so grösser aber auch der Werth der Capitalbenützung, so zwar, dass sich der Werth von Gütern höherer Ordnung, welche für Productionen von sehr verschiedener Daner in Gebrauch gezogen werden können und uns je nach unserer Wahl Genussmittel von verschiedenem Werthe in verschiedenen Zeiträumen sichern, mit Rücksicht auf die Gegenwart ins Gleichgewicht stellt.

    Es ist bereits mehrfach die Frage aufgeworfen worden, welche Functionen zur Unternehmerthätigkeit gehören. Hier ist nun zunächst im Auge zu behalten, dass zu den Gütern höherer Ordnung, über welche ein Unternehmer zum Zwecke einer bestimmten Production verfügt, nicht selten auch seine eigenen technischen Arbeitsleistungen gehören, die er in einem solchen Falle denn auch gleich jenen anderer Personen ihrer Bestimmung zuführt. Der Journaleigenthümer ist demnach nicht selten zugleich Mitarbeiter seines Journales, der Gewerbeunternehmer zugleich Arbeiter. Unternehmer sind beide jedoch nicht durch ihre technische Mitwirkung beim Productionsprocesse, sondern dadurch, dass sie Güter höherer Ordnung durch ihr wirthschaftliches Calcül und schliesslich durch einen Willensact einem bestimmten Productionszwecke zuführen. Die Unternehmerthätigkeit umfasst a) die Information über die wirthschaftliche Sachlage, b) die sämmtlichen Berechnungen, welche ein Productionsprocess, soll er anders ein ökonomischer sein, zu seiner Voraussetzung hat, oder mit andern Worten das wirthschaftliche Calcül, c) den Willensact, durch welchen Güter höherer Ordnung (unter entwickelten Verkehrsverhältnissen, wo der Regel nach jedes ökonomische Gut gegen andere umgesetzt werden kann, Güter überhaupt) einer bestimmten Production gewidmet werden, und endlich d) die Ueberwachung der möglichst ökonomischen Durchführung des Productionsplanes. Die hier dargelegte Unternehmerthätigkeit pflegt bei geringfügigen Unternehmungen nur einen sehr unbeträchtlichen Theil der Zeit des Unternehmers in Anspruch zu nehmen, während bei grossen Unternehmungen nicht nur der Unternehmer selbst, sondern nicht selten auch noch einige Gehilfen von derselben vollauf in Anspruch genommen werden. Wie gross aber auch immer die Thätigkeit dieser letztern sein mag, immer lassen sich in jener des Unternehmers die vier obigen Elemente beobachten, selbst dann noch, wenn dieselbe sich schliesslich und endlich auf die Widmung von Vermögenstheilen zu gewissen, nur der Gattung nach bestimmten Productionszwecken, auf die Auswahl von Personen und die Controle beschränkt, (z. B. bei Actiengesellschaften.) Nicht einverstanden kann ich mich, nach dem Gesagten, mit Mangoldt erklären, welcher (Die Lehre vom Unternehmergewinn, 1855, S. 36 ff) “die Uebernahme der Gefahr” bei einer Production als das wesentliche an der Unternehmung bezeichnet, während die “Gefahr” doch nur etwas accidentielles ist und der Verlustdie Gewinn-Chance gegenübersteht.

    Der Umstand, dass der Preis der Bodennutzungen, der Capitalnutzungen und der Arbeitsleistungen, oder mit andern Worten: Bodenrente, Capitalzins und Arbeitslohn, wie wir in der Folge sehen werden, nicht ohne die grössten Gewaltsamkeiten auf Arbeitsquantitäten, beziehungsweise auf Productionskosten zurückgeführt werden können, hat die Vertreter der diesbezüglichen Theorien in die Nothwendigkeit versetzt, für die obigen drei Güterarten Principien der Preisbildung aufzustellen, welche von den für die übrigen Güter geltenden Grundsätzen vollständig abweichen. Nun haben wir in dem Vorangehenden dargethan, dass alle Werth erscheinungen, hinsichtlich welcher Güter sie auch immer zu Tage treten, derselben Natur sind, denselben Ursprung haben und der Werth auch rücksichtlich seines Masses in allen Fällen nach den gleichen Principion sich regelt. Da nun, wie wir in den beiden nächsten Capiteln sehen werden, der Preis der Güter eine Folge ihres Werthes für die wirthschaftenden Menschen ist und auch die Grösse des erstern unter allen Umständen in jener des letztern ihr massgebendes Princip findet, so ist zugleich klar, dass auch die Bodenrente, der Capitalzins und der Arbeitslohn sich nach den gleichen allgemeinen Grundsätzen regeln. In dem Obigen befassen wir uns indess lediglich mit dem Werthe der Bodennutzungen, der Capitalnutzungen und der Arbeitsleistungen, und werden erst dann auf Grundlage der hier gewonnenen Resultate die Grundsätze aufstellen, nach welchen sich der Preis der obigen Güter regelt, wenn wir die allgemeine Theorie des Preises überhaupt dargelegt haben werden.

    Zu den seltsamsten wissenschaftlichen Streitfragen gehört jedenfalls auch die, ob die Bodenrente, beziehungsweise der Capitalzins, vom moralischen Standpunkte aus berechtigt, oder “unmoralisch” seien. Ich glaube nämlich, dass unsere Wissenschaft unter Anderem wohl auch die Ursachen zu erforschen habe. warum, und unter welchen Voranssetzungen die Bodennutzungen, beziehungsweise die Capitalnutzungen. für uns Güter sind, den ökonomischen Charakter aufweisen, Werth erlangen und endlich im Güterverkehre erscheinen. also für dieselben Quantitäten anderer ökonomischer Güter (Preise) erlangt werden können—die Frage nach dem rechtlichen oder moralischen Charakter dieser Thatsachen aber ausserhalb der Sphäre unserer Wissenschaft liegt. Wo immer die Boden- und Capitalnutzungen Preise haben, überall dort ist dies die Folge ihres Werthes; dieser letztere ist aber nichts willkürliches (S. 85), sondern die nothwendige Consequenz ihres ökonomischen Charakters; die Preise der obigen Güter (die Bodenrente und der Capitalzins) sind demnach das nothwendige Product der ökonomischen Sachlage, unter welcher sie entstehen und werden dieselben um so sicherer entrichtet, je ausgebildeter der Rechtszustand eines Volkes und je geläuterter dessen öffentliche Moral ist. Wohl mag es für den Menschenfreund betrübend erscheinen, dass die Verfügung über ein Grundstück oder ein Capital innerhalb eines bestimmten Zeitraumes dem Besitzer nicht selten ein höheres Einkommen gewährt, als die angestrengteste Thätigkeit dem Arbeiter innerhalb desselben Zeitraumes. Der Grund hievon ist indess kein unmoralischer, sondern liegt darin, dass in den obigen Fällen eben von der Nutzung jenes Grundstückes, beziehungsweise jenes Capitals, die Befriedigung wichtigerer menschlicher Bedürfnisse abhängig sind, als von den in Rede stehenden Arbeitsleistungen. Die Agitation jener, welche einen grösseren Antheil der einer Gesellschaft verfügbaren Genussmittel den Arbeitern zugewendet sehen möchten, als dies gegenwärtig der Fall ist, verlangen demnach, so weit dies Begehren nicht Hand in Hand mit einer tüchtigeren Ausbildung des Arbeiterstandes geht, oder sich auf eine freiere Entfaltung der Concurrenzverhältnisse beschränkt, nichts anderes, als eine Entlohnung der Arbeit über ihren Werth, das ist Entlohnung der Arbeiter nicht so sehr nach dem, was ihre Leistungen der Gesellschaft werth sind, als vielmehr nach dem Massstabe einer würdigeren Existenz derselben, einer möglichst gleichen Vertheilung der Genussmittel und Mühseligkeiten des Lebens. Die Lösung der Frage auf dieser Grundlage hat nun aber allerdings eine völlige Umgestaltung unserer socialen Verhältnisse zur Voraussetzung. (Vgl. Schütz Tübing. Ztsch., 1855., S. 171 ff.)

    Canard: Principes d’econ. polit., 1801, S. 5 ff.; Carey: Principles of Soc. Sc. XLII §. 1; Bastiat: Harmonies écon., Chap. 9; Max Wirth: Grundzüge d. Nationalök., 1861. S. 347 ff.; Rösler: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre, 1864, §. 100.

    Aus dem Obigen ergibt sich zugleich, dass wir überall dort, wo wir von Bodennutzungen sprechen, darunter die zeitlich gemessenen Nutzungen von Grundstücken verstehen, wie sie in der Wirthschaft der Menschen thatsächlich vorkommen und nicht die Benützung “ursprünglicher Kräfte,” denn nur die erstern sind Gegenstände der menschlichen Wirthschaft, die letztern im concreten Falle lediglich Gegenstand einer zumeist noch sehr aussichtslosen historischen Untersuchung und für die wirthschaftenden Menschen irrelevant. Ob der Boden, den ein Landwirth für ein Jahr, oder für eine Reihe von Jahren pachtet, seine Fruchtbarkeit aus Capitalanfwendungen aller Art herleitet, oder von vornherein fruchtbar war, kümmert diesen wenig und hat keinen Einfluss auf den Preis, den er für die Bodenbenützung bezahlt und der Käufer eines Grundstückes bringt bei seinem Calcül wohl die “Zukunft,” nicht aber die “Vergangnheit” des Grundstückes in Rechnung.

    Ricardo: Principles of P. E., Chap. 2 und 33.

    Vgl. Rodhertus: Sociale Briefe au v. Kirchmann, 3. Br., 1851, S. 9 ff.

    Wenn Rodbertus (Sociale Briefe an v. Kirchmann, 3. Brief, S. 41 ff.) zum Schlusse gelangt, dass die Capitalbesitzer und Grundeigenthümer in Folge unserer socialen Einrichtungen in der Lage sind, den Arbeitern einen Theil des Arbeitsproductes zu entziehen und solcherart, ohne zu arbeiten, “mitleben” können, so beruht dies auf der irrigen Voraussetzung, dass das ganze Ergebniss eines Productionsprocesses als Arbeitsproduct zu betrachten sei. Die Arbeitsleistungen sind lediglich ein Element des obigen Processes und auch nicht in höherem Masse ökonomische Güter, als die übrigen Elemente der Production und insbesondere die Boden- und Capitalnutzungen. Die Capital- und Grundbesitzer leben demnach auch nicht von dem, was sie den Arbeitern entziehen, sondern von ihren Capital- und Bodennutzungen, welche für Individuum und Gesellschaft ebenso wohl Werth haben, als die Arbeitsleistungen.

    Der Werth der Grundstücke richtet sich nach dem voraussichtlichen Werthe der Bodennutzungen, nicht umgekehrt dieser letztere nach dem erstern. Der Werth der Grundstücke ist nichts anderes, als der voraussichtliche Werth der Gesammtheit der Bodennntzungen zurückbezogen auf die Gegenwart. Je höher der voraussichtliche Werth der Bodennutzungen und je geringer der Werth der Capitalnutzungen, um so höher somit der Werth der Grundstücke. Wir werden in der Folge sehen, dass der Werth der Güter die Grundlage der Preise derselben ist. Wenn in Zeiten des wirthschaftlichen Aufschwunges eines Volkes regelmässig die Erscheinung zu Tage tritt, dass der Preis der Grundstücke in rascher Progression wächst, so hat dies seinen Grund einerseits in dem Steigen der Bodenrente und andererseits in dem Sinken des Zinsfusses.

    Eine besondere Eigenthümlichkeit der Arbeitsleistungen, welche auch auf die bezüglichen Wertherscheinungen einwirkt, besteht darin, dass ein Theil derselben für den Arbeiter mit unangenehmen Empfindungen verbunden ist und demnach nicht leicht anders als gegen ökonomische Vortheile, welche demselben aus seiner Thätigkeit entstehen, wirksam wird. Arbeiten dieser Art können desshalb- für die Gesellschaft nicht leicht den nicht ökonomischen Charakter erlangen. Indess wird der Werth, welchen die Unthätigkeit im Allgemeinen für den Arbeiter hat, der Regel nach denn doch stark überschätzt. Die Beschäftigungen der weitaus grössern Mehrzahl von Menschen gewähren ihnen Freude, sind für dieselben eine wahre Bedürfnissbefriedigung und würden, wenn auch in geringerem Masse, oder in modificirter Weise, auch dann ausgeübt werden, wenn die Menschen durch die Noth zur Entfaltung ihrer Kräfte nicht gezwungen würden. Die Bethätigung seiner Kraft ist für jeden wohlorganisirten Menschen Bedürfniss, und wenn nichtsdestoweniger nur wenige Personen ohne Aussicht auf wirthschaftliche Vortheile arbeiten, so liegt der Grund hievon nicht so sehr in der Unannehmlichkeit der Arbeit im Grossen und Ganzen, als vielmehr darin, dass Gelegenheit genug zur lohnenden Arbeit vorhanden ist.—Zu den Arbeitsleistungen ist entschieden auch die Unternehmerthätigkeit zu rechnen. Auch sie ist der Regel nach ein ökonomisches Gut und hat als solches Werth für die wirthschaftenden Menschen. Die Eigenthümlichkeiten dieser Kategorie von Arbeitsleistungen sind doppelter Art: a) Sind dieselben ihrer Natur nach keine Waaren (nicht zum Austausche bestimmt) und kommt demnach keine Preisbildung bei denselben zur Erscheinung. b) Haben dieselben die Verfügung über Capitalnutzungen zur nothwendigen Voraussetzung, indem dieselben sonst nicht wirksam werden können. Dieser letztere Umstand besehränkt die einem Volke verfügbare Unternehmerthätigkeit im Allgemeinen und insbesondere jene, welche nur unter der Voraussetzung wirksam werden kann, dass den bezüglichen wirthschaftenden Individuen Nutzungen grosser Capitalien verfügbar sind, auf verhältnissmässig sehr geringe Quantitäten.

    In Berlin kann keine Weissnähterin sich mit ihrer Hände Arbeit bei 15stündigem täglichem Nähen dasjenige verdienen, was sie zu ihrem Leben braucht; Nahrung, Wohnung und Holz vermag ihre Einnahme zu decken, aber die Kleidung kann sie sich auch bei dem angestrengtesten Fleisse nicht verdienen. (Vgl. Carnap in der deutschen Vierteljahrschrift 1868, II. Abth., S. 165.) Ein Aehnliches ist auch in den meisten der übrigen Grossstädte zu beobachten.

    Die Lebensweise der Arbeiter ist durch ihr Einkommen bedingt, nicht aber das Einkommen durch ihre Lebensweise, obzwar dies letztere in einer sonderbaren Verwschslung von Ursache und Wirkung allerdings oft behauptet wurde.

    Eine besondere Eigenthümlichkeit trifft bei der Preisbildung der Capitalnutzungen, wie wir in der Folge sehen werden, insofern zu Tage, als dieselben in den meisten Fällen nicht veräussert werden können, ohne dass die betreffenden Capitalien selbst in das Eigenthum der Ersteher der Capitalnutzungen übergeben werden, ein Umstand, welcher eine Gefahr fur den Capitalbesitzer in sich schliesst, für welche derselbe durch eine Prämie entschädigt werden muss.

    Wealth o. N. B.I, Ch. 2, Basil 1801, S. 20.

    Nennen wir die beiden hier in Rede stehenden Personen A und B, die in der Verfügung des A befindliche Quantität des ersten Gutes 10 a, die in der Verfügung des B befindliche Quantität des zweiten Gutes 10 b. Nennen wir nun den Werth, den die Quantität 1 a für A hat = W, den Werth, den 1 b für ihn hätte, wofern er darüber verfügen könnte = W + x; den Werth, den 1 b für B hat = w und jenen, welchen 1 a für ihn hätte = w + y; so ist sicher, dass durch die Uebertragung von 1 a aus der Verfügung des A in jene des B, und umgekehrt von 1 b aus der Verfügung des B in jene des A, dieser letztere au Werth x, während B an Werth y gewinnt, oder mit anderen Worten, sich A nach dem Tausche in derselben Lage befindet, als ob ein Gut, dessen Werth für ihn gleich x ist, und B, als ob ein Gut, dessen Werth für ihn gleich y ist, neu zu seinem bisherigen Vermögen hinzugetreten wäre.

    Die obigen Ziffern haben, wie wir wohl nicht besonders hervorzuheben brauchen, nicht den Zweck die absolute, sondern lediglich den, die relative Grösse der Bedeutung der bezüglichen Bedürfnissbefriedigungen zum ziffermässigen Ausdruck zu bringen. Wenn wir demnach die Bedeutung zweier verschiedener Bedürfnissbefriedigungen z. B mit 40 und 20 bezeichnen, so drücken wir damit lediglich aus, dass die erstere für das betreffende wirthschaftende Subject die doppelte Bedeutung der letztern habe.

    Wenn von einigen Schriftstellern, (unter den neuern Deutschen noch von Lotz und Ran,) die Productivität des Handels geläuguet wird, so findet dies in dem Obigen seine vollständige Widerlegung Ein jeder ökonomische Gütertausch hat auf die wirthschaftliche Lage beider Tauschenden die nämliche Wirkung, als ob in den Besitz derselben ein neues Vermögensobject treten würde und ist demnach wirthschaftlich nicht minder productiv, als die industrielle, oder landwirthschaftliche Thätigkeit.

    Solche indifferente Tauschoperationen rechne ich entschieden zu den unökonomischen, denn es wird hier die vorsorgliche Thätigkeit der Menschen, abgesehen von allen ökonomischen Opfern, die ein solcher Tausch etwa erfordern Könnte, zwecklos in Bewegung gesetzt.

    Die Volkswirthschaft setzt sich aus den Wirthschaften der Individuen zusammen und das oben Gesagte gilt desshalb ebensowohl für den Verkehr ganzer Völker, als für jenen einzelner wirthschaftender Subjecte. Zwei Nationen, von welchen die eine hauptsächlich Ackerbau, die andere vorwiegend Industrie betreibt, werden ihre Bedürfnisse viel vollständiger zu befriedigen in der Lage sein, wenn dieselben einen Theil ihrer Producte, (die erstere einen Theil ihrer Bodenerzeugnisse, die letztere einen Theil ihrer Industrieproducte) austauschen. Sie werden indess den Tausch nicht in das Unbestimmte und Unbegränzte vornehmen, sondern mit Rücksicht auf jeden gegebenen Zeitpunkt zu einer Grenze gelangen, über welche hinaus jeder weitere Austausch von Bodenerzeugnissen gegen Industrieproducte für beide Völker unökonomisch sein würde.

    Wenn Carey (Principles of Social Science XXXVIII §. 4,) die Handelsleute desshalb, weil sie einen Theil des aus der Ausbeutung der vorhandenen Gelegenheiten zu ökonomischen Tauschoperationen sich ergebenden Nutzens für sich in Anspruch nehmen, als wirthschaftliche Parasiten darstellt, so beruht dies auf seinen irrigen Vorstellungen über die Productivitat des Tausches.

    Schon Aristoteles (Eth. Nicom V. 7) verfällt in diesen Irrthum: “Wenn Jemand mehr erhält, als er ursprünglich hatte, so sagt man, er sei im Vortheil; wenn er weniger erhält, so ist er im Nachtheil; so beim Kaufen und Verkaufen. Wenn aber der ursprüngliche Besitz weder grösser, noch kleiner geworden, sondern im Verkehre gleichgeblieben, so heisst es, man habe das seinige, und sei weder im Vortheil noch im Nachtheil.” Derselbe sagt (ibid. V. 8): “Wenn vorerst die verhältnissmässige Gleichheit bestimmt ist und demgemäss die Vergeltung oder Ausgleichung stattfindet, so ist dies das, was wir meinen.... Denn ein Austausch ist unmöglich ohne Gleichheit.” Aehnlich Montonari. (Della moneta, ed. Custodi; p. a III., S. 119.) Quesnay (Dialogue sur les travaux etc S. 196, Daire) sagt: “Le commerce n’est qu’un échange de valeur pour valeur égale.” Vgl. auch Turgot: Sur la formation et la distribut. des richesses, §. 35 ff.; Le Trosne: De l’interêt social, Chap. I, S. 903 (Daire); Smith: W. o. N I. Ch. V.; Ricardo: Principles, Chap. I. Sect. I.; J. B. Say: Cours d’econ. pol. II. Ch. 13., II. S. 204, 1828.—Gegen die obige Ansicht schon Condillac, (Le commerce et le gouvernement 1776 I. Chap. VI., S. 267, Daire.) obzwar mit einseitigen Gründen. Was Say a. a. O. gegen Condillac vorbringt, beruht auf einer Verwechslung des Gebrauchswerthes, den Condillac (vgl. a. a. O. S. 250 ff.) und des Tauschwerthes im Sinne eines Güteraequivalentes, welchen Say im Auge hat, eine Verwechslung, zu welcher allerdings der unsichere Gebrauch des Wortes “valeur” Seitens Condillac’s Veranlassung gegeben hat. Eine tiefgehende Kritik der englischen Preistheorien hat Bernhardi (Versuch einer Kritik der Gründe etc. 1849, S. 67–236) geboten. In jüngster Zeit haben Rösler (“Theorie der Preise” in Hildebrand’s Jahrbüchern, B. 12, 1869. S. 81 ff.) und Komorzynski (Tübinger Zeitschrift, 1869, S. 189 ff.) die bisherigen Preistheorien einer eingehenden Kritik unterzogen. Vgl. auch Kuies: Tübinger-Ztschr 1855, S. 467.

    Wir sagen oben, dass B1 den B2 ökonomisch ausschliesst, um den Gegensatz zur Anwendung von physischer Gewalt, oder aber zur rechtlichen Ausschliessung des B2 vom Tauschgeschäfte zu bezeichnen. Dieser Unterschied ist aber insofern wichtig, als B2 sich leicht im Besitze einiger hundert Metzen Getreide befinden und ihm demnach physisch und rechtlich die Möglichkeit offen stehen kann, das Pferd des A einzutauschen, der einzige Grund aber warum er dies nicht thut, ökonomischer Natur ist, das ist darin liegt, dass er durch Hingabe einer grösseren Quantität Getreides, als 29 Metzen, für die Befriedigung seiner Bedürfnisse nicht besser versorgen würde, als dies ohne den Tausch der Fall wäre.

    Es könnte die Meinung entstehen, dass die Preisbildung in dem obigen Falle nicht so sehr zwischen 30 und 80, als vielmehr genau mit 30 Metzen erfolgen werde. Dies wäre nun auch vollkommen richtig, falls es sich um einen Gantverkauf ohne fixirten Minimalpreis handeln würde, oder der Ausrufspreis bei einem solchen unter 30 Metzen Getreide festgestellt wäre. In diesem Falle müsste sich nämlich A nach dem natürlichen Sinne des Gantgeschäftes allerdings mit dem Preise von 30 Metzen begnügen und sind in analogen Verhältnissen die Ursachen der eigenthümlichen Preisbildung bei Auctionen zu suchen. Wofern indess das wirthschaftende Subject A sich durch einen Gantvertrag nicht von vornherein bindet und seine Interessen völlig frei wahrnehmen kann, liegt kein Hinderniss vor, dass der Preis sich auch mit 79 fixire, wie andererseits allerdings auch die Eventualität ökonomisch nicht ausgeschlossen ist, dass zwischen A und B1 der Preis des Pferdes auf 30 Metzen fixirt werde.

    Es wäre sehr irrig, würde man annehmen, dass die Preise des Monopolgutes unter allen Umständen. oder selbst auch nur der Regel nach, genau in dem umgekehrten Verhältnisse zu den vom Monopolisten zur Veräusserung gebrachten Quantitäten des Monopolgutes steigen, oder fallen, oder aber dass zwischen den vom Monopolisten fixirten Preisen und den zur Veräusserung gelangenden Quantitäten des Monopolgutes eine solche Verhältnissmässigkeit besteht. Dadurch, dass vom Monopolisten z. B. statt 1000 Masseinheiten des Monopolgutes 2000 Masseinheiten desselben zur Veräusserung gebracht werden, wird der Preis einer Masseinheit des Monopolgutes nicht nothwendigerweise z. B. von 6 fl. auf 3 fl. sinken, sondern, je nach der ökonomischen Sachlage, in dem einen Falle beispielweise nur auf 5 fl., in dem andern aber sogar auf 2 fl. Der Gesammterlös, welchen der Monopolist aus einer grössern zur Veräusserung gebrachten Quantität des Monopolgutes erzielt, kann demnach unter Umständen genau derselbe sein, wie jener aus einer geringern Quantität, er kann aber je nach den vorliegenden Verhältnissen auch grösser, oder geringer sein. Könnte z. B. der Monopolist in dem obigen Falle für 1000 Masseinheiten des Monopolgutes, falls er sie zur Veräusserung bringen würde, 6000 fl erzielen, so wird er für 2000 Masseinheiten nicht nothwendigerweise gleichfalls 6000 fl. erhalten, sondern je nach Umständen auch 10.000 fl., oder nur 4000 fl. Die Ursache hievon liegt in letzter Reihe darin, dass die Aequivalentereihen für die einzelnen Individuen, rücksichtlich verschiedener Güter, eine sehr grosse Mannigfaltigkeit aufweisen. Für B kann z. B die erste Masseinheit eines in seinen Besitz tretenden Gutes das Aequivalent von 10, die zweite von 9, die dritte von 4 und die vierte nur noch von Einer Masseinheit des Gegengutes sein, während die obige Reihe mit Rücksicht auf ein anderes Gut sich z. B. in der nachfolgenden Weise darstellt: 8, 7, 6, 5...Denken wir uns unter dem erstern Gute Getreide, unter dem letztern irgend eine Luxuswaare, so wäre klar, dass die Vermehrung der zur Veränsserung gebrachten Quantitäten des erstern über einen gewissen Punct hinaus ein viel rapideres Sinken (die Verminderung der zur Veräusserung gebrachten Quantitäten aber auch ein viel rapideres Steigen) der Getreidepreise zur Folge haben würde, als jene der Luxuswaare.

    Vgl. J. Prince-Smith in der Vierteljahrschrift für Volksw., 1863. IV., S. 148 ff.

    Aus dem Obigen ist zugleich ersichtlich, von welch’ hoher Wichtigkeit Märkte. Messen, Börsen und überhaupt alle Concentrationspuncte des Verkehres für die Wirthschaft des Menschen sind, indem bei complicirteren Verkehrsverhältnissen eine ökonomische Preisbildung ohne die obigen Einrichtungen geradezu unmöglich ist. Die Speculation, welche sich daselbst entwickelt, hat die Wirkung, die unökonomische Preisbildung—aus welchen Ursachen dieselbe auch immer erfolgen mag—zu verhindern, oder doch in ihrem schädlichen Einfluss auf die menschliche Wirthschaft abzuschwächen. (Vgl. J. Prince Smith in der Berliner “Vierteljahrschrift für Volksw,” 1863, IV, S. 143 ff.; O. Michaelis, ibid. 1864. IV, S. 130 ff., 1865, V u. VI; K. Scholz, ibid. 1867, I. S. 25 ff., u. A. Emminghaus, ibid. S. 61 ff.)

    Keine Erscheinung ist gewöhnlicher, als dass ein Monopolist sich gegen das Auftreten eines Concurrenten in feindseligster Weise wehrt, keine aber auch häufiger, als dass er sich mit dem bereits etablirten Concurrenten verständigt. Sein Interesse geht dahin, den Concurrenten nicht aufkommen zu lassen. Hat sich dieser aber nichtsdestoweniger festgesetzt, so geht dann sein ökonomisches Interesse dahin, gemeinschaftlich mit ihm eine gemilderte Monopolpolitik weiter zu treiben, überall dort, wo ein Spielraum für Monopolistenpolitik auch nach dem Auftreten eines Concurrenten vorhanden ist. Die scharfe Concurrenz pflegt in solchen Fällen beiden wirthschaftenden Subjecten nachtheilig zu sein und daher die der Regel nach rasch erfolgende Verständigung der Anfangs so feindlich sich gegenüberstehenden Concurrenten.

    Wir haben in dem Vorangehenden auf die Ursachen hingewiesen, welche bewirken, dass der Monopolist der Regel nach nicht bestimmte Quantitäten seiner Waare schlechthin zur Veräusserung bringt, und die Preisbildung, gleich wie bei einer Auction, abwartet, sondern in den meisten Fällen von vornherein gewisse Preise für eine Waare fixirt und der Wirkung derselben auf den Absatz entgegensieht. Ein Aehnliches gilt nun auch dort, wo mehrere Concurrenten im Anbote einer Waare auftreten. Auch hier pflegt jeder derselben seine Waare zu einem bestimmten Preise auszubieten und denselben so zu calculiren, dass ihm voraussichtlich ein möglichst hoher Erlös zufalle. Was aber seine diesbezügliche Thätigkeit von jener des Monopolisten unterscheidet, ist, dass dieser Letztere, wie wir sahen, es oft in seinem Interesse gelegen finden kann, die Preise so hoch zu stellen, dass nur ein Theil der ihm verfügbaren Quantität in den Consum gelangt, während der Erstere durch die Concurrenz gezwungen ist, die Preise mit Rücksicht auf die gesammte in seinen und seiner Concurrenten Händen befindlichen Quantitäten festzustellen, und die Preise demnach—von Irrthum und Unkenntniss der wirthschaftenden Subjecte abgesehen.—sich unter der Einwirkung der gesammten, den Concurrenten im Anbote verfügbaren Quantitäten bilden. Dazu tritt nun noch der Umstand, dass die verfügbare Quantität der Waaren durch die Concurrenz, wie wir sahen, überhaupt beträchtlich gestergert wird, und es liegt hierin die Ursache der Ermässigung der Preise, welche die Concurrenz im Gefolge hat.

    Vgl. Schmoller, Tübing. Ztsch. 1863. S 53.

    Bernhardi sagt (Versuch einer Kritik der Gründe etc., 1849, S 79): Es sei in nenerer Zeit mehrfach hervorgehoben worden, dass schon Aristoteles (Pol. I, 6) den Unterschied zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe gekaunt hätte; A. Smith habe dieselben indess unabhängig vom griechischen Weisen scharf gesondert. Dagegen ist nun zu bemerken, dass der grössere Theil der berühmt gewordenen Stelle A. Smith’s (Wealth. of Nat. I, Ch. IV; Vol. I. p. 42, Basil, 1801) mit einer Stelle Law’s (Considération sur le nummeraire, Chap I, p. 443 ff., ed. Daire) fast wörtlich übereinstimmt und Turgot (Valeurs et monnaies, S. 79 ff., Daire) den Gebrauchswerth und Tauschwerth (valeur estimative und valeur commercable) nicht nur scharf gesondert, sondern auch bereits eingehend behandelt hat. Von dogmengeschichtlichem Interesse ist auch eine Stelle ans den Werken des schottischen Moralphilosophen Hutcheson, des berühmten Lehrers A Smith’s (System of moral philosophy 1755, II, p. 53 ff.), in welcher sich die Unterscheidung zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth, wenn auch noch nicht die von A. Smith gebrauchte Terminologie bereits vorfindet. (Vgl. auch Locke: Considérations of the lowering of interest ect. Works, II, p 20 ff. und Le Trosne: De l’interêt social (1777) Chap. I, §. 3.)—Von Neneren haben ausser den bereits oben (S. 78) Genanuten: Friedländer Knies, Schäffle, Rösler, welche die Theorie des Werthes gleichwie Michaelis (Vierteljahrschrift für Volksw., 1863, I, S. 1) und Lindwurm (Hildebrand’s Jahrbücher, IV, 1865, S. 165 ff.) zum Gegenstande von Specialforschungen machten, den Unterschied zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth eingehend behandelt: Soden: Nationalökonomie, 1805, I, §. 42 ff. u. IV, §. 52 ff.; Hufeland: N. Grundlegung, 1807, I, §. 30 ff., Storch: Cours d’écon. pol. I, S. 37 ff.; Lotz: Handbuch, 1837, I, § 9: Rau: Volkswirthschaftsleure, I, §. 57 ff.; Bernhardi: Untersuchung d. Gründe etc., 1849, S. 69 ff.; Roscher: System, I, §. 4 ff.; Thomas: Theorie d. Verkehrs, I, S. 11; Stein: System, I, S. 168 ff.—Nichts zeigt übrigens das Streben nach philosophischer Vertiefung der Volkswirthschaftslehre bei den Deutschen und den auf das practische gerichteten Sinn der Engländer besser, als etwa eine Vergleichung der Bearbeitungen, welche die Lehre vom Werthe bei den Deutschen und den Engländern gefunden hat. Ricardo: Principles (1817), Chap. 28; Malthus: Principles, 1820, S 51 u. Definitions, 1827, Chap. II, S. 7 der edit. 1853; J St. Mill: Principles, B. III, Ch. I, §. 2, 6. ed. gebrauchen, gleichwie A. Smith “value in use” gleichbedeutend mit “utility.” Torrens: On the production of wealth, S. 8, und Mac Culloch halten sogar den Ausdruck “utility” anstatt “value in use” fest (Principles, 1864, S. 4) gleichwie unter den neuern Franzosen Bastiat (Harmonies écon. 1864, S. 256). Lauderdale (An Inquiry etc., 1804, S. 12) und Senior (Politic. Economy, 1863, S. 6 ff.) kennzeichnen die Nützlichkeit wohl als eine Bedingung des Tauschwerthes, aber nicht als Gebrauchswerth, welchen letztern Begriff sie überhaupt zurückweisen. Was man in England aber unter Tauschwerth versteht, geht wohl am besten aus der nachfolgenden Stelle J. St. Mill’s (Book III, Chap. I, §. 2) hervor: “The words “Value” and “Price” were used as synonymous by the early political economists and are not always discriminated even by Ricardo. But the most accurate modern writers, to avoid the wasteful expenditure of two good scientific terms on a single idea, have employed Price to express the value of a thing in relation to money: the quantity of money for which it will exchange; by the Value,, or exchange value of a thing (we shall understand) its general power of purchasing; the command which its possession gives over purchaseable commodities in general.“

    Roscher: Ansichten der Volksw. S. 117, 1861; B. Hildebrand in seinen Jahrbüchern II, 1864, S. 17; Scheel, ibid. VI, S. 15, 1866; Schmoller. Zur Gesch, des deutschen Kleingewerbes, 1870, S. 165, 180, 511 ff.

    Da der Umstand, dass ein Vermögensbestandtheil von dem Besitzer für den Austausch bereit gehalten wird, für dritte Personen nicht in allen Fällen erkennbar ist, so ist es begreiflich, dass der Begriff der Waare im gemeinen Leben noch weiter verengert wurde und im Volksmunde ganz allgemein nur jene Güter “Waaren” genannt werden, bei welchen die Absicht des Besitzers, sie zu veräussern, auch für dritte Personen ersichtlich ist. Diese Absicht Kann auf sehr verschiedene Weise ausgedrückt werden. Am gewöhnlichsten erfolgt dies jedoch durch Ausstellung derselben an Orten, wo Käufer derselben sich zu versammeln pflagen, wie z. B. auf Märkten, Messen, Börsen, oder aber in eigenen Localen, welche durch die äussere Bezeichnung und andere in die Augen fallende Merkmale, den Zweck, zur Aufnahme von Waaren zu dienen, documentiren, oder doch bekanntermassen zur Aufnahme solcher Güter bestimmt sind, z. B. Verkaufsläden, Magazine, Lagerhäuser etc. Der Begriff der Waare verengert sich demnach in dem Volksmunde naturgemäss zu einer Bezeichnung jener ökonomischen Güter, welche sich unter solchen äusseren Verhältnissen befinden, dass ein Rückschluss auf die Absicht ihrer Besitzer, dieselben zu veräussern, dem Beurtheiler möglich ist.—Je weiter die Cultur eines Volkes fortschreitet, und je einseitiger die Production der einzelnen wirthschaftenden Individuen wird, um so umfangreicher werden die Grundlagen zu ökonomischen Täuschen, um so grösser die absolute und relative Menge derjenigen Güter, welche jeweilig den Waaren-charakter haben, und es ist der ökonomische Nutzen, welcher sich aus der Ausbeutung der obigen Verhältnisse ziehen lässt, schliesslich gross genug, um eine besondere Classe von wirthschaftenden Individuen hervorzurufen, welche den intellectuellen und mechanischen Theil der Tauschoperationen für die Gesellschaft besorgt, und sich dafür mit einem Theile des Tauschnutzens belohnen lässt. Die ökonomischen Güter nehmen dann ihren Weg zumeist nicht unmittelbar von den Producenten zu den Consumenten, sondern gehen einen oft sehr complicirten Weg durch die Hände von mehr, oder minder zahlreichen Mittelspersonen, die durch ihren Beruf schon bestimmte ökonomische Güter als Waaren zu behandeln gewöhnt sind, und eigene Localitäten zum Zwecke des Austausches dieser Güter für das Publicum offen halten. Auf die betreffenden, in den Händen dieser Personen und solcher Producenten befindlichen Güter, welche dieselben zum offenkundigen Zwecke der Veräusserung hervorbringen, hat nun der Volksmund insbesondere den Begriff der Waare beschränkt und zwar unzweifelhaft aus dem Grunde, weil die Absicht der Besitzer, jene Güter zu veräussern, in diesen Fällen für Jedermann insbesondere leicht ersichtlich ist, (Kaufmannsgüter, marchandises, merchandises, mercanzie etc.)

    Auch das deutsche Handelsgesetzbuch gebraucht das Wort “Waare” im populären, und nicht im technischen Sinne. Anstatt des Ausdruckes “Waare” findet sich bisweilen “Gut” (Art. 365, 366, 367), “Gegenstand” (Art. 349, 359) oder “bewegliche Sache” (Art 272, 301, 342); Art. 271 heisst es: “Waaren, oder andere bewegliche Sachen, oder für den Handelsverkehr bestimmte Werthpapiere.” Immobilien und Arbeitsleistungen werden im deutschen Handelsgesetzbuche niemals zu den Waaren gerechnet, desgleichen Firmen als solche, welche, nebenbei gesagt, abgesondert von dem Geschäft, für welches sie geführt werden, im rechtlichen Sinne gar nicht Waaren sein können (Art. 23), gleichwie alle übrigen “res extra commercium.” Schiffe werden im deutschen Handelsrecht den Waaren entgegengestellt (Art. 67), doch gelten dieselben in manchen andern Codificationen für “bewegliche Sachen” und können den Waarencharakter erlangen (s. Goldschmidt Handelsrecht, I, 2. Abth., §. 60, pag. 527, Anm. 7, 1868). Die juristische Literatur über den Begriff Waare: ibid. pag. 525; doch bestimmt Goldschmidt selbst (I, 1, Abth. 298) den Begriff “Waare” auch vom juristischen Standpunkte aus zu eng, wenn er die vom Producenten für den Austausch bereit gehaltenen Güter nicht zu den Waaren rechnet. In den römischen Rechtsquellen werden “merx, res promercalis, mercatura” etc. bald in dem engern Sinne des Handelsobjectes, bald in dem weiteren der feilgebotenen Sache gebraucht. (l. 73, §. 4, D. de legat. (32, 3); l. 32, §. 4, D. de aur. arg. 34, 2; I. 1, pr. §. 1, D. de cont. emt. (18, 1); l. 42, D. de fidejus. (46, 1). Das osterreichische bürgerliche Gesetzbuch stellt (§. 991) die Waaren den Schuldforderungen gegenüber.

    Die Lehre von der Waare hat bei den Engländern, Franzosen und Italienern mit einzelnen Ausnahmen überhaupt keine sclbständige Bearbeitung gefunden. Die Ausdrücke: goods, marchandises, merci etc. werden fast durchwegs in dem populären Sinne von “Handelsgütern.” “Kaufobjecten,” und auch da nicht in technischem Sinne, sondern in höchst schwankender Weise gebraucht. Häufig werden die Waaren den Arbeitsleistungen und dem Gelde (Necker: Legislation et commerce des grains, I, Chap. 12; Genovesi: Lezioni, II, 2, §. 4), regelmässig den unbeweglichen Gütern (Guillaumin et Cocquelin: Dictionnaire, II, 131. Art. “marchandise” v. Hor, Say), bisweilen als Manufacturproducte den Rohstoffen (Quesnay: Maximes generales XVII.), oder den Unterhaltsmitteln: denrées (Dutot: Sur le commerce etc., Chap. I, 10) entgegengesetzt, während Montesquieu (Esprit des lois, XXII, 7) “marchandises” eben im Sinne von: “denrées” gebraucht. Roberts, ein Zeitgenosse Mun’s, definirt (Merchant’s map, 4th ed, S. 6 ff.): the things wherewith the merchants negotiate and traffick are termend “merchandises” und theilt die letztern in “wares” und “moneys.” Der Dictionnaire de l’Academie française nennt Waaren: “ce qui se vend, se débite dans les boutiques, magasins, foires, marchés.“—Wo gelegentlich Waaren in dem weitern wissenschaftlichen Sinne bezeichnet werden sollen, geschieht dies durch Umschreibungen, z. B.: Quantité à vendre (Necker); superflu autant qu’il pent être échangé (Forbonnais); things who have not reached the hands of those, who are finally to use them (A. Smith); cio che sopprabonda in alcuni per sussistero essi stessi, e ch’essi passano ad altri (Ortes); doch nennt schon Condillac (Le commerce et le gouvernement, Part. I, 5) “marchandises”: “Ces choses, qu’on offre à échanger,” und wird damit der Vorläufer des (französisch schreibenden) Storch, welcher (Cours I, S. 82, 1815): “Les choses destinées à l’échange se nomment marchandises” definirt.—Unter den Deutschen gebrauchen Justi, Büsch, Sonnenfels, Jacob das Wort “Waare” noch im populären Sinne. Soden nennt “allen Productstoff”: “Waare“ (Nationalökonomie, I, S. 285, 1815), wobei er unter “Productstoff” alle Roh- und Industrieproducte versteht (ibid. S. 54), während Hufeland, (N. Grundleg., II, § 96) gleichfalls zu weit: “Waare ist Alles, was weggegeben, besonders für etwas Anderes weggegeben werden kann,” definirt. Rau folgt (Volkswirthschaftslehre, I, §. 407) der Definition Storch’s; auch ihm sind “alle Vorräthe von Gütern, welche zum Tausche bestimmt sind”: “Waaren”; auch Grundstücke können Waaren werden; das Geld ist seinem Stoffe nach, nicht aber als solches, Waare (ibid. I, §. 258); dass übrigens Rau nur Sachgüter als Waaren anerkennt, geht schon aus seiner allgemeinen Auffassung des Begriffes “Gut” hervor. Fast parallel mit den Ansichten Rau’s gehen jene Murhardt’s (Theorie des Handels, I, S. 22, 1831.) Zachariae (40 Bücher v. St., V. Band, l. Abth., S. 2, 1832) dehnt den Begriff der Waare gleichfalls auf Grundstücke aus, wogegen Baumstark (Cameral-Enkyclopädie, S. 449, 1835) ihn wieder auf bewegliche Sachgüter beschränkt, und ausserdem eine gewisse Handelswürdigkeit der Güter, welche Waaren werden sollen, verlangt. Hiemit kommt er der populären Auffassung nahe, welche in den Schriften von Fulda, Lotz, Schön und Herrmann wieder die herrschende wird. Riedel, (Nationalökon. I, S. 336, 1838) und Roscher, (Syst. I, 95) stellen den wissenschaftlichen Begriff der Waare wieder her. Der Erstere nennt sie “die zum Tausch oder Verkauf bereit liegenden Güter,” der Letztere: “Jedes zum Austausche bestimmte Gut,” wobei ökonomische Güter gemeint werden (ibid. I, §. 3). Diesen folgen Mangoldt (Grundriss, S. 27); Knies (Tübinger Zeitschrift 1856, S. 266: “Für den Verkehr überschüssige Güter“); Rentsch (Handwörterbuch d. V. Art. “Waare”: “Tauschwerthe und zum Tausch bestimmte Güter,” und der Hauptsache nach auch Hasner (System, I, S. 288 u. 302: abstracter Tauschwerth mit den beiden Hauptformen: Waarenvorrath und Baarfond). Die Eigenschaft des Productes halten von den Neuern beim Begriff der Waare fest: Glaser (Allgem. Wirthschaftsl., S. 115, 1858), welcher “jedes Product welches in den Handel kommt,” Rösler (Volkswirthsch. S. 217, 1864), welcher “die für den Umlauf bestimmten, oder im Umlaufe befindlichen Producte,” Scheel (Hildebrandt’s Jahrbücher, VI, S. 15), welcher “die einzelnen zum Austausch bestimmten Producte” Waaren nennt. Auch Stein bezeichnet (Lehrbuch d. Volksw., S. 152, 1858) die Waare als “einzelnes, selbständiges Product der Unternehmung”. In neuerer Zeit ist wieder eine Anzahl zum Theil sehr namhafter Gelehrten zum Gebrauche des Wortes “Waare” im populären Sinne zurückgekehrt. So unter Andern B. Hildebrandt, welcher in seinen Jahrbüchern (II, S. 14), Schäffle, welcher in seinem “Gesellschaftlichen System d. m. W. S. 456 u. 465, die Waaren den Dienstleistungen gegenüberstellt. Der wissenschaftliche Begriff der Waare geht indess hiebei nicht verloren. Schäffle trennt im Gebrauche sogar sehr scharf die Waaren im populären und im wissenschaftlichen Sinne und nennt diese letztern “Tauschgüter” (ibid., S. 50, 51 u. s. f.) Höchst eigenthümlich, wie in manchen andern Lehren, ist Schmalz, welcher (Staatsw. in Briefen, 1818, I, S. 63) in Folge einer irrigen Auffassung des Verhältnisses zwischen Geld und Waare den Begriff dieser letztern mit dem der Gebrauchsgüter in engerm Sinne des Wortes verwechselt, also gerade zu dem Gegentheil der obigen wissenschaftlichen Definition der Waare gelangt.

    Aus dem Obigen ist ein Doppeltes ersichtlich: einerseits, dass mit dem allgemeinen Hinweise darauf, dass das Geld eine “Waare” sei, nichts für die Erklärung der eigenthümlichen Stellung des Geldes im Kreise der Waaren gewonnen ist; andererseits, dass die Ansicht derjenigen, welche den Waarencharakter des Geldes bestreiten, “weil dasselbe als solches, zumal als Münze keinem Gebrauchszwecke diene,” (abgesehen von der Verkennung der wichtigen Function des Geldes, welche in dieser letztern Annahme liegt), schon um dessentwillen unhaltbar ist, weil der nämliche Einwurf auch gegen die Waarenqualität aller andern Güter erhoben werden kann. Keine “Waare” als solche dient nämlich einem Gebrauchszwecke, am wenigsten in ihrer Verkehrsform (in Barren, Ballen, Gebinden, im verpackten Zustande etc.). Jedes Gut muss, um in Gebrauch gezogen zu werden, aufhören, “Waare” zu sein, und seiner allfälligen Verkehrsform entledigt (eingeschmolzen, zerlegt, ausgepackt) werden. Die Münze und der Barren sind nun aber die gebräuchlichsten Verkehrsformen der edlen Metalle und der Umstand, dass dieselben bevor sie in Gebrauch gezogen werden, dieser ihrer Verkehrsform entledigt werden müssen, ist demnach nichts, was zu einem Zweifel an ihrem Waarencharakter berechtigt.

    Hier sind insbesondere die Beschränkungen zu erwähnen, welche durch Luxus- und Sicherheitspolizei-Gesetze für die Absatzfähigkeit der Waaren entstehen. Im Mittelalter war beispielsweise in vielen Ländern die Absatzfähigkeit von Sammet auf die dem Ritterstande und dem Clerus angehörigen Personen, und die Absatzfähigkeit von Waffen ist in manchen Ländern noch heutzutage auf solche Personen beschränkt, welche die behördliche Bewilligung zum Besitze derselben haben.

    Waaren, welche wenig gekannt sind (“unbekannte Artikel“), haben schon aus diesem Grunde einen sehr engen Kreis von Abnehmern. Die Producenten pflegen daher ihre Waaren nicht selten mit grossen ökonomischen Opfern “bekannt” zu machen, um den Kreis von Personen, auf welche sich die Absatzfähigkeit derselben erstreckt, zu erweitern. Hierin liegt auch die volkswirthschaftliche Bedeutung der öffentlichen Ankündigungen, Inserate, Reclamen etc.

    Durch die Entwickelung der Bedürfnisse und den steigenden Wohlstand eines Volkes wird die Absatzfähigkeit der Waaren im Allgemeinen bedeutend erhöht, rücksichtlich einiger Waaren allerdings auch vermindert. Manche Waare, welche in einem armen Lande leicht abgesetzt werden kann, ist in demselben, sobald es zur wirthschaftlichen Blüthe gelangt ist, geradezu unanbringlich (Vgl. S. 223 ff).

    Mommsen: Geschichte des röm. Münzwesens, Einleitung und S. 169 ff.; v. Carnap: Zur Geschichte der Münzwissenschaft und der Werthzeichen, Tübing. Ztschrift. 1860. S. 348 ff.; Kenner: Die Anfänge des Geldwesens im Alterthum, Wiener Akad, Schriften, philos. hist. Section. 1863, S. 382 ff.; Roscher: System I, §. 16; B. Hildebrandt in seinen Jahrbüchern, II, S. 5, 1864; Scheel: Der Begriff des Geldes in seiner histor. Entwickelung, ibid. VI, S. 12 ff.; Bernardakis: De l’origine des monnaies et de leursnoms. Journ. des Econom. 1870, XVIII, S. 209.

    Im Althochdeutschen vertritt der Regel nach das Wort “scaz” die Stelle unseres “Geld,” im Gothischen “skatts,” doch übersetzt Ulfilas das Wort ἀργύριον (Marcus 14 11, wo es Geld im Allgemeinen bedeutet) mit “faihn” (Vieh, Geld). Das althochdeutsche “gelt” kommt für “Vergeltung, Abgabe, Lösung,” in einem Bibelglossar des 10. Jahrhundertes = dem lat. aes vor. Im Altnordischen ist dagegen “giald” bereits im Sinne unseres heutigen “Geld” gebräuchlich. Im Mittelhochdeutschen heisst “gelt” sehr gewöhnlich “Zahlung” (Act und Object der Zahlung) “Vermögen,” “Einkünfte,” wird jedoch auch bereits vielfach in der heutigen Bedeutung von “Geld” gebraucht. Z. D in Martina von Huge von Langenstein (Basl. Handschrift, 215) “zegelde keren” (in Geld anschlagen), bei Peter Suchewirts, edit. Premisser, 31. 104 u. s. f. (vide Graff: Althochdeutscher Sprachschatz, IV, 191; Müller-Benecke: Mittelhochd. Wörterb, I, 522; Diefenbach: Vergleichendes Wörterbuch d. goth. Sprache, II. 403, 1851.) Nicht ohne Interesse ist die Art und Weise, wie andere Völker das Geld bezeichnen. Die Griechen, Hebräer und in einer Ausdrucksweise auch die Römer nannten das Geld: “Silber” (ἀργύριον, keseph, argentum), sowie heut noch die Franzosen (argent); die Engländer, Spanier, Portugiesen, sowie auch in einer andern Ausdrucksweise die Hebräer, Griechen und Franzosen: “Münze” (money, monéda, moeda, maoth, νόμιόμα, monnaie). Die Italiener und Russen sprechen von Geldstücken (Denaren), wenn sie Geld im Allgemeinen bezeichnen wollen (danaro, dengi), dessgleichen in einer andern Ausdrucksweise die Spanier und Portugiesen. Die Polen, Böhmen und Slovenen nennen das Geld Pfennige (= Geldstücke): pienadze, penize, penize), desgleichen die Croaten, Dalmatiner und Bosnier. Auch die Dänen, Schweden und Magyaren sprechen von Geldstücken (Pfennigen) wenn sie “Geld” bezeichnen wollen (penge, penningar, penz). Der Araber thut dasselbe, denn sein Ausdruck für Geld “fulus” bedeutet “Münzen.” In der Sprache der Bari, die am obern Nil wohnen, heisst naglia, die Glasperle, zugleich “Geld” (Fr. Müller in den Wien. Acad. -Schriften, phil. hist. Sect. B. 45, S. 117) und die Nubier nennen das Metallgeld: schongir = “Muschel des Schriftzeichens” (mit einem Schriftzeichen (Prägung!) versehenes Kauri).

    Die Gewohnheit als Moment der Entstehung des Geldes wird betont von Condillac (Le commerce et le gouvernement, 1776, Part. I, Ch. 14); Le Trosue (De l’intérêt social, 1777, Ch. III, 1).

    Die Erklärung des eigenthümlichen Vorganges, dass eine Auzahl von Gütern, bei fortgeschrittener Cultur: Gold und Silber in gemüuztem Zustande, von Jedermann im Austausche gegen alle andern Waaren bereitwillig angenommen werden, und zwar auch von solchen Personen, welche keinen unmittelbaren Bedarf an diesen Gütern, oder denselben doch bereits in ausreichender Weise gedeckt haben, hat bereits die grossen Denker des Alterthums und bis auf unsere Tage eine lange Reihe der ausgezeichnetsten Forscher beschäftigt, wie kein anderes Problem unserer Wissenschaft. Dass ein Gut von seinem. Besitzer gegen ein anderes ihm nützlicheres im Austausche hingegeben wird, ist eine Erscheinung, die auch dem gemeinsten Verstande einleuchtet; dass aber jedes wirthschaftende Subject eines Volkes begierig sein sollte, seine Waaren gegen kleine Metall-Platten einzutauschen, von welchen der Regel nach doch nur Wenige in directer Weise Gebrauch zu machen in der Lage sind, dies ist ein dem gewöhnlichen Laufe der Dinge so widersprechender Vorgang, dass es uns nicht Wunder nehmen darf, wern er selbst einem so ausgezeichneten Denker, wie Savigny (Obligat. II, 406), geradezu als “geheimnissvoll” erscheint. Die Aufgabe, welche die Wissenschaft hier zu lösen hat, besteht in der Erklärung eines allgemeinen Handelns der Menschen, dessen Motive nicht klar zu Tage liegen, und der Gedanke, dasselbe auf eine Ueberinkunft der Menschen, beziehungsweise auf den Ausdruck ihres Gesammtwillens, das Gesetz, zurückzuführen, lag demnach, insbesondere mit Rücksicht auf die Münzform des Geldes, am nächsten. Platon und Aristoteles folgen dieser Meinung. Der Erstere nennt (de. rep. II, 12) das Geld “ein verabredetes Zeichen für den Tausch” und Aristoteles sagt an einer vielfach angeführten Stelle (Eth. Nic. V, 8), das Geld sei durch Uebereinkunft entstanden; nicht durch die Natur, sondern durch das Gesetz. Deutlicher gibt er noch an einer andern Stelle (Pol. I, 6) dieser Meinung Ausdruck. “Die Menschen,” sagt er, “sind übereingekommen, etwas als Aequivalent für jede Waare zu geben und zu nehmen,” und daher die Erscheinung des Geldes.—Der römische Jurist Paulus, dessen Ansichten über den Ursprung des Geldes uns in Justinian’s Gesetzsammlung (L. 1, D. de contr. emt. 18, 1) erhalten blieben, entledigt sich der Aufgabe in ähnlicher Weise, wie die griechischen Philosophen Er weist auf die Schwierigkeiten hin, welche dem blossen Tauschhandel entgegenstehen, und gibt seine Meinung dahin ab, dass dieselben durch eine öffentliche Einrichtung—das Geld—behoben worden seien. “Es wurde ein Stoff ausgewählt,” schreibt Paulus, “dessen öffentliche, den Schwankungen der übrigen Waaren entrückte Bewerthung ihm einen stets gleichmässigen äussern (Nominal-) Werth gab; dieser Stoff sei Seitens der Gesellschaft mit einem Zeichen (seines äussern Werthes) versehen worden und gründe seinen Gebrauch und seine Tauschkraft nicht so sehr auf die Substanz, als vielmehr auf seinen Neunwerth.” Auch Paulus führt demnach den Ursprung des Geldes auf die gesellschaftliche Autorität zurück.—Daneben macht sich allerdings auch schon im Alterthume das Bestreben geltend, die eigenthümliche Stellung, welche die edlen Metalle im Kreise der übrigen Waaren einnehmen, auf ihre besondern Eigenschaften zurückführen. Aristoteles weist (Polit. I, 6) auf ihre leichte Handhabung und Transportabilität, und au einer andern Stelle (Eth. Nic. V, 6) auf ihre relativ grosse Stabilität im Preise hin, und Xenophon (de vectigal. Athen. 4) beobachtet sogar schon die weiten quantitativen Grenzen ihrer Absatzfähigkeit, zumal jene des Silbers. Würden, so argumentirt er, die Producte der Kupferschmiede, Schmiede, ja selbst Wein und Getreide in aussergewöhnlich grossen Quantitäten zu Markte gelangen, so müssten sie stark im Preise sinken, während Silber und in beschränkterer Weise auch Gold stets lohnenden Absatz fänden. Die Danerhaftigkeit und Unzerstörbarkeit der edlen Metalle, zumal des Goldes, hat schon Plinius (hist. nat. 33, c. 19, 31) hervorgehoben.

    Die ausserordentlich reiche Literatur, welche das Mittelalter und das sechzehnte Jahrhundert uber das Münz- und Masswesen zu Tage gefördert hat, findet man in der: “Bibliotheca nummaria” des Philipp Labbe (ed. Reichenberg, 1692) sorgfältig gesammelt. Die “Collectio Budeliana“ (1591), Marquardus Freher: De re monetaria (1605) (hier die Tractate von Oresmius und Gabr. Byel) enthalten viele bemerkenswerthe Publicationen dieses Zeitraumes. Roscher hat in seinem System I, §. 116, 5 einige der wichtigsten mit grossem Forscherfleisse hervorgehoben. Dieselben beschäftigen sich zumeist mit practischen Fragen des Münzwesens, zumal mit der durch vielfache Missbräuche der Staatsverwaltungen wichtig gewordenen Frage nach dem Bestande und den Grenzen des Rechtes der Fürsten, Münzveränderungen vorzunehmen, und den vermögensrechtlichen Folgen dieser letzteren. Hiebei nehmen einige derselben Anlass, auch die Frage vom Ursprunge des Geldes zu behandeln und entledigen sich dieser Aufgabe auf Grundlage der Forschungen des Alterthums, mit stetem Hiuweise auf Aristoteles. So Nic. Oresmius († 1383): Tractat. de orig. et jure etc., ed. Freher, S. 2 append.; Gabr. Byel († 1495): Tract, de Monetis, ed. Freher, S. 33; Carol. Molinaeus: Tract, de mutatione monetarum (1555), edit. Budeliana, S. 485; Didacus Couarouvia: Veter. numm. collat. (um 1560) edit. Bud. S. 648; Malestroit: Paradoxa (1566), ibid. S. 747; J. Menochius: Consilia, ibid. S. 705; R. Budelius: De monetis et re nummaria (1591), S. 10. Der Gang der Untersuchung bei diesen Schriftstellern lässt sich fast durchwegs dahin zusammenfassen, dass sie zunächst die Schwierigkeiten darlegen, welche aus dem blossen Tauschhandel für den Verkehr entstehen, hierauf auf die Möglichkeit hinweisen, diese Schwierigkeiten durch Einführung des Geldes zu beheben, im weitern Verlaufe der Darstellung die besondere Eignung der edlen Metalle zu diesem Zwecke betonen, und endlich mit Berufung auf Aristoteles zum Schlusse gelangen, dieselben seien durch Menschensatzung thatsächlich zum Gelde geworden (“pecunia instrumentum artificialiter adinventum,” sagt Oresmius, S. 2. a. a. O.; “vel ex sui natura, vel ex hominum instituto etc.” sagt G. Byel, S. 33, a. a. O.; “inventio et institutio monetae est de jure gentium: Molinaeus, S. 486, a. a. O.) So grosse Verdienste sich einzelne dieser Schriftsteller dadurch erworben haben, dass sie gegen die Seitens der Fürsten geübten Missbräuche in der Münzverwaltung auftraten—was die Frage des Ursprunges des Geldes betrifft, sind sie über die Einsichten der Alten nicht gekommen. Die ältern Italiener und Engländer machen hievon keine Ausnahmen. Davanzati: Lezioni sulle monete (1588) folgt noch strenge dem Urtheile des Aristoteles und Paulus, und führt den Ursprung des Geldes (S. 24, ed. Cust.) auf die staatliche Autorität zurück (“per legge accordata“); ebenso Montanari, († 1687) (Della Moneta, Cap. I. S. 17, 32 und Cap. VII, S. 118 ed. Cust.). Auch Roberts, dessen weitverbreitete Handelseneyclopädie: “Merchants map of commerce, 1638” besser als ein anderes Werk des siehzehnten Jahrhundertes die volkswirthschaftlichen Ansichten Englands in jenem Zeitalter wiederspiegelt, führt (S. 15 der edit 1700) den Ursprung des Geldes an die gleiche Quelle zurück.

    Unter den Finanzschriftstellern der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhundertes ragt Law durch seine Forschungen über den Ursprung des Geldes hervor. Noch Boizard führt denselben auf die öffentliche Autorität zurück, und Vauban (Dîme royale, 1707, S. 51, ed. Daire), sowie Boisguillebert († 1714): (Dissertation sur la nature des richesses, Chap. II), beschränken sich darauf, die Nothwendigkeit des Geldes, als Mittel zur Erleichterung des Verkehres zu betonen. Law (Consideration sur le nummeraire, 1720, Chap. I, ursprünglich: Trade and money. 1705, und Memoire sur l’usage des monnaies, 1720, P. I), verwirft dagegen auf das Entschiedenste die Conventionstheorie, erkennt, wie Niemand vor ihm, die eigenthümliche Stellung der edlen Metalle im Kreise der übrigen Waaren, den Geldcharakter derselben aus den Eigenthümlichkeiten der edlen Metalle, genetisch zu entwickeln und wird solcherart der Begründer der richtigen Theorie vom Ursprunge des Geldes. Ihm folgen Genovesi (Lezioni, Part. II. C. 2, 4, 1769) und Turgot (Sur la formation et distribut. des richesses 1771, §§. 42–45) in der Bekämpfung der Theorie, welche den Ursprung des Geldes auf menschliche Convention zurückführt, während Beccaria (Economia publica, P. IV, C. II, §§. 7–8); Verri (Della economia politica, §. 2, und Riflessioni sulle leggi, P. I, S. 21, ed. Custodi); Turgot (a. a. O., und Lettre sur le papier-monnaie, S. 97, ed. Daire); A. Smith (Wealth of Nat. B. I, Chap. IV. 1776 und Büsch (Geldumlauf II, B. VI) den Versuch Law’s, den Geldcharakter der edlen Metalle aus der eigenthümlichen Natur dieser Waaren genetisch zu erklären, von Neuem aufnehmen, und in zum Theile trefflicher Weise durchführen. An sie schliessen sich von neuern Schriftstellern: Malthus (Principl. of P. E., Chap. II, Sect. 1); Mac Culloch (Principl. of P. E., P. I, Ch. 24); J. St. Mill (Principl. of P. E., B. III, Chap. VII); Gioja (Nuovo prospette, 1815. I, S. 118 ff); Baudrillart (Manuel, Part III, Chap. III. 1, 1863); Garnier (Traité, Chap. XVII, 1868); und von deutschen Nationalökonomen: Ch. J. Kraus (Staatsw., B. I, S. 61 ff., ed. 1808); Lueder (National-Industrie, 1800, I, S. 48 ff.). Im Uebrigen zeigen die deutschen Nationalökonomen in den ersten Decennien dieses Jahrhunderts wenig Sinn für historische Forschung und das Interesse für unsere Frage geht in den Schriften eines Oberndorfer, Pölitz, Lotz, Zachariae, Herrmann, fast vollständig verloren, bis Rau. Eiselen Roscher, Hildebrandt, Knies, gleichwie schon früher Murchardt, mit dem Erwachen der historischen Forschung auf dem Gebiete unserer Wissenschaft die Frage nach dem Ursprunge des Geldes wieder aufnehmen.—Wenig gefördert wurde die Untersuchung durch die bisher erschienenen Monographien. Ad Müller (Theorie d. Geldes, 1816) constatirt das Verlangen der Menschen nach dem Staate und meint, die edlen Metalle vollzögen diese Vereinigung, (S. 156)—dies sei der Ursprung des Geldes, Hoffmann fuhrt (Lehre vom Gelde, 1838, S. 10) den Ursprung des Geldes wieder auf die Uebereinkunft der Menschen zurück, ebenso Mich. Chevalier (La monnaie, Cours III, S. 3, 1850) Von grösserem Interesse für unsere Frage ist Oppenheim’s Monographie (Die Natur des Geldes, 1855), obzwar sie ihre Bedeutung nicht so sehr in einer eigenthümlichen Auffassung vom ersten Ursprunge des Geldes (S. 4 ff.), als in der Darlegung des Processes sucht, durch welchen die zum Tauschmittel gewordene Waare diesen ihren anfänglichen Charakter einbüsst, und schliesslich zu einem blossen Zeicheu des Werthes wird. Wenn wir nämlich auch der letztern Meinung entschieden widersprechen müssen, so liegt ihr doch ein aus der Darstellung Oppenheim’s klar hervortretender Gedanke, oder vielmehr eine Beobachtung zu Grunde, welche allein erklärt, dass wir dem obigen Irrthume in den Schriften so vieler ausgezeichneten Nationalokonomen begegnen. Ich meine die Beobachtung, dass der Charakter des Geldes als Nutzmetall in Folge unseres bequemen Verkehrs-Mechanismus, dem Bewusstsein der wirthschaftenden Menschen nicht selten ganz entschwindet und in weiterer Consequenz dieses Umstandes lediglich sein Charakter als Tauschmittel beachtet wird. Die Macht der Gewohnheit ist es solcherart, welche dem Gelde, auch dort, wo dessen Charakter als Nutzmetall nicht unmittelbar beachtet wird, doch seine Tauschkraft sichert. Diese Beobachtung ist gauz richtig. Es ist aber klar, dass die Tauschkraft des Geldes sammt der ihr zu Grunde liegenden Gewohnheit sofort verschwinden würde, wenn der Charakter des Geldes als Nutzmetall dürch irgend ein Ereigniss beseitigt würde. Dass das Geld vielen wirthschaftenden Menschen bei hoch entwickeltem Verkehre lediglich als ein Zeichen erscheint, kann deshalb zugegeben werden. Es ist aber sicher, dass diese leicht erklärliche Täuschung sofort aufhören würde, wenn der Charakter der Geldstücke, als Quantitäten von Nutzmetall, verloren ginge.

    Vgl. Stein, Lehrbuch der Volksw. 1858, S. 55, insbes. Knies: Tübing, Ztschr, 1858. S. 266 und Mommsen: Geschichte des röm. Müuzwesens, 1860. Einleit. VII und VIII.

    Die Verbindung der Vorstellungen des Geldes und des Viehes, als des ältesten Tauschmittels, tritt aus den meistenSprachen hervor. Im altnordischen heisst “naut” das Rind und das Geld, im altfriesischen “sket” Vieh und Geld Das gothische “faihu” das angelsächsische “féoh,” das nordhumbrische “feh” und die entsprechenden Ausdrücke in allen übrigen germanischen Mundarten werden in der wechselnden Bedeutung von Vieh, Vermögen, Geld u. s. f. gebraucht (Wackernagel in Haupt’s Zeitschrift, IX, p. 549, Note 101; Diefenbach: Vergleichendes Wörterbuch der gothischen Sprache, I, 350 ff. 2, 757; siehe auch die interressante Note in Trench: A selset glossary of english words, p. 30). In der lex Fris. add. 11 heisst es: equam vel quamlibet pecuniam; im gl. Cassell. F. 12: pecunia fihu. Das altslavische: skotum = “Vieh” bedentet in seiner litanischen Diminutivform: skatikas vel skatiks so viel, wie Groschen. (Nesselmann: Litanisches Wörterbuch). Auf die Herleitung des lateinischen pecunia, peculium etc. von pecus, das Vieh, ist bereits vielfach hingewiesen worder, desgleichen auf die von Pollux erwähnte Sage, wornach das älteste Geld der Athener βοῦς geheissen haben solle, eine Bezeichnung, die sich in dem Sprichworte βοῦς ἐπι γλώττης erhalten hätte. Bekannt sind auch die Ausdrücke: Dekaboion, Tesseraboion, Hekatomboion als Bezeichuungen von Geldbeträgen. Die Ansicht, dass diese Ausdrücke nicht auf ein ehemals beständenes Viehgeld, sondern auf das älteste mit Thierzeichen versehene Metallgeld zurückzuführen sei, findet sich schon bei Pollux und Plutarch, neuerdings bei Beulé und vielen Neuern. Richtiger scheint mir indess die Ansicht zu sein, dass bei dem allmäligen Uebergange von der gewohnten Viehwährung zur Metallwährung der Metallwerth eines Viehstückes ursprünglich das Nominale der neuen Währung bildete und daher Ausdrücke, welche Quantitäten von Viehhäuptern bezeichnen, auf Metallmünzen und Beträge von solchen übertragen wurden. Dass auch im Arabischen die Begriffe Vieh und Geld verwandt sind, dafür spricht das Wort “mâl,” das in der Einzahl Besitzthum, Vieh, in der Mehrzahl (amwâl) Vermögen und Geld bedeutet (Freytag, Arab. Lexik. IV,221, Maninski p. 4225.)

    Böckh: Metrologische Unters. 1838, S. 385 ff., 420 ff.; Mommsen: Geschichte des römischen Münzwesens, 1860, S. 169; F. Hultsch: Griechische und römische Metrologie, 1862, S. 124 ff., 188 ff.

    Wackernagel, Gewerbe, Handel und Schifffahrt der alten Germanen, in Haupt’s Zeitschrift IX, 548 ff.; Grimm, deutsche Rechtsalterthümer, S. 586 ff.; Soetbeer, Beiträge zur Geschichte des Geld- und Munzwesens in den Forschungen zur dentschen Geschichte, I, 215.

    Sprenger, Leben Mohamed’s, III, S. 139.

    Spiegel, Avesta (deutsche Bearbeitung), 1, S. 94 ff.

    Levy, Geschichte der jüdischen Münzen, S 7

    Vgl. Roscher, System, I, §. 118, Not. 5.

    Plut. Thes. 19; Plinius h. u. 18. 3; Schreiber in seinem Taschen-buche für Gesch. 2. 67 ff. 240 ffg. 3. 401 fgg.

    Clavigero: Geschichte von Mexiko, I. Band, VII. Buch, 35. Abth.

    Noch gegenwärtig bildet das Biberfell in mehreren Ländern der Hudsonsbay-Gesellschaft die Masseinheit des Verkchres. 3 Marder werden gleich 1 Biber geschätzt, 1 weisser Fuchs gleich 2 Bibern, 1 schwarzer Fuchs, oder Bär gleich 4 Bibern, 1 Flinte gleich 15 Bibern (Ausland, 1846, Nr. 21). Das esthuische Wort raha, Geld, hat in der verwandten Sprache der Lappen die Bedeutung von Pelzwerth (Ph. Krug, Zur Münzkunde Russlands, 1805). Vom Pelzgelde im russischen Mittelalter: Nestor, übersetzt von Schlöger, III, S. 90. Das alte Wort kung = Geld bedeutet eigentlich Marder. Noch 1610 wird eine russische Kriegscasse vom Feinde genommen, worin sich 5450 Rubel Silber und 7000 Rubel an Pelzwerk finden (Karamsin, XI, S. 183). Roscher, System, I, §. 118, 3, 1868; Siehe auch Storch, Uebersetz. v. Rau, III, S. 25.

    Roscher: System I. § 119, Note 12.

    Sur la form, et distrib. des richesses, S. 25 ed. Daire. Vgl. auch Roscher: System, I, §. 116, 1868; Knies: Tübing, Ztsch. 1858, S. 262.

    Siebe hierüber insbes Helferich: Von den periodischen Schwan-kungen im Werthe der edlen Metalle, 1843.

    Der obige Unterschied, welcher in unserer Wissenschaft bisher nicht genügend beachtet wurde, ist seit langem der Gegenstand sehr eingehender Untersuchungen Seitens der Juristen, indem für diese letztern, überall dort, wo Schadenansprüche vorliegen, und auch in manchen andern Fällen (bei allen subsidiären Leistungen), die obige Frage practisch wird. Man denke nur z. B. an den Fall, dass einem Gelehrten von irgend einer Person in unrechtmässiger Weise seine Bibliothek entzogen würde. Der “Verkaufspreis” derselben würde ihm eine sehr ungenügende Entschädigung für seinen Verlust bieten. Dagegen würde derselbe das richtige Aequivalent der Bibliothek für einen Erben des Gelehrten sein, für welchen dieselbe überwiegenden Tauschwerth hätte.

    Wir haben in dem Obigen die Ursachen dargelegt, welche bewirken, dass die Schätzungen überall dort, wo eine Waare bereits den Charakter des Geldes erlangt hat, der Regel nach am zweckmässigsten in dieser letzteren vorgenommen werden können, und demnach,wo nicht dem zwecke der Schätzung hinderliche Eigenthümlichkeiten der zum Gelde gewordenen Waare dem entgegenstehen, auch thatsächlich vorgenommen werden. Dies letztere ist aber nicht eine nothwendige Folge des Geldcharakters einer Waare, und lassen sich sehr wohl Fälle denken, dass eine Waare, die den Geldcharakter nicht besitzt, zum “Preismesser” würde, oder doch von mehreren Waaren, die den Geldcharakter erlangt haben, nur die eine, oder die andere. Die Function als Preismesser ist demnach nicht nothwendigerweise an diejenigen Waaren geknüpft, welche den Geldcharakter erlangt haben, nicht eine nothwendige Consequenz dieses letztern, am wenigsten aber Voraussetzung und Ursache desselben. Das Geld ist allerdings der Regel nach, und das Metallgeld wegen der hohen Fungibilität desselben und der relativ grossen Stabilität der seinen Werth bestimmenden Momente thatsächlich zugleich ein sehr zweckmässiger Preismesser. Andere Waaren, welche den Geldcharakter erlangten (Waffen, Metallgeräthe, Bronceringe u. dgl. m.) sind dagegen wohl nie als Preismesser verwendet worden. Diese letztere Function liegt demnach nicht in dem Begriffe des Geldes, und wenn bei einigen Nationalökonomen dieser letztere in dem des “Werthmassstabes” geradezu aufgeht, so liegt hierin eine Verkennung der wahren Natur des Geldes.

    Das Geld, als Massstab im Güterverkehre der Menschen wird schon von Aristoteles (Ethic, Nicom, V, 8 und IX, 1,) beobachtet. Von den Schriftstellern, welche den Ursprung des Geldes ausschliesslich, oder doch vorwiegend auf das Bedürfniss der wirthschaftenden Menschen nach einem Massstabe des “Tauschwerthes,” beziehungsweise der Preise, und den Geldcharakter der edlen Metalle auf ihre besondere Eignung zu diesem Zwecke zurückführen, seien hier erwähnt; Broggia (Delle monete, 1743, C. I, S. 304 ed. Cust.); Neri (Osservazioni, 1751, Cap. VI, Art. I, §. 14 ff.); Galiani (Della moneta, 1750, Lib. I, c. 1, S. 23 ff. und Lib. II. C. 1, S. 120 ff. der ed. 1831); Genovesi (Lezioni, Part. II, C. 2, 4, 1769); Hutcheson (A system of moral philosophy, 1755; Book II, Ch. XII, §. 2); Ricardo (Principles of P. E. Chap. III, S. 46, ed. 1846); Storch (Cours d’écon. politique, Petersb. 1815, I, Introd. gen., S. 8 ff.); Stein (System d. Staatswissenschaft, 1852; I, S. 217 ff.); Schäffle (Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirthschaft, 1867, §. 60 ff.).

    Diese Theorie hat ihre hauptsächlichen Vertreter in den grossen englischen Philosophen des siebzehnten Jahrhundertes gefunden. Hobbes geht (Leviathan: de civitate, Pars II, C. 24, S. 123, oper. 1668) von dem Bedürfnisse der Menschen nach Conservirung vergänglicher, aber nicht zur sofortigen Consumtion bestimmter Vermögenswerthe aus, und zeigt, wie durch den Umsatz (die “concoctio“) derselben in Metallgeld dieser Zweck, sowie der Zweck der leichtern Transportabilität erreicht wird. Ebenso Locke (Of civil government,Book II, Ch. 5, §. 46 ff., 1691 und Farther Considerations concerning raising the value of money, I, §. 1, 1698).—Einen bereits in Aristoteles Anschanungen vom Gelde gelegenen Keim entwickelt Bandini (Discorso economico, 1737, bei Custodi, S. 142 ff.) Derselbe beginnt seine Darstellung mit dem Hinweise auf die Schwierigkeiten, zu welchen der blosse Tauschverkehr führt; derjenige, dessen Güter von Andern begehrt wurden, sei nicht immer in der Lage gewesen, die Güter dieser letzteren gebrauchen zu können, und deshalb sei ein Pfand (un mallevadore, sagt Bandini) nöthig geworden, dessen Uebergabe ihm die künftige Gegenleistung sichern sollte. Zu dieser Function seien die edlen Metalle gewählt worden. Diese Theorie bilden Ortes (Della economia nazionale LVI, c. 1 und Lettere: XVI, S. 258, edit. Custodi), Corniari (Riflessioni sulle monete III und: Lettera ad un legislatore, S. 153, bei Custodi) und Carli (Del origine del commercio e della moneta §§. 1 und 2) in Italien, Dutôt (Reflexions sur le commerce et finances, 1738, Chap. III, 1, S. 895, Daire) in Frankreich aus. Schmalz hat dieselbe (Staatsw. in Briefen, 1818, S. 48 ff.) in Deutschland, und Macleod (Elements of P. E., 1858, S. 24) neuerdings in England revidirt.

    Ursprünglich wurden die Münz-Metalle wohl durchaus in Stücke zerlegt, welche die auch sonst im Handel üblichen Gewichtsmengen ausdrückten. Das römische As war ursprünglich ein Pfund Kupfer, das englische Pfund Sterling enthielt zur Zeit Eduard’s I nach Tower-Gewicht ein Pfund Silber von bestimmtem Feingehalte, ebenso der französische livre zur Zeit Karl des Grossen nach Troyes - Gewicht ein Pfund Silber. Der englische Shilling und Penny waren gleichfalls im Handel gebräuchliche Gewichtsmengen. - “Wenn der Weizen zwölf Shilling das Quarter kostet,” sagt ein altes Statut Heinrich III., “so soll ein Weissbrod für einen Penny eilf Shilling und vier Pence wiegen.” (Vgl. Ad. Smith, W. o. N. B. I, Ch. 4.) Dass auch unsere Mark, Schilling, Pfennig etc. ursprünglich Handelsgewichte gewesen, ist bekannt. Die Münzverschlechterungen, welche in der Folgezeit wiederholt von den Münzherren vorgenommen wurden, haben bewirkt, dass das gemeine Handelsgewicht und das Gewicht, nach welchem die edlen Metalle gehandelt (beziehungsweise als Münzen zugezählt) werden, in den meisten Ländern bald eine sehr grosse Verschiedenheit aufwiesen, ein Umstand, welcher seinerseits wiederum nicht wenig dazu beitrug, dass in dem Gelde ein eigenthümlicher “Massstab des Tauschwerthes“-erblickt wurde, während doch in jeder naturgemässen Volkswirthschaft der Münzfuss nichts anderes als die Gewichtsbestimmung ist, nach welcher die edlen Metalle gehandelt werden. In neuerer Zeit hat man vielfach versucht, das Handelsgewicht, so weit dies die Rücksichtsnahme auf die Bequemlichkeit des Verkehres gestattet, mit dem Münzgewichte wieder in Einklang zu bringen, so zumal auch in Deutschland und Oesterreich, wo das Zollpfund zur Grundlage des Münzsystems gewählt wurde.