Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
d) Ueber den Werth, welchen die einzelnen Güter höherer Ordnung für uns haben.
19th Century Carl Menger EnglishWir haben gesehen, dass der Werth eines concreten Gutes, beziehungsweise einer concreten Güterquantität, für das wirthschaftende Subject, das darüber verfügt, gleich ist der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche das erstere entbehren müsste, wofern es über das betreffende Gut, beziehungsweise die betreffende Güterquantität, nicht zu verfügen vermöchte, und wir könnten ohne Schwierigkeit zum Schlusse gelangen, dass auch bei Gütern höherer Ordnung der Werth einer jeden Theilquantität derselben gleich der Bedeutung ist, welche jene Bedürfnissbefriedigungen für uns haben, deren Sicherstellung von unserer Verfügung über die in Rede stehende Quantität abhängen, wenn dem nicht der Umstand entgegenstünde, dass ein Gut höherer Ordnung nicht für sich allein, sondern nur im Vereine mit andern (den complementären) Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden kann und demgemäss die Meinung Platz greifen könnte, als ob wir in der Befriedigung concreter Bedürfnisse nicht wohl von der Verfügung über ein einzelnes concretes Gut höherer Ordnung, beziehungsweise eine concrete Quantität eines solchen, sondern nur von der Verfügung über complementäre Quantitäten solcher Güter in ihrer Gesammtheit abhängig sein und somit auch nur solche für ein wirthschaftendes Subject einen selbstständigen Werth erlangen könnten.
Nun ist es allerdings richtig, dass wir nur mittelst complementärer Quantitäten von Gütern höherer Ordnung über Quantitäten von Gütern niederer Ordnung verfügen, ebenso sicher ist es aber auch, dass nicht nur festbestimmte Quantitäten der einzelnen Güter höherer Ordnung mit einander im Productionswege in Verbindung gebracht werden können, etwa in der Weise, wie dies bei chemischen Verbindungen zu beobachten ist, wo nur eine gewisse Anzahl von Gewichtseinheiten des einen Stoffes sich mit einer ebenso genau begrenzten Anzahl von Gewichtseinheiten anderer Stoffe zu einem bestimmten chemischen Producte verbinden. Vielmehr lehrt uns die allgemeinste Erfahrung, dass eine bestimmte Quantität irgend eines Gutes niederer Ordnung aus Gütern höherer Ordnung, welche in sehr verschiedenen Quantitätenverhältnissen zu einander stehen, hervorgebracht werden kann, ja nicht selten ein, oder mehrere Güter höherer Ordnung, welche den complementären Charakter mit Rücksicht auf eine Gruppe von gewissen Gütern höherer Ordnung haben, gänzlich entfallen können, ohne dass die übrigen Güter dadurch die Tauglichkeit zur Hervorbringung des Gutes niederer Ordnung, bezüglich dessen sie den complementären Charakter besitzen, einbüssen würden. Um Getreide zu erzeugen, kommen Bodennutzungen, Samenfrüchte, Arbeitsleistungen, Düngstoffe, Benützungen von landwirthschaftlichen Geräthen etc. zur Anwendung. Niemand wird indess in Abrede stellen können, dass sich eine bestimmte Quantität Getreide auch ohne Düngungsmittel und ohne die Anwendung eines grossen Theiles der gebräuchlichen landwirthschaftlichen Geräthe hervorbringen lässt, wofern man nur über die übrigen zur Erzeugung des Getreides erforderlichen Güter höherer Ordnung in entsprechend grösseren Quantitäten verfügt.
Lehrt uns solcherart die Erfahrung, dass einzelne complementäre Güter höherer Ordnung bei der Production von Gütern niederer Ordnung nicht selten gänzlich wegfallen können, so können wir noch viel häufiger die Beobachtung anstellen, dass nicht lediglich aus bestimmten Quantitäten von Gütern höherer Ordnung bestimmte Producte hervorgebracht werden können, sondern vielmehr der Regel nach ein sehr weiter Spielraum besteht, innerhalb welches die Production sich bewegen kann, und sich thatsächlich bewegt. Jedermann ist bekannt, dass sich, selbst bei gleicher Qualität der Aecker, eine bestimmte Quantität Getreide auf Grundstücken von sehr verschiedener Ausdehnung erzeugen lässt, je nachdem man dieselben mehr oder minder intensiv bewirthschaftet, das ist, je nachdem eine grössere, oder geringere Quantität der übrigen complementären Güter höherer Ordnung in Anwendung gebracht wird. So lässt sich zumal eine schwächere Düngung durch Herbeiziehung einer grösseren Quantität von Grundstücken, durch bessere Maschinen, oder intensivere Anwendung von landwirthschaftlichen Arbeitsleistungen ersetzen und so die verminderte Quantität fast jedes einzelnen Gutes höherer Ordnung durch eine entsprechende Mehrverwendung der übrigen complementären Güter.
Aber selbst dort, wo die einzelnen Güter höherer Ordnung durch Quantitäten anderer complementärer Güter nicht ersetzt werden können und durch eine Minderung der verfügbaren Quantität irgend eines einzelnen Gutes höherer Ordnung eine entsprechende Minderung des Productes herbeigeführt wird, (z. B. bei der Production mancher Chemikalien,) werden durch den Mangel des einen Productionsmittels die entsprechenden Quantitäten der übrigen Productionsmittel doch nicht nothwendigerweise werthlos, denn diese letztern können der Regel nach doch zur Hervorbringung anderer Güter und somit in letzter Reihe zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, wenngleich auch der Regel nach minder wichtiger, verwendet werden, als dies der Fall sein würde, wenn die mangelnde Quantität des complementären Gutes, das hier in Rede ist, verfügbar wäre.
Von einer bestimmten Quantität eines Gutes höherer Ordnung hängt demnach der Regel nach nicht die Verfügung über eine genan entsprechende Quantität des Productes ab, zu dessen Erzeugung jenes Gut dient, sondern lediglich eine Theilquantität dieses letztern, nicht selten blos die höhere Qualität des Productes, und der Werth einer Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung ist demnach auch nicht gleich der Bedeutung der Bedürfnissbefriedigungen, welche von dem ganzen Producte abhängen, zu dessen Hervorbringung es dient, sondern lediglich der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, für welche durch die Theilquantität des Productes vorgesorgt ist, um welche sich das letztere mindern würde, wofern wir über die in Rede stehende Quantität des Gutes höherer Ordnung nicht zu verfügen vermöchten; dort aber, wo nicht eine Minderung der Quantität, sondern lediglich eine solche der Qualität des Productes die Folge einer Verminderung der verfügbaren Quantität eines Gutes höherer Ordnung wäre, ist der Werth der Quantitat eines einzelnen Gutes höherer Ordnung gleich der Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche mit dem höher, und jenen, welche mit dem niederer qualificirten Producte herbeigeführt werden können. In beiden Fällen sind nämlich nur Bedürfnissbefriedigungen von solcher Bedeutung von der Verfügung über die in Rede stehende Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung abhängig.
Aber selbst in dem Falle, dass durch die Minderung der verfügbaren Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung eine verhältnissmässige Minderung des Productes bedingt ist, (z. B. bei manchen chemischen Producten,) selbst in diesem Falle werden die übrigen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung, für welche das eine complementäre Element der Production nunmehr mangelt, doch nicht werthlos, indem dieselben zur Production anderer Güter niederer Ordnung und somit zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, wenngleich auch vielleicht in etwas minder wichtiger, als diess sonst der Fall gewesen wäre, herangezogen werden können. Auch in diesem Falle ist demnach nicht der volle Werth des Productes, welches durch den Mangel eines einzelnen Gutes höherer Ordnung uns entgehen würde, massgebend für den Werth dieses letzteren, sondern lediglich die Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche sichergestellt sind, wofern wir über die Quantität des Gutes höherer Ordnung, dessen Werth in Frage ist, verfügen, und jener der Bedürfnissbefriedigungen, welche im entgegengesetzten Falle erfolgen würden.
Fassen wir die drei obigen Fälle zusammen, so ergibt sich als allgemeines Gesetz der Werthbestimmung einer concreten Quantität eines Gutes höherer Ordnung, dass der Werth derselben gleich ist der Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche im Falle unserer Verfügung über die Quantität des Gutes höherer Ordnung, dessen Werth in Frage ist, und jener, welche im entgegengesetzten Falle, bei jedesmaliger ökonomischer Verwendung der Gesammtheit der uns verfügbaren Güter höherer Ordnung, erfolgen würden.
Es entspricht aber das obige Gesetz genau dem allgemeinen Gesetze der Werthbestimmung (S. 87 ff.), denn die durch das obige Gesetz ausgedrückte Differenz kennzeichnet eben die Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche von unserer Verfügung über ein concretes Gut höherer Ordnung abhängig ist.
Fassen wir dies Gesetz mit Rücksicht auf dasjenige ins Auge, was wir oben (S. 133 ff.) rücksichtlich des Werthes der zur Hervorbringung eines Gutes erforderlichen complementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung gesagt haben, so ergibt sich der weitere Grundsatz, dass der Werth eines Gutes höherer Ordnung um so grösser ist, je grösser der voraussichtliche Werth des Productes bei gleichem Werthe der übrigen zur Hervorbringung desselben erforderlichen complementären Güter, oder je niedriger der letztere unter sonst gleichen Verhältnissen ist.