Comma for either/or — dharma, courage. Spelling forgiving — corage finds courage.

    Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

    e) Ueber den Werth der Boden- und Capitalnutzung und der Arbeitsleistungen insbesondere.

    Carl Menger

    14 min

    Die Grundstücke haben keine exceptionelle Stellung im Kreise der übrigen Güter. Werden dieselben zu Genusszwecken verwendet, (als Lustgärten, Rennbahnen etc.,) so sind sie Güter erster, werden sie zur Hervorbringung anderer Güter benützt, Güter höherer Ordnung, gleich vielen anderen. Wo immer es sich desshalb um die Bestimmung ihres Werthes, oder jenes der Bodenbenützungen handelt, sind sie den Gesetzen der Werthbestimmung überhaupt und, wofern sie den Charakter von Gütern höherer Ordnung haben, insbesondere auch jenen unterworfen, welche wir soeben bezüglich der Güter höherer Ordnung entwickelt haben.

    Eine verbreitete Schule von Volkswirthen hat nun zwar ganz richtig erkannt, dass der Werth von Grund und Boden sich füglich nicht auf Arbeit, oder auf Capitalsaufwendungen zurückführen lasse, aber daraus die Berechtigung hergeleitet, den Grundstücken eine exceptionelle Stellung im Bereiche der Güter einzuräumen. Der methodische Missgriff, welcher in diesem Vorgehen liegt, ist indess leicht ersichtlich. Dass eine grosse und wichtige Gruppe von Erscheinungen sich unter die allgemeinen Gesetze einer Wissenschaft, welche sich mit denselben befasst, nicht einordnen lässt, ist ein deutlicher Beweis für die Reformbedürftigkeit dieser letztern, nicht aber ein Grund, der zu dem bedenklichsten methodischen Hilfsmittel berechtigen würde, zu der Absonderung einer Gruppe von Erscheinungen von den übrigen, ihrer allgemeinen Natur nach völlig gleichartigen Objecten der Beobachtung, und zur Aufstellung besonderer höchster Principien für jede der beiden Gruppen.

    Diese Erkenntniss hat denn auch in neuerer Zeit zu mannigfachen Versuchen geführt, die Bodenbenützungen und die Grundstücke, gleich allen andern Gütern, in den Rahmen der volkswirthschaftlichen Systeme einzuordnen und den herrschenden Principien gemäss, ihren Werth, beziehungsweise die Preise, welche für dieselben erzielt werden können, auf menschliche Arbeit, oder auf Capitalsaufwendungen zurückzuführen.

    Die Gewaltsamkeiten, zu welchen dieser Versuch bei den Gütern im Allgemeinen und bei den Grundstücken insbesondere führen muss, sind indess offenliegend. Ob ein Grundstück mit dem grössten Aufwande menschlicher Arbeit dem Meere abgerungen, oder ohne jede Arbeit angeschwemmt, ob dasselbe ursprünglich mit Urwald bewachsen und mit Steinen überät und erst in der Folge mit grosser Anstrengung und ökonomischen Opfern gerodet, gereinigt und mit fruchtbaren Erden bedeckt wurde, oder aber von vornherein waldfrei und fruchtbar war, ist für die Beurtheilung seiner natürlichen Fruchtbarkeit, auch wohl für die Frage von Interesse, ob die Verwendungen von ökonomischen Gütern auf dies Grundstück (die Ameliorirungen) zweckmässig und ökonomisch waren, nicht aber dort, wo es sich um die allgemeinen wirthschaftlichen Beziehungen desselben und insbesondere um seinen Werth, also um die Bedeutung handelt, welche Güter für uns lediglich mit Rücksicht auf die der Zukunft angehörigen Bedürfnissbefriedigungen erlangen.

    Sind solcherart die neuern Versuche, den Werth der Bodenbenutzungen, beziehungsweise der Grundstücke selbst, auf Arbeits-oder Capitalsaufwendungen zurückzuführen, lediglich als ein Ausfluss des Bestrebens zu betrachten, die herrschende Grundrententheorie, also einen Theil unserer Wissenschaft, welcher verhältnissmässig noch am wenigsten im Widerspruche mit den Erscheinungen des wirklichen Lebens steht, den gangbaren Irrthümern in den höchsten Principien unserer Wissenschaft conform zu gestalten, so muss gegen dieselbe, zumal in jener Form, in welcher Ricardo sie ausgesprochen hat, doch der Vorwurf erhoben werden, dass hiedurch nicht das Princip des Werthes, welchen Bodenbenützungen für die wirthschaftenden Menschen haben, sondern lediglich ein vereinzelntes Moment seiner Verschiedenheit ans Licht gebracht und dasselbe irrthümlicherweise zum Principe erhoben wird.

    Die verschiedene Beschaffenheit und Lage der Grundstücke ist unzweifelhaft eine der wichtigsten Ursachen der Verschiedenheit des Werthes der Bodenbenützungen und der Grundstücke selbst, es sind aber ausser ihr noch andere Ursachen der Verschiedenheit des Werthes dieser Güter vorhanden. Sie ist demnach nicht einmal das massgebende Princip dieser letztern, noch viel weniger aber das Princip des Werthes der Bodenbenützungen und der Grundstücke überhaupt. Wären alle Grundstücke von gleicher Beschaffenheit und gleich günstiger Lage, so würden sie nach Ricardo gar keine Rente abwerfen können, während doch nichts sicherer ist, als dass in solch einem Falle wohl ein einzelnes Moment der Verschiedenheit der Rente, welche die Grundstücke abwerfen, aber weder die Gesammtheit dieser letztern, noch aber auch die Rente selbst entfallen müsste. Andererseits ist nicht minder klar, dass in einem Lande, wo grosser Mangel an Boden besteht, auch die ungünstigst gelegenen und qualificirten Grundstücke eine Rente abwerfen würden, ohne dass dieselbe in der Theorie Ricardo’s ihre Erklärung finden könnte.

    Die Grundstücke und Bodenbenützungen in ihrer concreten Erscheinungsform sind Objecte unserer Werthschätzung gleich allen anderen Gütern; auch sie erlangen nur insofern Werth, als wir in der Befriedigung unserer Bedürfnisse von der Verfügung über dieselben abhängig sind und die massgebenden Factoren ihres Werthes sind keine anderen, als jene, welche wir oben (Seite 87 und 114) rücksichtlich der Güter überhaupt kennen gelernt haben. Auch das tiefere Verständniss der Verschiedenheit ihres Werthes ist desshalb nur auf dem Wege erreichbar, dass wir die Bodenbenützungen und die Grundstücke selbst unter den allgemeinen Gesichtspunkten unserer Wissenschaft und, so weit sie Güter höherer Ordnung sind, zumal auch in ihren Beziehungen zu den entsprechenden Gütern niederer Ordnung und insbesondere zu den complementären Gütern ins Auge fassen.

    Wir sind oben zu dem Resultate gelangt, dass die Gesammtheit der zur Hervorbringung eines Gutes erforderlichen Güter höherer Ordnung (die Capitalbenützung und die Unternehmerthätigkeit mit inbegriffen) das Mass ihres Werthes in dem voraussichtlichen Werthe des Productes findet. Wo immer Bodenbenützungen zur Hervorbringung von Gütern niederer Ordnung herangezogen werden, finden demnach auch sie im Vereine mit den übrigen complementären Gütern das Mass des Werthes in dem voraussichtlichen Werthe des Gutes niederer, beziehungsweise erster Ordnung, zu dessen Hervorbringung sie bestimmt sind, und je nachdem dieser letztere grösser oder geringer ist, bestimmt sich auch unter sonst gleichen Verhältnissen der höhere oder geringere Werth derselben. Was aber den Werth betrifft, welchen concrete Bodennutzungen, beziehungsweise concrete Grundstücke an und für sich für die wirthschaftenden Menschen haben, so regelt sich derselbe eben so wohl, wie jener aller andern Güter höherer Ordnung, nach dem Grundsatze, dass der Werth eines Gutes höherer Ordnung um so grösser ist, je grösser der Werth des voraussichtlichen Productes und je geringer unter sonst gleichen Verhältnissen der Werth der complementären Güter höherer Ordnung ist.

    Die Bodennutzungen stehen demnach rücksichtlich ihres Werthes unter keinen anderen allgemeinen Gesetzen, als z. B. die Nutzungen von Maschinen, Werkzeugen, Wohnhäusern, Fabriken, ja als alle übrigen ökonomischen Güter, welcher Art sie auch immer sein mögen.

    Damit sollen die besonderen Eigenthümlichkeiten, welche die Bodennützungen, beziehungsweise die Grundstücke, gleichwie viele andere Güterarten aufweisen, durchaus nicht negirt werden. Die in Rede stehenden Güter sind einem Volke der Regel nach nur in bestimmten, nicht leicht vermehrbaren Quantitäten verfügbar, dieselben sind unbeweglich und von ausserordentlich verschiedener Qualität. Auf diese drei Ursachen können alle Eigenthümlichkeiten der Wertherscheinungen, wie wir sie bei Bodennutzungen und Grundstücken zu beobachten vermögen, zurückgeführt werden. Es sind dies aber insgesammt solche Eigenthümlichkeiten, welche sich lediglich auf die den wirthschaftenden Menschen überhaupt, und den Bewohnern bestimmter Territorien insbesondere verfügbaren Quantitäten und auf die Qualität derselben beziehen, demnach Momente der Werthbestimmung, welche nicht nur den Werth der Bodennutzungen und Grundstücke, sondern, wie wir sahen, jenen aller Güter beeinflussen, und haben die bezüglichen Wertherscheinungen desshalb keinen exceptionellen Charakter.

    Der Umstand, dass auch der Preis der Arbeitsleistungen sich, gleichwie jener der Bodenbenützungen, nicht ohne die grössten Gewaltsamkeiten auf den Preis der Productionskosten derselben zurückführen lässt, hat rücksichtlich dieser Kategorie von Preiserscheinungen gleichfalls zur Aufstellung besonderer Grundsätze geführt. Die gemeinste Arbeit, wird gesagt, müsse den Arbeiter sammt Familie ernähren, sonst könnte sie der Gesellschaft nicht dauernd geleistet werden; die Arbeit könne aber dem Arbeiter auch nicht viel mehr bieten, als die Subsistenzmittel, sonst würde eine Vermehrung der Arbeiter eintreten, welche den Preis ihrer Arbeitsleistungen wieder auf das obige Niveau herabdrücken würde. Das Subsistenzminimum im obigen Sinne sei deshalb das Princip, nach welchem sich der Preis der gemeinsten Arbeit regle, während der höhere Preis der übrigen Arbeitsleistungen auf Capitalsanlagen, beziehungsweise auf Talentrenten u. dgl. m., zurückgeführt werden müsse.

    Nun lehrt uns aber die Erfahrung, dass es concrete Arbeitsleistungen giebt, welche für die wirthschaftenden Menschen völlig nutzlos, ja schädlich, also keine Güter sind, andere, welche trotz ihrer Güterqualität doch keinen ökonomischen Charakter und keinen Werth aufweisen, und somit gleichwie die ersteren (wie wir in der Folge sehen werden) gar keinen Preis haben können. (Hiezu gehören alle Arbeitsleistungen, welche aus irgend welchen Gründen der Gesellschaft in so grossen Quantitäten verfügbar sind, dass sie den nichtökonomischen Charakter erlangen, z. B. die mit manchen unbesoldeten Aemtern verbundenen Arbeitsleistungen etc.). Die Arbeitsleistungen sind demnach nicht an und für sich und unter allen Umständen Güter, oder gar ökonomische Güter, sie haben nicht nothwendigerweise Werth, und lässt sich desshalb nicht für jede Arbeitsleistung ein Preis überhaupt, am wenigsten aber ein bestimmter Preis erzielen.

    Die Erfahrung lehrt uns denn auch, dass viele Arbeitsleistungen von dem Arbeiter nicht einmal gegen die nothdürftigsten Subsistenzmittel ausgetauscht werden können, während für andere Arbeitsleistungen die zehn-, zwanzig- und selbst hundertfache Quantität der zur Subsistenz eines Menschen erforderlichen Güter leicht zu erlangen ist. Wo immer jedoch die Arbeitsleistungen eines Menschen thatsächlich gegen die Subsistenzmittel desselben ausgetauscht werden, ist dies doch nur die Folge des zufälligen Umstandes, dass dieselben nach den allgemeinen Grundsätzen der Preisbildung eben nur gegen einen solchen Preis und keinen anderen ausgetauscht werden konnten. Die Subsistenzmittel des Arbeiters, beziehungsweise die Subsistenzminima können demnach weder die unmittelbare Ursache, noch auch das massgebende Princip des Preises der Arbeitsleistungen sein.

    In Wahrheit regelt sich denn auch der Preis concreter Arbeitsleistungen, wie wir sehen werden, gleich jenem aller anderen Güter nach ihrem Werthe. Dieser letztere aber regelt sich, wie oben dargelegt wurde, nach der Grösse der Bedeutung jener Bedürfnissbefriedigungen, welche wir entbehren müssten, wofern wir über die betreffenden Arbeitsleistungen nicht zu verfügen vermöchten; wofern diese letztern aber Güter höherer Ordnung sind, zunächst und unmittelbar nach dem Grundsatze, dass Güter höherer Ordnung einen um so grösseren Werth für die wirthschaftenden Menschen haben, je grösser der voraussichtliche Werth des Productes bei gleichem Werthe der complementären Güter höherer Ordnung, beziehungsweise je niedriger der Werth dieser letztern ist.

    Die Unzulänglichkeit der Theorie, wornach der Preis der Güter durch jenen der Güter höherer Ordnung erklärt wird, welche zur Hervorbringung derselben dienten, musste sich naturgemäss auch überall dort geltend machen, wo der Preis von Capitalnutzungen in Frage kam. Wir haben die letzten Ursachen des ökonomischen Charakters, beziehungsweise des Werthes der Güter dieser Art bereits oben eines Weitern dargelegt, und auch auf die Irrthümlichkeit jener Theorie hingewiesen, welche den Preis der Capitalnutzungen als eine Entschädigung der Enthaltsamkeit des Capitalbesitzers hinstellt. In Wahrheit ist der Preis, welcher für Capitalnutzungen erlangt werden kann, wie wir sehen werden, nicht minder eine Folge ihres ökonomischen Charakters und ihres Werthes, als wie jener aller übrigen Güter, das massgebende Princip ihres Werthes aber wiederum kein anderes, als jenes der Güter überhaupt.