Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
§. 2.: Die Preisbildung im Monopolhandel.
19th Century Carl Menger EnglishWir haben in dem vorigen Abschnitte auf die Gesetzmässigkeit der Preisbildung und Gütervertheilung hingewiesen, indem wir vorerst jenen einfachsten Fall unserer Betrachtung unterzogen, in welchem ein Austausch von Gütern zwischen zwei wirthschaftenden Subjecten, ohne die Einflussnahme der ökonomischen Thätigkeit anderer Personen, stattfindet. Dieser Fall, den man den isolirten Tausch nennen könnte, ist in den Anfängen der Culturentwicklung die gewöhnlichste Form des menschlichen Verkehrs, behält seine Bedeutung auch späterhin in dünn bevölkerten Landstrichen bei schwach entwickelter Cultur und ist selbst unter fortgeschrittenen wirthschaftlichen Verhältnissen nicht völlig ausgeschlossen, denn wir können ihn auch bei hochentwickelter Volkswirthschaft überall dort beobachten, wo ein Austausch von Gütern stattfindet, welche einen auf zwei wirthschaftende Individuen beschränkten Werth haben, oder aber sonstige eigenthümliche Verhältnisse die beiden Tauschenden ökonomisch isoliren.
Je höher nun aber die Cultur eines Volkes sich entwickelt, um so seltener wird der Fall, dass die Grundlagen eines ökonomischen Austausches von Gütern lediglich für zwei wirthschaftende Subjecte vorhanden sind. A besitzt z. B. ein Pferd, das für ihn einen Werth hat, welcher dem von 10 Metzen Getreide gleichkommt, die neu in seine Verfügung treten würden, so zwar, dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse besser vorsorgen würde, falls er dies Thier auch nur gegen 11 Metzen Getreide austauschen möchte. Für den Landwirth B dagegen, der über einen grossen Vorrath von Getreide verfügt, aber Mangel an Pferden hat, ist ein neu in seinen Besitz tretendes Pferd ein Aequivalent für 20 Metzen seines Getreides, so zwar, dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse bessere Vorsorge treffen würde, wenn er für das Pford des A selbst 19, der Landwirth B2 auch dann, wenn er dafür z. B. 29, und der Landwirth B3 selbst dann, wenn er dafür 39 Metzen Getreide im Austausche hingeben möchte. In diesem Falle sind, nach dem, was wir oben sagten, rücksichtlich der in Rede stehenden Güter die Grundlagen des ökonomischen Tausches offenbar nicht nur für A und einen einzelnen der obigen Landwirthe vorhanden, sondern A kann sein Pferd jedem derselben im ökonomischen Austausche hingeben und jeder dieser letzteren dasselbe im ökonomischen Austausche übernehmen.
Anschaulicher noch wird das Gesagte, wenn wir den Fall in Betracht ziehen, dass nicht nur für A, sondern auch noch für mehrere andere Pferdebesitzer A2, A3 u. s. f. die Grundlagen für ökonomische Tauschoperationen mit den obigen Landwirthen bestehen würden. Setzen wir z. B. den Fall, dass für A2 schon 8, für A3 gar schon 6 neu in ihre Verfügung tretende Metzen Getreide einen ebenso grossen Werth haben würden, wie eines ihrer Pferde, so besteht kein Zweifel darüber, dass hier sogar die Grundlagen ökonomischer Tausche zwischen jedem einzelnen der obigen Viehzüchter und jedem einzelnen der obigen Landwirthe vorhanden wären.
In diesen beiden Fällen, also sowohl in dem ersten, wo die Grundlagen ökonomischer Tauschoperationen zwischen einem Monopolisten im weitesten Sinne dieses Wortes und jedem einzelnen von mehreren andern wirthschaftenden Subjecten bestehen und diese letzteren in ihrem Bestreben, diese Verhältnisse auszubeuten, um den Erwerb der Monopolgüter mit einander in Concurrenz treten, als auch in dem zweiten Falle, wo auf der einen Seite für jeden einzelnen von mehreren Besitzern irgend eines bestimmten Gutes, und auf der anderen Seite für jeden einzelnen von mehreren Besitzern irgend eines anderen Gutes, gleichzeitig die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen vorhanden sind und diese Personen demnach beiderseitig mit einander concurriren, in beiden Fällen haben wir es mit viel complicirteren Verhältnissen zu thun, als dasjenige es war, welches wir im ersten Abschnitte dieses Capitels zur Darstellung gebracht haben.
Wir werden aber mit dem einfacheren der beiden Fälle, der Mitbewerbung mehrerer wirthschaftenden Personen um Monopolgüter beginnen und hierauf zu dem verwickelteren Falle, der Preisbildung bei der Mitbewerbung auf beiden Seiten, übergehen.