Comma for either/or — dharma, courage. Spelling forgiving — corage finds courage.

    Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

    a) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz mehrerer Personen um ein einzelnes untheilbares Monopolgut.

    Carl Menger

    10 min

    Wir haben bei Darlegung der Grundsätze der Preisbildung beim isolirten Tausche (S. 175 ff.) gesehen, dass, je nach den vorliegenden Grundlagen desselben, ein bald grösserer bald geringerer Spielraum vorhanden ist, innerhalb welches in jedem einzelnen Falle die Preisbildung erfolgen kann, ohne dass dadurch der Tausch seinen ökonomischen Charakter einbüssen würde. Zwar haben wir bemerkt, dass die Preisbildung die Tendenz hat, den ökonomischen Nutzen, welcher sich aus der Ausbeutung des vorliegenden Verhältnisses erzielen lässt, nach beiden Seiten hin gleich zu vertheilen, und dass sich demnach in jedem gegebenen Falle ein gewisser Durchschnitt ergibt, nach welchem die Preise hinstreben, indess haben wir hiebei betont, dass keinerlei ökonomische Einwirkungen den Punkt fixiren, auf welchem innerhalb des oben bezeichneten Spielraumes die Preisbildung nothwendigerweise erfolgen müsste. Wenn demnach z. B. in einem gegebenen Falle für ein wirthschaftendes Individuum A ein Pferd, dass sich in seiner Verfügung befindet, keinen grössern Werth hat, als 10 Metzen Getreide, die neu in seine Verfügung treten würden, während für B, der eine reiche Getreideernte hatte, erst 80 Metzen Getreide einen gleichen Werth haben, wie ein in seinen Güterbesitz tretendes Pferd, so ist zunächst klar, dass, wofern A und B dies Verhältniss erkennen und auch die Macht haben, den Austausch der bezüglichen Güter thatsächlich zu bewerkstelligen, die Grundlagen eines ökonomischen Tausches des Pferdes des A gegen Getreide des B vorhanden sind. Es ist aber auch eben so sicher, dass sich der Preis des Pferdes zwischen den weiten Grenzen von 10 und 80 Metzen Getreide wird bilden können, ohne dass dadurch, dass der Preis sich mehr dem einen, oder dem anderen Extreme nähern würde, der ökonomische Charakter des Tausches verloren gehen möchte. Allerdings mag es höchst unwahrscheinlich sein, dass in dem obigen Falle sich der Preis jenes Pferdes etwa auf 11, oder 12, oder aber wiederum auf 78 oder 79 Metzen Getreide stellen wird, sicher ist jedoch, dass keinerlei ökonomische Ursachen vorhanden sind, die selbst eine solche Preisbildung völlig ausschliessen würden. Zugleich ist aber auch klar, dass insolange B in seinem Bestreben, das Pferd des A einzutauschen, keinen Concurrenten findet, das Tauschgeschäft naturgemäss nur zwischen A und B stattfinden kann.

    Setzen wir nun aber den Fall, B1 erhalte einen Concurrenten B2, der, ohne einen so grossen Ueberfluss an Getreide zu besitzen, wie B1, oder aber einen so dringenden Bedarf an einem Pferde zu haben, wie dieser letztere, ein Pferd doch immer noch so hoch, wie 30 Metzen Getreide, schätzen würde, so zwar, dass er für die Befriedigung seiner Bedürfnisse schon besser vorsorgen möchte, wofern er selbst 29 Metzen Getreide für A’s Pferd hingeben würde, so ist klar, dass sowohl zwischen B1 und A, als auch zwischen B2 und A die Grundlagen für einen ökonomischen Austausch rücksichtlich des Pferdes und einer Quantität Getreide vorhanden sind. Da nun aber doch nur einer von den beiden Concurrenten um A’s Pferd dasselbe thatsächlich erstehen kann, so treten an uns zwei Fragen heran:

    Die Beantwortung der ersten Frage ergiebt sich aus der nachfolgenden Betrachtung. Für B2 hat das Pferd des A einen Werth, der 30 Metzen seines Getreides gleichkommt. Er würde demnach selbst dann noch für die Befriedigung seiner Bedürfnisse besser vorsorgen, wenn er auch 29 Metzen seines Getreides dem A für sein Pferd hingeben würde. Nun ist damit keineswegs gesagt, das B2 dem A sofort 29 Metzen für sein Pferd bieten wird, so viel ist aber sicher, dass er, um der Concurrenz des B1 nach Möglichkeit zu begegnen, selbst zu diesem Anbote sich entschliessen wird, da er höchst unökonomisch handeln würde, wofern er im äussersten Falle sich nicht selbst mit einem so geringen Tauschnutzen begnügen würde, als bei einem Austausche von 29 Metzen Getreide gegen A’s Pferd sich für ihn ergeben möchte. B1 würde dagegen offenbar unökonomisch handeln, wenn er bei dem Wettbewerb um das Pferd des A zuliesse, dass B2 dasselbe selbst um den Preis von 29 Metzen Getreide ersteben würde, denn sein ökonomischer Nutzen ist ja immer noch ein beträchtlicher, selbst dann, wenn er 30 Metzen Getreide und mehr für jenes Pferd hingiebt, das ist B2 von jenem Tauschgeschäfte ökonomisch ausschliesst.

    Der Umstand also, dass das Tauschgeschäft noch innerhalb eines Spielraumes der Preisbildung, wo dasselbe für B2 bereits unökonomisch wäre, für B1 noch immer seinen ökonomischen Charakter beibehält, ermöglicht es diesem letzteren, sich des aus dem Tausche resultirenden Nutzens zu bemächtigen, indem er das Geschäft zugleich für seinen Concurrenten ökonomisch unmöglich macht.

    Da nun aber A jedenfalls unökonomisch handeln würde, falls er sein Monopolgut nicht demjenigen Concurrenten überlassen würde, welcher ihm dafür den grössten Preis zu bieten vermag, so ist nichts sicherer, als dass bei der oben gegebenen ökonomischen Sachlage das Tauschgeschäft zwischen A und B1 statthaben wird.

    Was nun aber die zweite Frage, jene nach den Grenzen betrifft, innerhalb welcher die Preisbildung in diesem Falle erfolgen wird, so steht zunächst fest, dass der Preis, den B1 dem A gewähren wird, 80 Metzen Getreide nicht erreichen darf, indem sonst das Tauschgeschäft für B1 den ökonomischen Charakter einbüssen würde. Es wird der Preis aber jedenfalls auch nicht unter 30 Metzen Getreide sinken können, denn sonst würde die Preisbildung innerhalb jener Grenzen fallen, wo das Tauschgeschäft auch für B2 noch vortheilhaft wäre und dieser demnach ein ökonomisches Interesse hätte, so lange mitzubieten, bis der Preis jene Grenze wieder erreichen würde. Es wird sich demnach der Preis in unserem Falle nothwendigerweise innerhalb der Grenzen von 30 und 80 Metzen Getreide bilden müssen.

    Die Concurrenz des B2 bewirkt demnach, dass die Preisbildung beim Gütertausche zwischen A und B nicht mehr, wie dies sonst der Fall gewesen wäre, innerhalb der weiten Grenzen von 10 und 80, sondern in den engeren Grenzen von 30 und 80 Metzen Getreide erfolgen wird, denn nur bei einer innerhalb dieser Grenzen erfolgenden Preisbildung erwächst den beiden Tauschenden ein ökonomischer Nutzen aus dem Tauschgeschäfte, während doch zugleich die Concurrenz des B2 ökonomisch ausgeschlossen ist. Damit ist aber dann das einfache Verhältniss des isolirten Tausches wieder hergestellt, mit dem einzigen Unterschiede, dass die Grenzen der Preisbildung engere geworden sind, und finden die oben hinsichtlich des isolirten Tausches dargelegten Grundsätze (S. 178) im Uebrigen denn auch hier ihre volle Anwendung.

    Setzen wir nun weiter den Fall, dass zu den beiden bisherigen Concurrenten um das Pferd des A, nämlich zu B1 und B2, noch ein dritter Concurrent B3 hinzutreten würde, für welchen jenes Pferd einen Werth von 50 Metzen Getreide hätte, so ist nach dem, was wir soeben sagten, klar, dass das Tauschgeschäft zwar gleichfalls zwischen A und B1 stattfinden, die Preisbildung hiebei indess innerhalb der Grenzen von 50 und 80 Metzen, bei einem vierten Concurrenten, B4 für welchen das Pferd des A einen Werth von 70 Metzen Getreide hätte, das Tauschgeschäft nicht minder zwischen A und B1 stattfände, aber die Preisbildung innerhalb der Grenzen von 70 und 80 Metzen erfolgen müsste.

    Erst wenn ein Concurrent, z. B. das wirthschaftende Subject B5, auftreten würde, für welchen das in Rede stehende Monopolgut gar einen Werth von 90 Metzen Getreide hätte, würde das Tauschgeschäft zwischen A und diesem letzteren stattfinden, der Preis des Pferdes sich hiebei aber zwischen 80 und 90 Metzen Getreide fixiren. Es ist nämlich klar, dass der in Rede stehende Concurrent die vorhandene Tauschgelegenheit zu seinem ökonomischen Nutzen auszubeuten, und doch sämmtliche übrige Concurrenten (einschliesslich B1) von demselben ökonomisch auszuschliessen in der Lage wäre. Die Preisbildung zwischen 80 und 90 Metzen Getreide fände aber darin ihre Begründung, dass einerseits der Concurrent B1 nur durch einen Preis von mindestens 80 Metzen Getreide von dem Tauschgeschäfte ökonomisch ausgeschlossen werden könnte, also der Preis nicht unter diese Höhe sinken, andererseits aber auch nicht 90 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen dürfte, indem sonst das Tauschgeschäft für B5 den ökonomischen Charakter einbüssen möchte.

    Fassen wir das Gesagte, das ebensowohl für jeden andern Fall gilt, in welchem zwischen einem Monopolisten, rücksichtlich eines untheilbaren Gutes, und mehreren anderen wirthschaftenden Subjecten, rücksichtlich eines ardern Gutes, die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen vorliegen, zusammen, so erhalten wir die nachfolgenden Grundsätze: