Comma for either/or — dharma, courage. Spelling forgiving — corage finds courage.

    Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

    b) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz um Quantitäten eines Monopols.

    Carl Menger

    10 min

    Wir haben in dem Vorangehenden jenen einfachsten Fall des Monopolhandels zum Gegenstande unserer Untersuchung gemacht, in welchem ein Monopolist ein einzelnes, untheilbares Gut zu Markte bringt und die Preisbildung unter dem Einflusse der Concurrenz mehrerer wirthschaftenden Subjecte um dasselbe erfolgt.

    Der complicirtere Fall, den wir nunmehr zu behandeln gedenken, ist derjenige, in welchem zwischen einem Monopolisten, welcher über Quantitäten eines Monopolgutes verfügt, einerseits, und mehreren wirthschaftenden Subjecten, welche über Quantitäten eines andern Gutes verfügen, andererseits, gleichzeitig die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen bestehen.

    Setzen wir den Fall, dass für den Landwirth B1, der über eine grosse Quantität Getreide, aber über keine Pferde verfügt, ein in seinen Besitz tretendes Pferd einen so hohen Werth hätte, wie 80 Metzen seines Getreides, für einen zweiten Landwirth B2 ein in seinen Besitz tretendes Pferd 70, für B3 60, für B4 50, für B5 40, für B6 30, für B7 20, für B8 gar nur 10 Metzen Getreide werth wäre, ein zweites Pferd aber für jeden dieser Landwirthe, so weit sie eines solchen überhaupt bedürfen, um 10 Metzen weniger werth als das erste, ein drittes um 10 Metzen weniger als das zweite u. s. f. jedes weitere um 10 Metzen weniger als das vorangehende, so lässt sich die eben dargelegte ökonomische Sachlage in ihren wesentlichen Momenten durch die nachfolgende Tabelle veranschaulichen:

    Wenn nun in diesem Falle der Monopolist A nur ein Pferd zu Markte bringt, so ist nach dem, was wir im vorigen Abschnitte sagten, sicher, dass B1 dasselbe erstehen wird, und zwar zu einem Preise, der sich zwischen 70 und 80 Metzen Getreide fixiren muss.

    Setzen wir nun aber den Fall, der Monopolist A bringe nicht nur ein einzelnes Pferd, sondern 3 Pferde zu Markte, so sind wir bei jenem Falle angelangt, der hier den Gegenstand unserer speciellen Untersuchung bildet, und es fragt sich nun: Welcher von den obigen acht Landleuten, beziehungsweise welche von diesen letzteren werden die vom Monopolisten zur Veräusserung gebrachten Pferde erstehen, und welche Preise werden hiebei zur Erscheinung gelangen?

    Fassen wir zu diesem Zwecke die obige Tabelle in’s Auge, so ist zunächst ersichtlich, dass ein erstes, in den Besitz des B1 tretendes Pferd für denselben einen Werth von 80, ein zweites nur noch einen solchen von 70, ein drittes von 60 Metzen Getreide haben würde. Bei dieser Sachlage könnte B1 zwar ein Pferd in ökonomischer Weise zu einem Preise von 70–80 Metzen Getreide erstehen und dadurch seine sämmtlichen Concurrenten vom Tausche ökonomisch ausschliessen, in Rücksicht auf das zweite Pferd würde er indess bereits unökonomisch handeln, falls er dafür 70 Metzen Getreide, oder mehr bieten würde, da durch einen solchen Tausch für die Befriedigung seiner Bedürfnisse nicht besser vorgesorgt wäre, als vorher. Beim dritten Pferde wäre aber, bei einem Preise, welcher B2 noch vom Tausche ausschliessen sollte, also jedenfalls zum mindesten 70 Metzen Getreide betragen müsste, der ökonomische Nachtheil für B1, und somit der nicht ökonomische Charakter des bezüglichen Tauschgeschäftes, noch viel einleuchtender.

    Die ökonomische Sachlage ist demnach in dem obigen Falle eine solche, dass B1, rücksichtlich aller drei zu Markte gebrachten Pferde, seine sämmtlichen Mitconcurrenten um dieselben einerseits nur dann ausschliessen kann, wenn er für jedes derselben einen Preis von 70 Metzen Getreide, oder mehr bewilligen würde, andererseits aber bei diesem Preise nur ein Pferd in ökonomischer Weise erstehen, den Eintausch der beiden anderen Pferde zu dem obigen Preise jedoch nicht ohne seinen ökonomischen Nachtheil bewirken könnte.

    Da wir uns nun aber unter B1 ein ökonomisch handelndes Subject denken, also B1 seine Concurrenten nicht zwecklos, oder gar zum eigenen Schaden, sondern lediglich in der Absicht und in so weit von dem Erwerbe von Quantitäten des Monopolgutes ausschliesst, als er sich hiedurch selbst eines ökonomischen Vortheiles bemächtigen kann, der ihm entgehen würde, falls er die übrigen Concurrenten zum Austausche von Quantitäten des Monopolgutes zulassen würde, so besteht auch kein Zweifel darüber, dass derselbe in unserem Falle, wo ein Ausschluss sämmtlicher Concurrenten um das Monopolgut nach der ökonomischen Sachlage für ihn ökonomisch unmöglich ist, zunächst den Concurrenten B2 an dem Eintausche von Quantitäten des Monopolgutes participiren zu lassen sich genöthigt sehen und sogar das gemeinschaftliche Interesse mit diesem Letzteren haben wird, dass der Preis der einzelnen Theilquantitäten des Monopolgutes, hier eines Pferdes, sich so niedrig stelle, als unter den gegebenen Verhältnissen nur immer möglich ist. Fern davon also, den Preis eines Pferdes auf 70 Metzen Getreide und darüber zu treiben, wird demnach B1 sowohl, als B2 ein Interesse daran haben, zu bewirken, dass dieser Preis so tief unter 70 Metzen Getreide sich fixire, als der ökonomischen Sachlage nach nur immer zulässig ist.

    In diesem Bestreben werden B1 und B2 jedoch in der Mitbewerbung der übrigen Concurrenten, also zunächst in jener des B3 eine Grenze finden, und demnach doch zu solchen Preisen sich verstehen müssen, bei welchen die übrigen Concurrenten um das Monopolgut (einschliesslich des B3) vom Tausch geschäfte ökonomisch ausgeschlossen sein werden. Der Preis wird in unserem Falle sich demnach zwischen 60 und 70 Metzen Getreide bilden müssen. Zu einem innerhalb dieser Grenzen gelegenen Preise kann sich nämlich B1 mit zwei, B2 mit einem Pferde, und zwar in allen einzelnen Fällen in ökonomischer Weise versorgen, während doch gleichzeitig sämmtliche übrige Concurrenten um das Monopolgut von dem Erwerbe von Quantitäten desselben ausgeschlossen sind.

    Die Preisbildung innerhalb dieser Grenzen ist aber auch die einzig mögliche. Würde nämlich dieselbe unter der Grenze von 60 Metzen erfolgen, so würde B3 vom Tauschgeschäfte nicht ausgeschlossen sein und demnach den aus der Ausbeutung des vorliegenden Verhältnisses resultirenden Nutzen sich zuzueignen bemüht sein, was B1 und B2, die zu höheren Preisen immer noch einen beträchtlichen ökonomischen Nutzen sich zuzuwenden in der Lage sind, als wirthschaftende Subjecte nicht zulassen können; würde der Preis die Grenze von 70 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen, so würde B2 sich gar kein, B1 aber nur ein Pferd in ökonomischer Weise austauschen können und demnach nur eines der drei zur Veräusserung gebrachten Pferde thatsächlich zur Veräusserung gelangen können. Die Preisbildung ausserhalb der Grenzen von 60 und 70 Metzen Getreide ist demnach in unserem Falle ökonomisch ausgeschlossen.

    Würde nun A anstatt 3 Pferden 6 Pferde zu Markte bringen, so könnten wir in ähnlicher Weise darthun, dass B1 3, B2 2 Pferde, B3 aber 1 Pferd erstehen, der Preis für ein solches aber zwischen 50 und 60 Metzen Getreide sich bilden müsste; würde aber A 10 Pferde zu Markte bringen, so würde B1 4 Pferde, B2 3 Pferde, B3 2 Pferde, B4 endlich 1 Pferd erstehen, der Preis sich aber zwischen 40 und 50 Metzen Getreide fixiren, und es ist kein Zweifel, dass, wofern der Monopolist A noch grössere Quantitäten des Monopolgutes zur Veräusserung brächte, einerseits eine immer geringere Anzahl der obigen Landwirthe von dem Eintausche von Quantitäten des Monopolgutes ökonomisch ausgeschlossen wäre, andererseits aber auch der Preis einer bestimmten Quantität dieses letzteren immer mehr und mehr herabgedrückt werden würde.

    Denken wir uns unter B1 und B2 u. s. f. nicht einzelne Individuen, sondern Repräsentanten von Gruppen der Bevölkerung eines Landes, so zwar, dass wir unter B1 jene Gruppe von wirthschaftenden Individuen verstehen, welche rücksichtlich der beiden oben in Rede stehenden Güter (des Monopolgutes und des Getreides) die tauschkräftigsten und tauschlustigsten, B2 jene Gruppe von wirthschaftenden Individuen, welche in dieser Rücksicht den erstern folgen u. s. f., so steht vor uns das Bild des Monopolhandels, wie uns derselbe unter den gewöhnlichen Lebensverhältnissen thatsächlich vor die Augen tritt.

    Wir sehen Bevölkerungsschichten von sehr verschiedener Tauschkraft um die zu Markte gelangenden Quantitäten der Monopolgüter concurriren, sehen dieselben sich, gleich wie diess oben an einzelnen Individuen gezeigt wurde, ökonomisch von dem Eintausche dieser Quantitäten ausschliessen, die Bevölkerungsschichten, welche den Genuss von Monopolgütern entbehren müssen, desto zahlreicher werden, je geringer die zu Markte gebrachte Quantität des Monopolgutes, und umgekehrt die Monopolgüter in um so minder tauschkräftige Bevölkerungsschichten eindringen, je grösser diese Quantität ist, und parallellaufend mit den obigen Erscheinungen die Preise der Monopolgüter steigen und fallen.

    Fassen wir das Gesagte zusammen, so ergeben sich die nachfolgenden Grundsätze: