Comma for either/or — dharma, courage. Spelling forgiving — corage finds courage.

    Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

    b) Wirkung der von den Concurrenten im Anbote zur Veräusserung gebrachten Quantitäten einer Waare auf die Preisbildung,

    Carl Menger

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    Nehmen wir, um der leichtern Uebersichtlichkeit willen, den bei der Darlegung der Gesetze des Monopolhandels beispielsweise angeführten Fall auch hier zur Grundlage unserer Darstellung, so ergiebt sich das nachfolgende Schema:

    in welchem B1, B2, B3 etc. einzelne Landleute, oder Gruppen von solchen darstellen, für welche ein jedes erste in ihre Verfügung tretende Pferd ein Aequivalent der daneben gestellten Quantität von Getreide, jedes weitere Pferd das Aequivalent einer um 10 Metzen Getreide geringern Quantität ist, und es fragt sich nunmehr, welchen Einfluss die grössern, oder geringern, von mehreren Concurrenten im Anbote zur Veräusserung gebrachten Quantitäten einer Waare auf die Preisbildung, beziehungsweise auf die Vertheilung der bezüglichen Waare unt er die Concurrenten um dieselbe haben werden.

    Nehmen wir nun zunächst an, es seien zwei Concurrenten im Anbote A1 und A2 vorhanden und dieselben brächten zusammen 3 Pferde zur Veräusserung, wovon A1 2 Pferde und A2 1 Pferd; so ist nach dem, was wir oben sagten, klar, dass in diesem Falle der Landwirth B1 2 Pferde, der Landwirth B2 aber 1 Pferd und zwar zu Preisen erstehen wird, welche zwischen 70 und 60 Metzen Getreide sich bilden werden, indem ein höherer Preis durch das ökonomische Interesse der beiden Landleute B1 und B2, ein niederer Preis durch die Concurrenz des B3 ausgeschlossen ist. Nehmen wir den Fall, dass A1 und A2 6 Pferde zur Veräusserung bringen, so ist nicht minder sicher, dass B1 hievon 3, B2 2 und B3 1 Stück erstehen, der Preis aber sich zwischen 60 und 50 Metzen Getreide stellen wird u. s. f..

    Vergleichen wir die hier mit Rücksicht auf bestimmte, von mehreren Concurrenten zur Veräusserung gebrachte Quantitäten einer Waare erfolgende Preisbildung und Gütervertheilung mit jener, welche wir beim Monopolhandel beobachtet haben, so begegnen wir einer vollständigen Analogie. Ob ein Monopolist, oder aber mehrere Concurrenten im Anbote eine bestimmte Quantität einer Waare zur Veräusserung bringen, und in welcher Weise diese Quantität auch immer unter die einzelnen Concurrenten im Anbote vertheilt ist, die Wirkung auf die Preisbildung. beziehungsweise auf die Gütervertheilung unter die Concurrenten um die bezügliche Waare ist immer die gleiche.

    Die grössere oder geringere zur Veräusserung gebrachte Quantität eines Gutes hat demnach allerdings einen sehr bestimmenden Einfluss auf die Preisbildung und auf die Gütervertheilung beim Monopolhandel sowohl, wie bei dem Tauschhandel unter dem Einflusse der Concurrenz, ob aber eine bestimmte Quantität einer Waare von einem Monopolisten allein, oder von mehreren Concurrenten im Anbote zusammengenommen zur Veräusserung gebracht wird, hat keinen Einfluss auf die eben erwähnten Erscheinungen des wirthschaftlichen Lebens.

    Ein Gleiches können wir dort beobachten, wo Waaren zu bestimmten Preisen angeboten werden.

    Die grössere, oder geringere Höhe der Preise hat, wie wir sahen, einen sehr wichtigen Einfluss auf den Gesammtabsatz der betreffenden Waare sowohl, als auch auf die Quantität, welche jeder einzelne Concurrent um dieselbe thatsächlich erwerben wird; ob aber die Waaren (bei den so fixirten Preisen) von einem einzelnen, oder von mehreren wirthschaftenden Subjecten zu Markte gebracht werden, hat weder auf den Absatz im Ganzen, noch auch auf die Quantitäten, welche in die Hände der einzelnen wirthschaftenden Individuen übergehen, einen unmittelbaren und nothwendigen Einfluss.

    Die Grundsätze, welche wir bezüglich der Einwirkung bestimmter, zur Veräusserung gebrachter Quantitäten einer Monopolwaare auf die Preisbildung (S. 186) und jene, welche wir bezüglich bestimmter Preise auf den Absatz derselben (S. 191 ff.), in beiden Fällen aber auch auf ihre Vertheilung unter die einzelnen Concurrenten um dieselbe, entwickelt haben, sind demnach ihrem vollen Inhalte nach auch für alle jene Fälle anwendbar, wo eine Anzahl von wirthschaftenden Subjecten (Concurrenten in der Nachfrage) um die ihnen von mehreren anderen wirthschaftenden Subjecten (Concurrenten im Anbote) zum Austausch angebotenen Quantitäten einer Waare in Concurrenz treten.