Comma for either/or — dharma, courage. Spelling forgiving — corage finds courage.

    Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

    c) Rückwirkung der Concurrenz im Anbote eines Gutes auf die zur Veräusserung gelangenden Quantitäten desselben, beziehun

    Carl Menger

    14 min

    Dass bei jeder bestimmten, zur Veräusserung gebrachten Quantität eines Gutes sich bestimmte Preise bilden, und bei jeder Preisfixirung ein bestimmter Absatz, in beiden Fällen aber auch eine bestimmte Gütervertheilung zur Erscheinung gelangt, und dass in dieser Rücksicht es gleichgiltig ist, ob die betreffenden Quantitäten des in Rede stehenden Gutes von einem Monopolisten, oder mehreren Concurrenten im Anbote zu Markte gebracht werden, haben wir soeben dargelegt.

    Ob demnach z. B. 1000 Masseinheiten eines Gutes von einem Monopolisten, oder von mehreren Concurrenten im Anbote zur Veräusserung gebracht werden, die Preisbildung und Gütervertheilung werden in beiden Fällen, unter sonst gleichen Verhältnissen, gleich sein; ob eine Waare von einem Monopolisten, oder von mehreren Concurrenten zu einem bestimmten Preise, z. B. zum Preise von drei Masseinheiten des Gegengutes für eine Masseinheit der erstern, ausgeboten wird, der Absatz wird in beiden Fällen ein gleich grosser, die Vertheilung der abgesetzten Quantitäten unter die einzelnen Concurrenten um das in Rede stehende Gut die nämliche sein.

    Wenn demnach die Concurrenz im Anbote überhaupt welche Wirkungen auf die Preisbildung, den Gesammtabsatz und die Vertheilung eines Gutes unter die Concurrenten um dasselbe äussern soll, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass unter der Herrschaft der Concurrenz im Anbote, entweder andere Quantitäten des betreffenden Gutes zur Veräusserung gelangen, oder aber die Concurrenten im Anbote der Gesellschaft andere Preise zu stellen sich genöthigt sehen, als dies beim Monopolhandel der Fall ist.

    Der Einfluss der Concurrenz im Anbote einer Waare auf die zur Veräusserung gelangenden Quantitäten und die Vertheilung derselben, beziehungsweise auf die Ausbotpreise, ist nun der Gegenstand, der uns in dem Nachfolgenden besehäftigen wird.

    Fassen wir zur vollständigen Klarstellung der hier hervortretenden ökonomischen Erscheinungen den einfachen Fall in’s Auge, dass die einem Monopolisten verfügbare Quantität des Monopolgutes plötzlich in die Hände zweier Concurrenten gelangen würde. Ein Monopolist ist gestorben und hat seine Monopolgüter und Productionsmittel zwei Erben zu gleichen Theilen hinterlassen—dies wäre ein solcher Fall, wie wir ihn eben hingestellt haben. Nun ist es nicht unmöglich, dass die beiden Erben des Monopolisten, anstatt gegenseitig zu concurriren, die oben dargelegte Monopolpolitik des Erblassers gemeinschaftlich fortsetzen, oder aber zur gemeinsamen Ausbeutung der Consumenten in ein gegenseitiges Einverständniss treten und dann gemeinsam die Quantitäten der zur Veräusserung gelangenden Güter, beziehungsweise die Preise derselben reguliren werden. Es ist auch nicht undenkbar, dass dieselben ohne ausdrückliche Uebereinkunft “in dem gegenseitigen wohlverstandenen Interesse” die obige monopolistische Politik, soweit sie dieselbe in ihrem eigenen ökonomischen Interesse gelegen finden, gegen ihre Kunden beobachten werden. In diesen beiden Fällen, die wir in der wirthschaftlichen Entwickelung der Menschen aller Orten beobachten können, würden dann allerdings dieselben Erscheinungen zu Tage treten, welche wir oben beim Monopolhandel beobachten konnten; die bezüglichen wirthschaftenden Subjecte wären aber dann eben keine Concurrenten im Anbote, sondern Monopolisten, und von diesen ist hier nicht die Rede. Setzen wir aber den Fall, jeder der beiden Erben des Monopolisten sei entschlossen, in selbständiger Weise den Vertrieb des bisherigen Monopolgutes fortzusetzen, so haben wir einen Fall der wirklichen Concurrenz vor uns und es fragt sich, welche Quantitäten des bisherigen Monopolgutes werden nunmehr im Gegensatze zu der frühern Sachlage zur Veräusserung gelangen, beziehungsweise welche Preise im Anbote von den beiden Concurrenten fixirt werden?

    Wir haben im vorigen Abschnitte esehen, dass es nicht selten im ökonomischen Interesse des Monopolisten liegt, Theilquantitäten der ihm verfügbaren Menge des Monopolgutes nicht in den Verkehr zu bringen, das ist, dieselben zu zerstören, oder sonst dem Verderben preiszugeben, weil er für eine geringere Quantität desselben am Markte nicht selten einen grösseren Erlös erzielen kann, als wenn er die ganze ihm verfügbare Quantität bei niedrigeren Preisen zur Veräusserung bringen würde. Ein Monopolist verfügt über 1000 Pfund einer Monopolwaare. Derselbe kann nach der gegebenen ökonomischen Sachlage 800 Pfund zum Preise von je 9 Loth Silber absetzen, während er die ganze ihm verfügbare Quantität der Monopolwaare nur zu je 6 Loth Silber an den Mann bringen könnte. Es steht demnach in seiner Hand, 6000 Loth Silber für die ganze ihm verfügbare Quantität der Monopolwaare, oder 7200 Loth Silber für 800 Pfund derselben zu lösen. Die Wahl, die der Monopolist, falls er ein wirthschaftendes Subject ist, das seine Interessen wahrnimmt, hier treffen wird, ist nicht zweifelhaft. Er wird 200 Pfund seiner Monopolwaare vernichten, dem Verderben preisgeben, oder aber in sonstiger Weise dem Verkehre entziehen und nur die erübrigenden 800 Pfund zur Veräusserung bringen, oder, was dasselbe ist, solche Preise stellen, bei welchen der eben bezeichnete Erfolg eintritt.

    Werden nun aber die in Rede stehenden 1000 Pfund der bisherigen Monopolwaare zwischen zwei Concurrenten getheilt, so wird die obige Politik für jeden einzelnen dieser letztern sofort ökonomisch unmöglich sein. Würde nämlich der eine von beiden einen Theil der ihm verfügbaren Quantität vernichten, oder sonst dem Verkehre entziehen, so würde er dadurch allerdings eine gewisse Preissteigerung einer Masseinheit seiner Waare hervorrufen, was er aber nicht, oder doch nur in sehr seltenen Fällen zu bewirken vermöchte, ist die Erzielung eines höheren Erlöses auf diesem Wege. Setzen wir den Fall, A1, der erste der beiden Concurrenten, würde von den ihm verfügbaren 500 Pfund des Monopolgutes 200 Pfund vernichten, oder sonst dem Verkehre entziehen, so würde er hiedurch allerdings bewirken können, dass der Preis einer Masseinheit des in Rede stehenden Gutes z. B. von 6 auf 9 Loth Silber steigen, nicht aber, dass ihm ein grösserer Gesammterlös zufallen würde; der Erfolg seiner Massregel wäre nämlich, dass A2 für seine 500 Pfund, statt 3000 Loth Silber, 4500 Loth Silber, er selbst aber für die ihm erübrigenden 300 Masseinheiten (statt 3000) nur 2700 Loth Silber im Austausch erlangen, also der beabsichtigte Nutzen lediglich seinem Concurrenten zufallen, ihm selbst aber ein beträchtlicher Schaden erwachsen würde.

    Die erste Folge des Auftretens einer jeden wahren Concurrenz im Anbote ist demnach, dass keiner der Concurrenten im Anbote einen ökonomischen Vortheil daraus ziehen kann, dass er etwa einen Theil der ihm verfügbaren Quantität einer Waare der Vernichtung preisgiebt, dem Verkehre entzieht, oder, was dasselbe ist, die ihm zur Erzeugung derselben verfügbaren Productionsmittel ungenützt lässt.

    Auch eine zweite dem Monopol eigenthümliche Erscheinung des wirthschaftlichen Lebens wird durch die Concurrenz beseitigt, wir meinen die successive Ausbeutung der verschiedenen Gesellschaftsschichten, von der wir im vorigen Capitel gesprochen haben. Haben wir nämlich gesehen, dass es für den Monopolisten nicht selten vortheilhaft sein kann, im Anfange nur geringe Quantitäten des Monopolgutes bei hohen Preisen in den Verkehr zu bringen, und nur nach und nach minder tauschkräftige Schichten der Bevölkerung zum Tausche hinzuzulassen, um so aile Schichten der Bevölkerung allmälig auszubeuten, so ist ein solches Vorgehen durch die Concurrenz sofort unmöglich gemacht. Würde nämlich A1 trotz der Concurrenz des A2 eine solche stufenweise Ausbeutung der Gesellschaftsschichten versuchen und im Anfange nur geringe Quantitäten des bezüglichen Gutes in den Verkehr bringen, so würde er hiedurch nicht etwa bewirken, dass die Preise bis zu jener Grenze emporschnellen würden, wo ihm ein Nutzen erwächst, sondern nur den Erfolg herbeiführen, dass sein Concurrent die so geschaffenen Lücken ausfüllen und den beabsichtigten ökonomischen Nutzen sich zueignen würde.

    Was immer demnach die Wirkungen jeder wahren Concurrenz auf die Gütervertheilung und Preisbildung sind, so viel steht zunächst fest, dass durch dieselbe jene zwei für die Gesellschaft verderblichsten Auswüchse des Monopolhandels, von denen wir oben sprachen, jedenfalls beseitigt werden. Weder die Vernichtung eines Theiles der verfügbaren Quantität der Waare, rücksichtlich welcher Concurrenz im Anbote besteht, noch auch die Vernichtung eines Theiles der zu ihrer Hervorbringung dienlichen Mittel liegt im Interesse der einzelnen Concurrenten und die allmählige Ausbeutung der verschiedenen Gesellschaftsschichten wird unmöglich.

    Aber noch eine andere viel wichtigere Folge für das wirthschaftliche Leben der Menschen hat das Auftreten der Concurrenz. Ich meine die Vermehrung der den wirthschaftenden Menschen verfügbaren Quantitäten der bis dahin monopolisirten Waare. Das Monopol hat zur Folge, dass der Regel nach nur ein Theil der dem Monopolisten verfügbaren Quantität der Monopolgüter zur Veräusserung gelangt, beziehungsweise nur ein Theil der ihm verfügbaren Productivmittel in Thätigkeit versetzt wird; diesen Uebelstand beseitigt sofort jede wahre Concurrenz. Aber sie hat den weiteren Erfolg, dass sie die verfügbare Quantität der bis dahin monopolisirten Waare überhaupt steigert. Es ist jedenfalls eine sehr seltene Erscheinung, dass die zwei, oder mehreren Concurrenten im Anbote zusammengenommen verfügbaren Productionsmittel so eng begrenzt sind, als diejenigen, über welche ein Monopolist verfügt und die Quantität einer Waare, über welche mehrere Concurrenten zusammengenommen verfügen können, ist demnach in der weitaus grössern Mehrzahl der Fälle bedeutend grösser, als diejenige, welche ein Monopolist zu Markte zu bringen vermag. Das Auftreten einer jeden wahren Concurrenz hat demnach zur Folge, dass nicht nur die gesammte verfügbare Quantität einer Waare thatsächlich zur Veräusserung gelangt, sondern auch den weitern viel wichtigeren Erfolg, dass sie diese letztere noch überdiess bedeutend steigert, solcherart, wenn anders nicht eine natürliche Beschränkung der Productionsmittel vorliegt, immer mehr und mehr Gesellschaftskreise bei sinkenden Preisen zur Consumtion des Artikels gelangen und die Versorgung der Gesellschaft überhaupt eine immer vollständigere wird.

    Auch in der Tendenz der ökonomischen Thätigkeit der bei der Erzeugung eines Gutes betheiligten wirthschaftenden Personen findet durch das Auftreten der Concurrenz ein mächtiger Umschwung statt. Dem Monopolisten ist naturgemäss das Bestreben eigen, seine Monopolgüter nur den höhern Gesellschaftsschichten zugänglich zu machen und alle minder tauschkräftigen Schichten der Gesellschaft vom Genusse derselben auszuschliessen, weil es für ihn der Regel nach viel vortheilhafter und immer bequemer ist, grosse Gewinne an geringern, als geringe Gewinne an grössern Quantitäten zu erzielen; die Concurrenz, welche selbst den geringsten ökonomischen Gewinn, wo immer er möglich ist, auszubeuten bemüht ist, hat dagegen die Tendenz, mit den Gütern in so tiefe Gesellschaftskreise herabzusteigen, als die jeweilige ökonomische Sachlage dies nur immer gestattet. Der Monopolist hat die Regelung der Preise, beziehungsweise der in den Verkehr gelangenden Quantitäten des Monopolgutes innerhalb gewisser Grenzen in der Hand und verzichtet bereitwillig auf den kleinen Gewinn, der sich an Gütern machen lässt, die für den Consum der ärmern Volks, hichten berechnet sind, um die tauschkräftigern um so besser ausbeuten zu können. Bei der Concurrenz dagegen, wo kein einzelner Producent die Regelung der Preise, beziehungsweise der in den Verkehr gelangenden Quantitäten eines Gutes selbständig in seiner Hand hat, ist dem einzelnen Concurrenten selbst der geringste Gewinn erwünscht und die Ausbeutung der vorhandenen Möglichkeit, solche Gewinne zu machen, wird nicht ferner versäumt. Die Concurrenz führt denn auch zu der Production im Grossen mit ihrer auf viele kleine Gewinne gerichteten Tendenz und ihrem hohen Grade von Wirthschaftlichkeit, denn je geringer der Gewinn bei dem einzelnen Gute, um so gefährlicher wird jeder unökonomische Schlendrian, und je heftiger die Concurrenz, um so weniger möglich der gedankenlose Fortbetrieb der Geschäfte nach altgewohnten Methoden.